Wohngeld: Kabinett plant Milliarden-Kürzung ab Januar 2027
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 10:41 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Pilotprojekt ist Teil eines bundesweiten Digitalisierungsschubs, der die überlasteten Sozialämter entlasten soll.
„Wohngeld-App" gegen den Behördenstau
Seit der großen Wohngeldreform 2023 sind die Antragszahlen drastisch gestiegen. Die Folge: monatelange Wartezeiten in vielen Kommunen. Hamburg geht nun einen neuen Weg. Die dort entwickelte „Wohngeld-App" erlaubt es Bürgern, erforderliche Nachweise direkt per Smartphone einzureichen. Das soll den Papierkram reduzieren und die Bearbeitung beschleunigen.
Doch die digitale Lösung steht noch am Anfang. Andere Städte setzen derweil auf Online-Portale. In Augsburg etwa läuft der digitale Antrag über das landesweite BayernPortal. Die Behörden betonen: Die Bearbeitungszeit liegt in Ballungsräumen weiterhin bei drei bis vier Monaten.
Vollständige Unterlagen als Schlüssel zum Erfolg
Der wichtigste Faktor für eine schnelle Bearbeitung ist die Vollständigkeit der Dokumente. Immer wieder verzögern Rückfragen der Ämter das Verfahren. Der Sozialverband SoVD rät Antragstellern daher, von Anfang an alle Einkommensnachweise einzureichen – inklusive Nebenjobs und Renten. Auch der Mietvertrag mit detaillierten Nebenkosten muss vollständig sein.
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Die finanziellen Dimensionen sind beträchtlich. Bundesweit lag der durchschnittliche Wohngeldanspruch 2024 bei rund 370 Euro monatlich. Regional gibt es deutliche Unterschiede: In Augsburg waren es 350 Euro, in Thüringen nur 228 Euro. Der Freistaat verzeichnete Ende 2025 insgesamt 44.285 Haushalte mit Wohngeldbezug – ein Anstieg von 3,4 Prozent. Zwei Drittel davon waren Singlehaushalte.
Gericht klärt Vermögensfragen
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Dezember 2025 hat für Klarheit gesorgt: Die Vermögensgrenzen des Bürgergelds lassen sich nicht direkt auf das Wohngeld übertragen. Stattdessen ist eine Einzelfallprüfung nötig. Als grobe Richtwerte gelten 60.000 Euro für den Hauptantragsteller und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.
Bei der Einkommensberechnung bleiben bestimmte Zahlungen außen vor: Kindergeld, Kinderzuschlag und Ehrenamtspauschalen bis 3.000 Euro jährlich. Andere Leistungen wie der EM-Zuschlag, der seit Dezember 2025 fester Rentenbestandteil ist, werden dagegen angerechnet und können den Wohngeldanspruch mindern.
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Spardruck aus Berlin: Milliarden-Einschnitt geplant
Die Zukunft der Wohngeldhöhe ist ungewiss. Eigentlich schreibt das Gesetz eine Anpassung alle zwei Jahre vor – die nächste Dynamisierung wäre für Januar 2027 fällig gewesen. Doch die Bundesregierung schwenkt um.
Am 6. Juli billigte das Kabinett einen Haushaltsentwurf, der beim Bauministerium Einsparungen von über einer Milliarde Euro vorsieht. Geplant ist, die Anpassung 2027 auszusetzen und die Leistungen für Bezieher mit einkommensnahen Grenzfällen zu kürzen. Kritiker warnen, dass dadurch mehr Haushalte in die Grundsicherung gedrängt werden könnten. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundestag.
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