Wohnen im Alter: Nur 5,6 Prozent der über 65-Jährigen leben barrierefrei
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 10:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine Auswertung des Deutschen Alterssurveys mit Daten aus dem Jahr 2023 zeigt ein deutliches Missverhältnis zwischen dem Wunsch nach selbstbestimmtem Wohnen im Alter und der tatsächlichen Wohnrealität: Lediglich 5,6 Prozent der Menschen ab 65 Jahren in Deutschland leben demnach in einer Wohnung, die weitgehend barrierefrei ist. Als Kriterien galten dabei ein stufenloser Zugang zu Wohnung und Zimmern, ein barrierefreies Sanitärumfeld sowie eine bodengleiche Dusche.
Zusätzlich fühlen sich 35,5 Prozent der über 65-Jährigen nach Einbruch der Dunkelheit auf der Straße nicht sicher – betroffen sind der Auswertung zufolge besonders Frauen, armutsgefährdete Personen und Menschen mit funktionalen Einschränkungen. Immerhin bewertet die Mehrheit die Versorgung im eigenen Wohnumfeld, etwa Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken und Nahverkehr, als ausreichend.
Lücke zwischen Bedarf und Angebot
Die Zahlen verdeutlichen ein strukturelles Problem, das sich auch in anderen Regionen widerspiegelt. Im Kreis Lörrach berichtet die Fritz-Berger-Stiftung, dass nach einer Wohnberatung die Hälfte der Betroffenen auf einen Umzug ins Heim verzichtet.
Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden demnach zu Hause betreut, zwei Drittel davon von Angehörigen. Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum wachse, während zugleich oft Handwerker fehlten, um entsprechende Umbauten umzusetzen.
Städtische und private Initiativen
Mancherorts entstehen konkrete Angebote. In Cottbus/Chó?ebuz suchte der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen das Gespräch mit der Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH über barrierefreie Wohnungsangebote, nachdem das Thema zuvor im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Rechte für Minderheiten beraten worden war.
Konkret bietet die GWC in der Zielona-Gora-Straße 20 in Sachsendorf eine rund 62 Quadratmeter große barrierefreie Zwei-Raum-Wohnung im 3. Obergeschoss sowie zwei barrierearme Zwei-Raum-Wohnungen mit etwa 50 beziehungsweise 47 Quadratmetern im 4. Obergeschoss an. Das Gebäude verfügt über einen barrierefreien Hauseingang und einen Aufzug.
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In Boos entwickelt die Wild Projektentwicklung das Wohnprojekt „Im Liliengarten“ mit 44 Zwei-Zimmer-Wohnungen, davon 24 klassische Einheiten und 20 Einheiten Service-Wohnen für Menschen ab 60 Jahren.
Die Wohnungen sind 40 bis 60 Quadratmeter groß, verfügen über Terrasse oder Balkon, elektrische Rollläden und Videosprechanlagen sowie barrierefreie Zugänge über die Tiefgarage; gebaut werde nach KfW-40-Standard.
Der Pflegedienstleister illerSENIO soll im Service-Wohnen gegen einen monatlichen Pauschalbetrag Gruppenbetreuung, Beratung, Freizeitaktivitäten, Hausnotruf und eine priorisierte Pflegeplatzvermittlung anbieten.
Auch in Österreich entstehen entsprechende Projekte: Die Wohnbauservice Immobiliengesellschaft (Wosig) will das Wohnprojekt LIZ auf dem Ex-Post-Areal in Ottensheim bis Ende des Jahres bezugsfertig machen.
Neben Mietwohnungen, Geschäftsflächen, Co-working-Spaces und Ordinationsräumen sind zahlreiche barrierearme Wohnungen für ältere Menschen, junge Familien und Singles vorgesehen; zudem zieht eine Wohngruppe für betreutes Wohnen des Vereins „Miteinander“ für vier beeinträchtigte Jugendliche ein.
In Niedereschach-Kappel stellten fünf Studentinnen der Hochschule Furtwangen aus der Fachrichtung Angewandte Gesundheitswissenschaften eine Befragung zum Wohnen im Alter vor, die betreutes Wohnen, barrierefreie Wohnungen, Alltagsunterstützung, Mobilität, Pflege und soziale Kontakte umfasst.
Neben der Wohnsituation spielt die Gesundheit im Alter eine entscheidende Rolle, wobei insbesondere die Sehkraft oft schleichend nachlässt. Mit diesem kostenlosen Online-Schnelltest lässt sich die Sehstärke in nur drei Minuten bequem von zu Hause aus überprüfen. Sehtest ohne Arzttermin: In 3 Minuten wissen, ob Ihre Augen noch fit sind
Nach qualitativen Experteninterviews mit Caritas, VDK, den Pflegeeinrichtungen Eschachpark und dem Bürgermeister läuft die quantitative Bürgerbefragung bis zum 15. Oktober.
Anlass ist die Auslastung des Eschachparks im Kernort Niedereschach mit Wartelisten; ein früheres Konzept für Schabenhausen aus dem Jahr 2020 wurde nicht umgesetzt. Der Abschlussbericht soll Anfang kommenden Jahres Ortschafts- und Gemeinderat vorgestellt werden.
Finanzielle Unterstützung und ihre Grenzen
Wer die eigene Wohnung altersgerecht umbauen will, kann Unterstützung der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bereits ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschusst – es handelt sich um einen Höchstbetrag, nicht um eine Pauschale, und nur tatsächlich anerkannte Kosten werden erstattet.
Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag auf bis zu 8.360 Euro bei zwei Personen, 12.540 Euro bei drei und 16.720 Euro bei vier und mehr Personen. Mehrere gleichzeitig wegen derselben Pflegesituation notwendige Arbeiten – etwa an Dusche, Türen oder Schwellen – gelten dabei als eine einzige Maßnahme; ein jährliches Budget gibt es nicht, eine neue Förderung ist erst bei neu entstandenem Anpassungsbedarf möglich.
Wichtig ist, den Antrag vor Beginn des Umbaus bei der Pflegekasse zu stellen und den Bescheid abzuwarten; bei Mietwohnungen ist zusätzlich die Zustimmung des Vermieters nach Paragraf 554 BGB erforderlich.
Gegen eine Ablehnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch nach Paragraf 84 SGG eingelegt werden. Wie ein Beispiel zeigt, wurde bei einer 79-jährigen Frau mit Pflegegrad 1 bei einem Kostenvoranschlag von 5.600 Euro ein Betrag von 4.180 Euro bewilligt, der Rest von 1.420 Euro verblieb bei der Betroffenen.
Ergänzend gibt es den zinsverbilligten KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159). Das bisherige Zuschussprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) nimmt die KfW dagegen derzeit keine neuen Anträge mehr an, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind.
Laufende Anträge und bereits erteilte Zusagen bleiben zwar gültig, eine Wiederaufnahme des Programms ist frühestens 2027 möglich, aber nicht zugesagt. Maßgeblich für barrierefreies Bauen in Wohnungen bleibt die DIN 18040-2.
Rechtliche Dimension: Wohnen im Alter vor Gericht
Auch rechtlich zeigt sich, wie sensibel das Thema Wohnen im Alter ist. Der Bundesgerichtshof hob eine Entscheidung auf, in der ein Landgericht einen Härteeinwand nach Paragraf 574 BGB mit dem Hinweis auf einen geplanten Umzug ins betreute Wohnen in zwei bis vier Jahren abgewiesen hatte, ohne eine medizinische Begutachtung vorzunehmen.
Nach Auffassung des BGH ersetzt ein solcher Zukunftsplan keine medizinische Einschätzung der aktuellen Umzugsfolgen; auch die drohende erhebliche Verschlechterung einer schweren Erkrankung könne einen Härtegrund darstellen.
Im konkreten Fall lagen Atteste über zunehmende Depressionen seit dem Tod des Ehemanns, einen sehr labilen psychischen Zustand sowie eine Herzerkrankung vor; eine Fachärztin hatte einen Umzug in naher Zukunft für unzumutbar gehalten.
Der Fall wurde zurückverwiesen, die Eigenbedarfskündigung aber nicht für unwirksam erklärt. Betroffene müssen einen Härtewiderspruch nach Paragraf 574b BGB spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses einlegen, wobei die Textform genügt.
Beratungsangebote als Orientierungshilfe
Angesichts der komplexen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen gewinnen Beratungsangebote an Bedeutung. Die Landesfachstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer bietet kostenfreie Erstberatungen zu barrierefreiem Bauen, Wohnformen im Alter und Fördermöglichkeiten an, etwa an zwei Terminen im Sozialreferat der Stadt Würzburg.
Auch zum Thema Sehbehinderung im Alter gibt es spezialisierte Unterstützung: Der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen bietet in Soltau eine kostenlose Beratung zu Alltagsbewältigung, Hilfsmitteln und Antragstellungen an, während in Castrop-Rauxel ein Erzählcafé zum Thema „Sehen im Alter“ über Sehveränderungen und deren Bewältigung informiert.
In Pforzheim organisiert die Bezirksgruppe des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins im Rahmen der bundesweiten „Woche des Sehens 2026“ einen Aktionstag mit Beratung, Simulationsbrillen und kostenlosen Sehtests.
In Lunzenau wiederum zeigt ein Fachmann blinden und sehbehinderten Menschen, wie sie mit Langstock, Blindenhunden, Training und moderner Technik – darunter eine KI-gestützte Objekterkennung per Smartphone – selbstständiger im Alltag werden.
Praktische Hürden im Alltag
Dass Barrierefreiheit auch von funktionierender Technik abhängt, zeigt ein Fall aus Bochum: Im 13-stöckigen Haus am Hustadtring 141 war der Aufzug seit Mitte August defekt, Mieter waren teils wochenlang ohne Möglichkeit, das Gebäude zu verlassen – eine Rollstuhlfahrerin im 13. Stock verließ ihre Wohnung fünf Wochen lang nicht.
Die Vermieterin Grand Central Property gab an, umgehend eine Fachfirma beauftragt zu haben, verwies jedoch auf Probleme bei der Bauteilverfügbarkeit und auf Termine von Fachfirmen und Prüforganisationen. Sie richtete einen Personen- und Lebensmitteltragedienst ein. Der Mieterbund Bochum kritisierte die mangelhafte Information der Betroffenen; ein Reparaturtermin stand zuletzt weiterhin nicht fest.
Auch beim Umgang mit Vermögen im Alter gibt es rechtliche Besonderheiten: Nach einem Sozialgericht Lüneburg betrachteter Fallkonstellation gilt im SGB XII keine starre 800-Quadratmeter-Grenze für selbst genutzten Wohnraum, sondern eine Gesamtbetrachtung aus Fläche, Wert, Bewohnerzahl, Zuschnitt und persönlichen Verhältnissen, orientiert an rund 90 Quadratmetern Wohnfläche für Ein- oder Zweipersonenhaushalte.
Im SGB II gilt dagegen ein pauschalerer Schutz nach Paragraf 12 bis 140 Quadratmeter für ein Hausgrundstück beziehungsweise 130 Quadratmeter für eine Eigentumswohnung.
Beim Übergang ins Rentenalter erfolgt eine neue Vermögensprüfung nach SGB XII, wobei die Entscheidung des Jobcenters das Sozialamt nicht bindet. Ist eine Verwertung des Vermögens unzumutbar, kann ein Darlehen nach Paragraf 91 SGB XII gewährt werden, das häufig per Grundschuld abgesichert wird.
Die Vielzahl der Initiativen, Förderwege und juristischen Präzedenzfälle zeigt, dass barrierefreies Wohnen im Alter in Deutschland zunehmend als Querschnittsthema behandelt wird – von kommunaler Wohnungsvergabe über Pflegekassenleistungen bis hin zu mietrechtlichen Streitfragen. Die Ausgangslage bleibt jedoch angesichts der geringen Zahl tatsächlich barrierefreier Wohnungen herausfordernd.
