Wiesbaden: Entscheidung über Abkochgebot frühestens am 17. Oktober
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 13:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deSeit dem 25. September 2026 gilt in Teilen der Wiesbadener Innenstadt eine behördliche Abkochanordnung für Trinkwasser. Betroffen von der Maßnahme sind insbesondere drei Senioreneinrichtungen im Umfeld des Kurparks.
Auslöser war der Nachweis des Bakteriums Pseudomonas aeruginosa, das Ende September bei Routinekontrollen nahe Kurpark und Kurhaus festgestellt worden war. Da sich dieser Keim vor allem auf vorgeschädigter oder erkrankter Haut sowie auf Schleimhäuten ansiedeln kann, bedeutet der Befund für die stationäre Pflege einen erheblichen hygienischen Mehraufwand.
Schutzmaßnahmen in den betroffenen Senioreneinrichtungen
Die betroffenen Einrichtungen passten ihre Betriebsabläufe an, um die Gesundheit der Bewohner zu schützen. In der CMS Seniorenresidenz am Kurpark an der Parkstraße, die zur Alloheim Gruppe gehört, wird für die Behandlungspflege, die Mundpflege sowie für Speisen und Getränke ausschließlich Mineralwasser aus Flaschen oder abgekochtes Wasser verwendet. Um Gefahren durch Sprühnebel auszuschließen, werden die Bewohner gewaschen statt geduscht.
Im GDA Hildastift an der Hildastraße, das rund 160 Apartments sowie 28 Pflegeplätze im stationären Bereich umfasst und von Direktor Michael Verheul geleitet wird, erhalten Bewohner kostenfreies stilles Mineralwasser. Zudem wurden Sterilfilter in der Küche, der Tagesbetreuung und auf den Pflegestationen installiert.
In den ersten beiden Tagen nach Bekanntwerden der Verunreinigung kamen dort für die Körperhygiene Trockenshampoo und Flaschenwasser zum Zähneputzen zum Einsatz. Im Curata Seniorenstift Dr. Drexler an der Parkstraße unter Leitung von Freddy Gnauck wurden spezielle Wasserfilter angebracht, während weitergehende direkte Maßnahmen nicht erforderlich waren.
Seit dem 25. September gilt in Teilen der Wiesbadener Innenstadt ein Abkochgebot — betroffen sind auch drei Senioreneinrichtungen. Für Pflegedienste und Facility-Manager bedeutet das: Behandlungspflege, Mundpflege und Speisenversorgung müssen umgestellt, Bewohner gewaschen statt geduscht werden. Unser kostenloser Leitfaden zeigt in 3 Schritten, wie Sie den Hygiene-Ablauf aufstellen und dokumentieren. Hygiene-Leitfaden jetzt anfordern
Technische Sanierung und Laborbefunde
Die Wasserversorgungsbetriebe widmen sich seit dem 25. September 2026 der Ursachensuche. Um die Verunreinigung im Netz zu beseitigen, ergriffen WLW, ESWE Versorgung und Hessenwasser umfangreiche technische Schritte. Belastete Leitungsabschnitte wurden abgetrennt oder ausgetauscht und das Leitungsnetz intensiv gespült. Inzwischen entspricht die Trinkwasserqualität wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Wie Berichte vom 14. Oktober 2026 unter Verweis auf die Stadtverwaltung darlegten, fielen die jüngsten Laborergebnisse für das Trinkwasser aus dem Umfeld des Kurparks ausnahmslos unauffällig aus. Dennoch blieb das Leitungswasser im betroffenen Stadtviertel über mehrere Wochen nur mit Mehraufwand risikofrei nutzbar.
Vorgaben für eine Aufhebung der Einschränkungen
Für eine formelle Aufhebung des Abkochgebots gelten strenge mikrobiologische Vorgaben. Erforderlich sind drei aufeinanderfolgende, unauffällige Untersuchungsergebnisse von allen relevanten Entnahmestellen. Zwischen den Beprobungen muss jeweils ein Mindestabstand von zwei Tagen liegen, wobei die Laborauswertung 48 Stunden in Anspruch nimmt.
Die Entscheidung über das Ende des Abkochgebots ist frühestens am 17. Oktober möglich — bis dahin bleibt die Dauer offen. Wer jetzt keine belastbare Dokumentation und keinen Notfallplan hat, riskiert Lücken bei der nächsten Begehung. Der Leitfaden liefert eine Trinkwasser-Checkliste für Pflegeheime und einen Musterbrief, mit dem Sie Fristen und Zuständigkeiten beim Gesundheitsamt sauber nachfragen. Trinkwasser-Checkliste jetzt sichern
Eine dritte Probenreihe ist für Donnerstag, den 15. Oktober 2026, angesetzt. Mit den entsprechenden Befunden wird am Samstag, den 17. Oktober 2026, gerechnet. Eine Entscheidung über das Ende des Abkochgebots ist demnach frühestens am Samstagnachmittag, den 17. Oktober 2026, möglich. Die Öffentlichkeit soll unmittelbar nach Vorliegen der Ergebnisse am selben Tag informiert werden.
