Weiße Bohnen von Wurzener: Rückruf wegen Schimmelspuren in zwölf Bundesländern
Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 15:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen von Qualitätsprüfungen ist es bei dem Hersteller Wurzener Nahrungsmittel zu einer umfassenden Rückrufaktion gekommen. Betroffen sind Weiße Bohnen, die sowohl in haushaltsüblichen 500-Gramm-Packungen als auch in Großgebinden zu 10 Kilogramm vertrieben wurden.
Anlass der Maßnahme sind vereinzelte Schimmelspuren, die bei Kontrollen an einzelnen Bohnen festgestellt worden sind, wie die Süddeutsche Zeitung in einem Bericht vom 9. Oktober 2026 mitteilte. Da Schimmelbefall ein gesundheitliches Risiko darstellt, wird Verbrauchern vom Verzehr der Hülsenfrüchte abgeraten.
Umfassende Liste betroffener Chargen bis ins Jahr 2028
Die beanstandeten Waren weisen sehr lange Mindesthaltbarkeitsdaten auf, die weit in das Jahr 2028 hineinreichen. Insgesamt sind zahlreiche Produktionschargen Gegenstand der behördlichen und herstellerseitigen Warnung. Konkret umfasst der Rückruf folgende Kennzeichnungen:
- Chargen L60652B und L60651B mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 6. Februar 2028,
- Chargen L60751B und L60752B mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 13. Februar 2028,
- Chargen L60831B und L60832B mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 18. Februar 2028,
- Charge L61123B mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10. März 2028,
- Charge L61332B laut amtlicher Bekanntmachung beziehungsweise L61332A nach Herstellerangaben mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 25. März 2028, wobei der Grund für diese abweichende Bezeichnung ungeklärt ist,
- Chargen L61722B und L61721B mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 21. April 2028,
- Charge L61953B mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 8. Mai 2028 sowie
- Charge L62121B mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19. Mai 2028.
Weitreichender Vertrieb über den Lebensmitteleinzel- und Großhandel
Die betroffenen Packungen wurden über eine Reihe etablierter Handelsunternehmen in Umlauf gebracht. Neben klassischen Supermarktketten belieferte der Hersteller auch den Großhandel. Zu den Verkaufsstätten gehören Edeka, Globus, der Hamberger Großmarkt, Kaufland, Rewe, HIT sowie Transgourmet.
Der Rückruf betrifft Weiße Bohnen in 500-Gramm- und 10-Kilogramm-Packungen, deren Mindesthaltbarkeitsdaten bis in das Jahr 2028 reichen — viele Verbraucher haben die Ware noch ungeöffnet im Vorratsschrank. Mit der kostenlosen Checkliste gleichen Sie Charge und MHD Ihrer Packung in wenigen Minuten ab und wissen, ob Sie betroffen sind. Kostenlose Rückruf-Checkliste anfordern
Geografisch erstreckt sich die Rückrufaktion über einen großen Teil des Bundesgebiets. Die Lieferungen erfolgten in insgesamt zwölf deutsche Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Rückgabemöglichkeiten und Fristen für Verbraucher
Kunden, die betroffene Packungen der Weißen Bohnen von Wurzener Nahrungsmittel besitzen, sollen das Produkt nicht konsumieren. Die Ware kann in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Nach den vorliegenden Informationen wird der Kaufpreis bei der Rückgabe in den Filialen erstattet.
Die Rückgabefrist läuft nur bis zum 15. Oktober 2026 — wer die betroffene Ware erst später in der Küche findet, bekommt den Kaufpreis nicht mehr erstattet. Die kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie die Rückgabe in der Filiale auch ohne Kassenbon gelingt und welche zwölf Bundesländer betroffen sind. Jetzt Rückgabe-Anleitung herunterladen
Diese Rücknahme erfolgt auch ohne Vorlage des Kassenbons. Für die Rückgabe der beanstandeten Chargen in den Verkaufsstellen gilt eine Frist bis zum 15. Oktober 2026.
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