Wechseljahre im Job: Antidiskriminierungsstelle fordert nationale Strategie
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Wechseljahre betreffen Millionen erwerbstätige Frauen, führen im Berufsleben jedoch häufig zu Tabuisierung und Benachteiligungen. Mit einem umfassenden Forderungskatalog hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin erstmals konkrete Handlungsempfehlungen vorgelegt, um Diskriminierung im Zusammenhang mit der Menopause abzubauen.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, betonte in diesem Zusammenhang, dass die Wechseljahre keine Diskriminierungsjahre sein dürften.
Belastungen am Arbeitsplatz und demografischer Wandel
Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle befinden sich in Deutschland rund 11 Millionen Frauen in den Wechseljahren. Das Bundesgesundheitsministerium geht in einer konservativeren Schätzung von etwa 9 Millionen Betroffenen aus.
Statistisch erleben Frauen die Menopause zwischen 45 und 55 Jahren, wobei das Durchschnittsalter zu Beginn bei 51 bis 52 Jahren liegt. Im Schnitt folgen darauf noch mindestens 15 Jahre Erwerbsleben. Frauen ab 50 Jahren stellen zudem die am schnellsten wachsende Altersgruppe unter den Erwerbstätigen dar.
Trotz dieser demografischen Relevanz zeigt das rund 30-seitige Papier deutliche Defizite auf: Jede dritte Betroffene berichtet von starken beruflichen Belastungen, die von eingeschränkter Arbeitsfähigkeit über vermehrte Fehltage bis hin zu Arbeitsausfällen reichen.
Mitleiterin des Gremiums für Wechseljahre und Diskriminierung, Miriam Stein, die das Gremium gemeinsam mit Franzi von Kempis leitet, verwies auf Erhebungen, nach denen rund 85 Prozent der Betroffenen Symptome spüren. Historisch reicht die Vorbehaltshaltung weit zurück: Noch 1959 wurde eine Frau vor Gericht als Zeugin abgelehnt, weil sie sich in den Wechseljahren befand.
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Mängel in Versorgung und medizinischer Ausbildung
Neben der Situation am Arbeitsplatz kritisiert das Papier mangelnde medizinische Versorgung und erhebliche Wissenslücken. Ataman hob hervor, dass Frauengesundheit lange vernachlässigt worden sei und vor allem Männer im Zentrum der medizinischen Forschung gestanden hätten. Schmerzen, Schlaflosigkeit und Hitzewallungen seien deshalb oft einfach hingenommen worden.
Fachmedizinerinnen bestätigen diese strukturellen Probleme. An der Charité Berlin gibt es zum Thema Menopause beispielsweise lediglich eine Vorlesung.
Die Berliner Gynäkologie-Chefärztin Mandy Mangler bemängelte Versorgungsdefizite und wies darauf hin, dass die Facharztausbildung durchlaufen werden könne, ohne sich intensiv mit der Thematik zu befassen. Bislang existiert im deutschen Gesundheitssystem zudem keine eigene Abrechnungsziffer für eine spezifische Wechseljahresberatung.
Das Bundesgesundheitsministerium kündigte Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung an und plant, die Thematik in der Reform der ärztlichen Ausbildung zu verankern. Im Jahr 2026 stellten das Gesundheits- und das Forschungsministerium erstmals Fördermittel für einen Dialogprozess bereit.
Auch aus der Politik kamen zustimmende Signale: Die Parlamentarische Staatssekretärin Christiane Schenderlein unterstrich, dass Frauengesundheit kein gesellschaftliches Randthema bleiben dürfe.
Forderungen nach betrieblichen und gesetzlichen Anpassungen
Um den Hürden zu begegnen, fordert die Antidiskriminierungsstelle eine ressortübergreifende Nationale Wechseljahres-Strategie, eine bundesweite Informationskampagne sowie mehr interdisziplinäre Forschung.
Für Unternehmen werden wechseljahresfreundliche Arbeitsplätze angemahnt, darunter flexible Arbeitszeiten, angepasste Raumtemperaturen, verlässlicher Toilettenzugang und betriebsärztliche Beratung. Als Vorbild für Tätigkeiten ohne Möglichkeit zum Homeoffice brachte Stein zudem Ruheräume ins Gespräch.
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Auf rechtlicher Ebene regt die Stelle an zu prüfen, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz klargestellt werden sollte. Damit soll sichergestellt werden, dass der Diskriminierungsschutz explizit auch für Frauen in den Wechseljahren greift – etwa um Fälle zu verhindern, in denen Vertragsverlängerungen aufgrund von Wechseljahresbeschwerden verwehrt werden.
