Verbraucherkredite, Regeln

Verbraucherkredite: Neue Regeln für Klarna und PayPal ab 20. November

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab dem 20. November 2026 gelten strengere Prüf-, Informations- und Widerrufsvorgaben für Kleinkredite und spätere Zahlungen.
Ein leerer Schreibtisch mit einem Füllfederhalter auf einem leeren Blatt Papier bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Ab dem 20. November 2026 gilt in Deutschland das Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Damit werden erstmals auch Kleinkredite unter 200 Euro, kurzfristige und zinsfreie Darlehen sowie Angebote für spätere Bezahlung über Zahlungsdienste wie Klarna und PayPal verbindlich reguliert. Für Verträge, die vor dem 20. November 2026 geschlossen werden, bleibt das bisherige Recht maßgeblich.

Neue Pflichten bei Bonitätsprüfung und Widerruf

Für Anbieter von Ratenkäufen und Minikrediten gelten ab dem Stichtag umfassendere Informations- und Prüfpflichten. Vor jedem Abschluss muss die Rückzahlungsfähigkeit der Kunden analysiert werden, wobei Verbrauchern künftig das Recht auf eine menschliche Überprüfung der Bonitätsentscheidung zusteht.

Bei der Berechnung von Score-Werten ist der Rückgriff auf Gesundheitsdaten und Angaben aus sozialen Netzwerken untersagt. Zudem dürfen für Minderjährige grundsätzlich keine Scores erstellt werden.

Der Handlungsbedarf in diesem Segment wird durch eine Schufa-Umfrage aus dem Herbst 2025 unterstrichen: Zu diesem Zeitpunkt hatten 44 Prozent der Nutzer entsprechender Bezahldienste angegeben, bereits mindestens eine Frist versäumt und Mahngebühren gezahlt zu haben.

Vor Vertragsschluss müssen Verbraucher künftig ein Standard-Informationsblatt erhalten, das bei zinsfreien Krediten auf einer einzelnen Seite zusammengefasst sein darf. Verträge können künftig in Textform statt in Schriftform geschlossen werden. Zudem gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das sich bei unvollständigen oder falschen Pflichtangaben auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängert.

Ausgenommen von der Neuregelung bleiben direkte Rechnungskäufe bei Händlern mit Zahlungsfristen von bis zu 50 Tagen beziehungsweise bis zu 14 Tagen bei großen Online-Anbietern. Ebenfalls ausgenommen sind Debitkarten mit zinslosem Zahlungsaufschub, etwa Charge-Karten mit einer Frist von bis zu 40 Tagen.

Strengere Aufsicht und Vorgaben für Dispokredite

Die Beaufsichtigung der Ratenkauf-Anbieter übernimmt künftig die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Grundlage des neuen Kreditzweitmarktförderungsgesetzes (AbsFinAG). Bei Regelverstößen kann die Behörde Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen.

Zugleich reformiert das Gesetz die Regelungen für Dispositionskredite bei Banken. Eine fristlose Kündigung des Dispos ist künftig nicht mehr zulässig; stattdessen gilt eine Frist von zwei Monaten. Bevor Kreditinstitute eine Zwangsvollstreckung einleiten, müssen sie dem Kunden zwingend eine Vertragsanpassung und die Rückzahlung in bis zu 12 gleichen Monatsraten anbieten.

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Angleichung in Italien und Frankreich

Die neuen Vorschriften gehen auf die europäische Richtlinie zurück und treten zeitgleich in weiteren EU-Staaten in Kraft. In Italien wird das Modell der späteren Bezahlung künftig vollständig als Kredit behandelt.

Auf Basis des Dekrets 212 vom 31. Dezember 2025 müssen sich Anbieter bis zum 20. November 2026 an neue Pflichten zur Bonitätsprüfung, vorvertraglichen Aufklärung, zu Widerrufsrechten und Werbeeinschränkungen anpassen. Eine Aufteilung auf drei Monatsraten bleibt möglich; PayPal kündigte an, das Kundenerlebnis an die Richtlinie anzupassen.

Nach Erhebungen der Banca d'Italia nutzten im Jahr 2025 rund 30 Prozent der italienischen Haushalte mindestens einmal eine solche Ratenzahlung, verglichen mit 4 Prozent im Jahr 2022. Etwa zwei Drittel griffen demnach gelegentlich darauf zurück.

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In Frankreich treten die verschärften Regeln ebenfalls am 20. November 2026 in Kraft, vorbereitet durch eine Verordnung vom 3. September 2025 sowie Dekrete vom 19. Februar 2026 und 1. August 2026. Dort fallen künftig Kredite unter 200 Euro, Finanzierungen mit Laufzeiten unter drei Monaten, Beträge zwischen 75.000 und 100.000 Euro, Leasing mit Kaufoption sowie zinslose Kredite unter das Verbraucherkreditrecht.

Zudem gelten verschärfte Werbeverbote: Anbieter dürfen Darlehen nicht mehr als leicht zugänglich darstellen und müssen den verpflichtenden Hinweis führen, dass ein Kredit Geld kostet und zurückgezahlt werden muss.

Vorvertraglich sind detaillierte Angaben zu Kosten, effektivem Jahreszins und Verzugsentschädigungen gefordert, ergänzt durch vertragliche Pflichtübersichten und vertiefte Solvabilitätsprüfungen. Karten mit aufgeschobener Belastung bleiben auch in Frankreich von den Vorschriften ausgenommen.

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