Testament-Betrug in Österreich: Pflegerin zu 4,5 Jahren Haft verurteilt
18.06.2026 - 08:41:24 | boerse-global.de
Aktuelle Gerichtsurteile und ein spektakulärer Betrugsfall in Österreich zeigen: Bei der Nachlassplanung lauern zahlreiche Fallstricke. Experten raten zu frühzeitiger und präziser Vorsorge.
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Die größten Irrtümer beim Testament
Die gesetzliche Erbfolge trifft oft nicht den Willen des Erblassers. Besonders Patchwork-Familien und unverheiratete Paare gehen leer aus. Ehepartner erhalten je nach Güterstand ein Viertel bis die Hälfte des Vermögens. Ohne Testament bekommen unverheiratete Partner gar nichts.
Ein häufiger Fehler: das Testament am Computer schreiben. Laut § 2247 BGB muss ein privates Testament vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Computerausdrucke sind unwirksam.
Auch das Berliner Testament birgt Risiken. Zwar setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Doch Kinder können bereits nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil fordern. Das kann den überlebenden Partner in Liquiditätsprobleme stürzen.
Wenn das Unternehmen zum Erbe wird
Für Familienunternehmer sind Pflichtteilsansprüche besonders heikel. Sie werden im Erbfall sofort fällig – und zwar in bar. Besteht der Nachlass hauptsächlich aus Firmenvermögen, kann das den Betrieb gefährden.
Testamente oder Erbverträge können den Pflichtteil nicht ausschließen. Ein wirksamer Verzicht erfordert notarielle Beurkundung und Zustimmung des Erben. Eine Alternative: die Familienstiftung. Werden Unternehmensanteile in das Stiftungsvermögen übertragen, scheiden sie aus dem privaten Nachlass aus.
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Streit um Auskunftsrechte vor Gericht
Die juristische Praxis ist uneinheitlich. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied im Frühjahr 2023: Pflichtteilsberechtigte dürfen Belege eines notariellen Nachlassverzeichnisses einsehen. Das Oberlandesgericht München sah das im Dezember 2024 anders – mit Verweis auf den Schutz der Persönlichkeit des Verstorbenen. Eine höchstrichterliche Klärung steht aus.
Auch bei der Erbschaftsteuer für das Familienheim wird es strenger. Das Finanzgericht München versagte im Januar 2026 die Steuerbefreiung für ein Kind, das erst zweieinhalb Jahre nach dem Erbfall einzog. Die gesetzliche Forderung nach unverzüglicher Selbstnutzung sei nur erfüllt, wenn der Einzug binnen sechs Monaten erfolgt.
Digitale Vermögen und internationale Fälle
Kryptowährungen und Online-Konten werden zum Problem für Erben. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2018 zwar die Vererbbarkeit digitaler Daten. Doch ohne Zugangsschlüssel – etwa den Private Key bei Kryptowährungen – ist der Zugriff technisch unmöglich. Fachleute empfehlen eine strukturierte Liste mit Zugangsdaten.
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen gilt das Wohnsitzprinzip. Seit der Schweizer Erbrechtsreform 2023 gelten dort reduzierte Pflichtteile für Nachkommen. Das Schweizerische Bundesgericht betonte im März 2026 zudem: Wer Kostenvorschüsse in erbrechtlichen Verfahren nicht zahlt, scheitert sofort mit seinem Rechtsmittel.
Falscher Doppelgänger vor Gericht
Mitte Juni 2026 zeigte ein Prozess in Wiener Neustadt, wie weit Betrüger gehen. Eine 45-jährige Pflegerin und zwei Komplizen wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten im November 2020 einen Doppelgänger zu einem Notar geschickt, um ein gefälschtes Testament und einen Schenkungsvertrag zu beglaubigen.
Nach dem Tod des wohlhabenden Pensionisten im Februar 2021 erschlich sich die Pflegerin so ein Millionenvermögen. Das Bundeskriminalamt überführte die Täter durch eine Handschriftenanalyse. Die Strafen reichen von drei Jahren für die Helfer bis zu viereinhalb Jahren für die Hauptangeklagte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
