Telemedizin, Mecklenburg-Vorpommern

Telemedizin: Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vernetzen Kliniken

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 14:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Kommunale Netzwerke, Telemedizin und Klinikplanungen sollen die Versorgung sichern; zugleich zeigen Daten Lücken bei der Krisenvorbereitung.

Gesundheitsversorgung: Regionen stärken Vernetzung und Krisenvorsorge
Symbolbild: Smartwatch neben einem Glas Wasser Illustration mit AI erstellt.

Zur Sicherung der ambulanten und stationären Patientenversorgung setzen Landkreise in Deutschland vermehrt auf neue Steuerungsgruppen und regionale Gesundheitsnetzwerke. Ziel der Initiativen ist es, Akteure aus Medizin, Verwaltung und Pflege eng miteinander zu verknüpfen, um die medizinische Grundversorgung auch unter schwierigen Rahmenbedingungen flächendeckend aufrechtzuerhalten.

Die Notwendigkeit übergreifender Strukturen betonte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, auf der Herbsttagung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin. Er forderte Kooperationsstrukturen von der kommunalen Ebene bis zur Bundesebene und verwies dabei auf die Erwartungen an das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz.

Der stellvertretende KBV-Vorsitzende Stephan Hofmeister wies auf Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung hin, wonach die Mehrheit der Praxen nicht ausreichend auf Krisen vorbereitet sei.

Zudem mahnte Almut Nolte vom Sanitätsdienst der Bundeswehr an, dass die reguläre Versorgung krisenfest aufgestellt sein müsse, da im Ernstfall hohe Patientenzahlen über lange Zeiträume bei gestörter Infrastruktur drohten.

Kommunale Ansätze und neue Versorgungsmodelle

Empfehlungen für vernetzte Lösungen kommen auch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Organisation spricht sich für integrative Sozialräume aus, in denen bereichsübergreifende Gesamtstrategien, generationenübergreifende Begegnungsorte sowie gestärkte Planungs- und Steuerungsprozesse etabliert werden sollen.

In den Regionen existieren bereits praktische Förder- und Kooperationsmodelle: Der Landkreis Osnabrück unterstützt die örtliche Struktur über ein seit 2016 bestehendes Förderprogramm. Seit dessen Einführung wurden rund 1,8 Mio. Euro Fördermittel ausgezahlt, womit 48 Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten sowie eine zweite Apothekenförderung realisiert werden konnten.

Neue Wege in der Primärversorgung erproben die Krankenkassen AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordost mit dem Projekt NAVIGATION in Berlin und Hamburg. Auf einem Fachtag an der Berliner Charité mit rund 200 Teilnehmenden forderten die Kassen, Primärversorgungszentren als reguläre Versorgungsform gesetzlich zu verankern.

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Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben eine Absichtserklärung für ein gemeinsames Telemedizinnetzwerk unterzeichnet — zunächst für Krankenhäuser, perspektivisch auch für Rettungsdienste und den ambulanten Sektor. Wer als Klinik-IT oder Gesundheitsmanager die eigene Anbindung vorbereiten will, findet in diesem kostenlosen Leitfaden die entscheidenden Schritte zu Schnittstellen, Rollen und Finanzierung. Leitfaden Telemedizin-Netzwerkaufbau jetzt anfordern

Gefordert wurden unter anderem feste Vergütungen für Praxisteams statt Einzelleistungsabrechnungen, Budgets für Koordination und Prävention sowie eine stärkere Strukturfinanzierung für benachteiligte Regionen.

Digitale Vernetzung und Klinikreformen

Ergänzend zu regionalen Steuerungsgruppen soll die digitale Vernetzung Versorgungsdefizite ausgleichen. Auf einer Tagung in Schwerin betonte Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, dass digitale Lösungen insbesondere in dünn besiedelten Flächenländern mit älterer Bevölkerung und Fachkräftemangel Expertise verfügbar machen müssten.

Am 15. September 2026 unterzeichneten Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein eine Absichtserklärung für ein gemeinsames Telemedizinnetzwerk, das zunächst Krankenhäuser und künftig auch Rettungsdienste sowie den ambulanten Sektor einbinden soll.

Auf Bundesebene beriet der Bundestag am 8. Oktober 2026 in erster Lesung das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Während Regierungsvertreter digitale Bedarfsprüfungen und den Ausbau der elektronischen Patientenakte anführten, äußerten Ärzteverbände wie die Bundesärztekammer und die KBV Bedenken hinsichtlich einer Ausweitung kassenärztlicher Datenauswertungen.

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Die Mehrheit der Praxen ist laut Erhebungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung nicht ausreichend auf Krisen vorbereitet — und der Bundeswehr-Sanitätsdienst warnt, dass die Regelversorgung selbst krisenfest aufgestellt sein muss. Diese Checkliste zeigt Ihnen, wo Ihre Praxis oder Klinik heute Lücken hat und welche Vorkehrungen sich sofort nachholen lassen. Checkliste Krisenvorsorge jetzt sichern

Parallel dazu treiben die Bundesländer ihre Krankenhausplanungen voran. Am 9. Oktober 2026 stellte der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung einen Plan vor, der den Kliniken im Rahmen der 2024 beschlossenen Bundesreform spezifische Leistungsgruppen zuweist und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.

Auch in Sachsen-Anhalt wird die Zuweisung der Leistungsgruppen zum 1. Januar 2027 wirksam. Nach Angaben des dortigen Ministeriums erhielten 625 von 769 Anträgen sachsen-anhaltischer Kliniken Zustimmung, während 144 Anträge vom Medizinischen Dienst als nicht erfüllt eingestuft wurden.

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