Südkorea-Reform, Regeln

Südkorea-Reform: Neue Regeln für Krypto-Börsen ab November

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue südkoreanische Gesetze erhöhen Transparenzpflichten für Krypto-Anbieter und schaffen klare KI-Datenschutzregeln. Strafen drohen bei Verstößen.

Südkorea verschärft Regeln für Krypto-Börsen und KI-Datenschutz
Ein modernes Büro in Seoul mit einem aufgeräumten Schreibtisch und einem Monitor, der abstrakte Datenvisualisierungen zeigt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In Südkorea ist eine umfassende Gesetzesänderung zur Meldung und Nutzung bestimmter Finanztransaktionsinformationen in Kraft getreten. Das Gesetz Nr. 21358, das bereits im Februar des laufenden Jahres verkündet wurde, etabliert einen verschärften Rechtsrahmen für Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASP).

Die Neuregelungen zielen darauf ab, die Transparenz im Krypto-Sektor zu erhöhen und gleichzeitig die datenschutzrechtlichen Bedingungen für die Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) zu präzisieren.

Erweiterte Aufsichtspflichten für Krypto-Börsen

Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen wird die Prüfung von Anbietern virtueller Vermögenswerte signifikant ausgeweitet. Die Aufsichtsbehörden nehmen künftig nicht mehr nur die allgemeine Betriebstätigkeit in den Blick, sondern prüfen verstärkt die finanziellen Verhältnisse der Großaktionäre, die allgemeine Finanzstabilität der Unternehmen sowie die Wirksamkeit interner Kontrollsysteme.

Für Betreiber von Krypto-Börsen ergeben sich daraus konkrete operative Verpflichtungen. Änderungen in der Struktur der Großaktionäre müssen künftig mit einer Frist von 30 Tagen im Voraus gemeldet werden.

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Bereits am Markt tätige Anbieter sind zudem dazu verpflichtet, bis zum 20. November 2026 zusätzliche detaillierte Angaben bei der Financial Intelligence Unit (FIU) einzureichen. Langfristig werden zudem strengere finanzielle Kennzahlen gefordert: Ab dem 20. August 2027 müssen Anbieter eine Schuldenquote von höchstens 200 % einhalten.

Verschärfte Überwachung von Transaktionen und der Travel Rule

Ein wesentlicher Teil der Reform betrifft die Überwachung von Zahlungsströmen. Die sogenannte Travel Rule, welche die Übermittlung von Informationen bei Transaktionen regelt, gilt nun ohne die bisherige Schwelle von 100 Millionen Won. Für Überweisungen, die einen Wert von 10 Millionen Won überschreiten, schreibt der Gesetzgeber zudem die Implementierung eines internen Überwachungssystems vor.

Auch der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr unterliegt künftig einer strengeren Kontrolle. Ab Dezember 2026 wird ein neues System eingeführt, das die Registrierung grenzüberschreitender Transaktionen beim Finanzministerium zwingend voraussetzt. Parallel dazu beginnt die Financial Intelligence Unit mit einer umfassenden Registrierungsprüfung für alle tätigen VASPs, um die Einhaltung der neuen Standards sicherzustellen.

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Neuer Rechtsrahmen für KI-Entwicklung und Datenschutz

Neben der Finanzmarktregulierung hat die Nationalversammlung eine Novelle des Datenschutzgesetzes (Personal Information Protection Act) verabschiedet, die spezifische Sonderregelungen für den Bereich der Künstlichen Intelligenz enthält.

Unternehmen ist es demnach unter bestimmten Auflagen gestattet, rechtmäßig erhobene personenbezogene Daten für die Entwicklung von KI-Modellen zu nutzen. Voraussetzung hierfür sind strenge Sicherheitsmaßnahmen sowie eine Überprüfung durch die zuständige Kommission.

Song Kyung-hee, die Vorsitzende der Datenschutzkommission (PIPC), erläuterte hierzu, dass das Recht auf Löschung personenbezogener Daten, die in KI-Trainingsprozessen verwendet wurden, grundsätzlich garantiert sei.

Ein einheitliches Verfahren für das sogenannte Machine Unlearning, also das gezielte Entfernen von gelernten Informationen aus einem Modell, werde jedoch nicht vorgeschrieben. Stattdessen seien Unternehmen angehalten, ihre Modelle durch Filterungen und Feinjustierungen entsprechend anzupassen.

Anreizsysteme und Sanktionen

Die neuen Regelungen sehen zudem eine Anpassung des Bußgeldkatalogs vor. Ab dem 11. September können Unternehmen Verwaltungsstrafen um bis zu 40 % reduzieren, sofern sie nachweislich präventive Investitionen in den Datenschutz getätigt haben. Bei schweren oder wiederholten Verstößen drohen hingegen Sanktionen von bis zu 10 % des Gesamtumsatzes.

Zusätzlich zur KI-Regelung treten Änderungen der Durchführungsverordnung zum Datenschutzgesetz in Kraft, die den Rahmen für die Datenübertragbarkeit neu strukturieren.

Für die Nutzung von Originaldaten in der KI-Entwicklung können Sonderregelungen in Anspruch genommen werden, sofern ein anerkanntes öffentliches Interesse besteht und die Datenschutzkommission dies bestätigt. Die neuen KI-bezogenen Datenschutzregeln treten sechs Monate nach ihrer offiziellen Verkündung vollumfänglich in Kraft.

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