Steuerzinsen ab 2027: Bundesregierung verdoppelt auf 3,6 Prozent
09.06.2026 - 23:25:57 | boerse-global.de
Während die Finanzämter regional sehr unterschiedlich arbeiten, stehen für die kommenden Jahre große Änderungen an. Besonders die geplante Verdopplung der Steuerzinsen und neue Urteile zur Bescheidkorrektur sorgen für Aufsehen.
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Hessen ist Spitzenreiter bei der Bearbeitung
Die Finanzämter arbeiten mit extrem unterschiedlichem Tempo. Eine Analyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) zeigt: Hessen ist mit durchschnittlich 41,1 Tagen am schnellsten. Das sind mehr als drei Tage weniger als im Vorjahr.
Berlin folgt knapp dahinter mit 41,5 Tagen. Schlusslicht ist Bremen. Dort warten Steuerzahler im Schnitt 56,15 Tage auf ihren Bescheid. In Hessen zeigt sich ein geteiltes Bild: Arbeitnehmer warten rund 40 Tage, Selbstständige und Freiberufler mit 45,2 Tagen liegen bundesweit an der Spitze ihrer Kategorie.
Steuerzinsen sollen sich verdoppeln
Wer mit hohen Nachzahlungen oder Erstattungen rechnet, sollte die geplanten Gesetzesänderungen kennen. Die Bundesregierung will die Steuerzinsen ab 2027 von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr verdoppeln. Aktuell fallen monatlich 0,15 Prozent an, künftig sollen es 0,30 Prozent sein.
Die Zinsen greifen nach einer Karenzzeit von 15 Monaten. Für Erstattungen kann das attraktiv sein. Bei Nachzahlungen wird es zum Risiko. Zum Vergleich: Tagesgeldkonten bieten derzeit 3 bis 4 Prozent – allerdings oft nur für wenige Monate.
Diese Ausgaben können Sie absetzen
Für das Steuerjahr 2025 gibt es zahlreiche Absetzmöglichkeiten. Bei Handwerkerleistungen sind 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar, maximal 1.200 Euro. Haushaltsnahe Dienstleistungen bringen bis zu 4.000 Euro. Wichtig: Bezahlen Sie immer per Überweisung.
Mieter können anteilige Nebenkosten für Treppenhausreinigung oder Hausmeisterdienste geltend machen. Die Homeoffice-Pauschale liegt bei 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage – also bis zu 1.260 Euro. Bei energetischen Sanierungen sind über drei Jahre bis zu 20 Prozent der Kosten absetzbar, gedeckelt auf 40.000 Euro.
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Jeder fÜnfte Bescheid ist fehlerhaft
Etwa jeder fünfte Steuerbescheid enthält Fehler – meist zuungunsten der Steuerzahler. Häufige Probleme: nicht berücksichtigte Sonderausgaben, gekürzte Werbungskosten oder vergessene Freibeträge. Ein Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich. Fast zwei Drittel der Einsprüche sind erfolgreich.
Das Finanzgericht Münster stärkte zudem die Rechte der Steuerzahler. Mit Urteil vom 13. Februar 2026 (Az. 4 K 64/23 E) entschied es: Ein Bescheid darf auch dann geändert werden, wenn das Finanzamt elektronische Lohnsteuerdaten fehlerhaft ausgewertet hat – selbst bei Rechtsanwendungsfehlern. Der Bundesfinanzhof prüft den Fall unter Az. IX R 3/26.
Reformen und Warnungen
Neben den Zinsänderungen plant die Politik weitere Entlastungen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas forderte Anfang Juni eine Reform, die ab Januar 2027 mindestens 500 Euro pro Jahr bringen soll. Ein Entwurf für ein Arbeitsmarktstärkungsgesetz sieht Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns vor. Der Entwurf vom September 2025 ist aber noch nicht in Kraft.
Achtung: Kriminelle nutzen die Steuersaison für Phishing-Mails. Sie täuschen die Verfügbarkeit des elektronischen Steuerbescheids für 2026 vor und fordern sensible Daten. Achten Sie auf unseriöse Absenderadressen und fehlende persönliche Anrede. Klicken Sie keine Links in solchen Mails.
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