Steuerreform, Kabinett

Steuerreform 2027: Kabinett beschließt Entwurf mit höheren Freibeträgen

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 03:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Regierungsentwurf sieht Entlastungen für Familien und Beschäftigte sowie höhere Steuersätze für Spitzenverdiener vor.
Moderne, minimalistische Architektur eines Regierungsgebäudes in Berlin bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Gesetzentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Der Entwurf geht auf Vorlagen von Bundesfinanzminister Klingbeil zurück und zielt darauf ab, Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen steuerlich spürbar zu stellen.

Das Reformpaket soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bis zum Jahresende vorgesehen. Am 8. Oktober 2026 fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs statt, derzeit laufen die parlamentarischen Ausschussberatungen.

Erhöhung von Freibeträgen und Anpassungen beim Kindergeld

Wesentlicher Bestandteil der Regierungspläne ist die stufenweise Anhebung zentraler Freibeträge. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt im Jahr 2027 von bisher 12.348 Euro auf 12.564 Euro und soll 2028 weiter auf 12.900 Euro angehoben werden.

Auch Familien sollen über mehrere Anpassungen entlastet werden:
* Der Kinderfreibetrag klettert von derzeit 6.828 Euro auf 7.128 Euro im Jahr 2027 und erreicht 2028 die Marke von 7.308 Euro.

Je Elternteil entspricht dies 3.564 Euro im Jahr 2027 beziehungsweise 3.654 Euro im Jahr 2028. Da der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) unverändert bei 2.928 Euro verbleibt, ergibt sich daraus ein steuerlicher Gesamtfreibetrag von 10.056 Euro für 2027 und 10.236 Euro für 2028.
* Parallel dazu steigt das monatliche Kindergeld ab Januar 2027 von bislang 259 Euro auf 267 Euro.

Ab Januar 2028 folgt eine weitere Erhöhung auf monatlich 272 Euro.
* Für Beschäftigte erhöht sich zudem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2027 von bisher 1.230 Euro auf 1.430 Euro. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen wirkt sich diese Anhebung auf rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige aus, die keine gesonderten Werbungskosten nachweisen.

Anpassungen der Tarife und steuerlichen Zuschläge

Im Einkommensteuertarif reicht die zweite Progressionszone künftig bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro. Zugleich sieht der Entwurf Nachschärfungen bei höheren Einkommen vor: Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent setzt künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro ein, nachdem die Schwelle bisher bei rund 278.000 Euro lag. Darüber hinaus ist eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro vorgesehen.

Darüber hinaus umfasst der Regierungsentwurf Änderungen bei Sonderregelungen und Abzugsmöglichkeiten:
* Der maximale Grundlohn für steuerfreie Zuschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit wird ab 2027 von 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde heraufgesetzt.

Bei der Nachtarbeit bleibt der Höchstbetrag hingegen unverändert bei 50 Euro.

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  • Die steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen wird reduziert: Der anrechenbare Satz sinkt von bisher 20 Prozent auf 15 Prozent, wodurch der maximale Förderbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro zurückgeht.
  • Bei Minijobs soll die Pauschsteuer nach Paragraf 40a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes zum 1. Januar 2027 von 2 Prozent auf 5 Prozent angehoben werden.
  • Für Krypto-Anleger bringt der Entwurf Kontinuität: Eine Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Krypto-Vermögenswerte ist im vorliegenden Text nicht enthalten.
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Politische Diskussion im parlamentarischen Verfahren

Bundesfinanzminister Klingbeil zielt mit den Maßnahmen vor allem auf Entlastungen von Erwerbstätigen mit einem Monatseinkommen zwischen 2.500 Euro und 4.000 Euro ab. Die Gegenfinanzierung soll über die stärkere steuerliche Heranziehung von Spitzenverdienern mit sechsstelligen Jahreseinkommen sowie eine moderate Anpassung der Erbschaftsteuer erfolgen.

Aus den Reihen der Union regt sich Kritik an diesem Kurs; sie warnt vor einer einseitigen Umverteilung und fordert zudem den vollständigen Abbau der kalten Progression ein.

Zudem knüpft die Opposition ihre Unterstützung an weitergehende Bedingungen und macht eine Zustimmung zur Steuerreform davon abhängig, dass Bundesarbeitsminister Schweitzer einen Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitszeitrechts vorlegt.

Ob der Zeitplan bis zum Jahresende eingehalten werden kann, hängt maßgeblich von den weiteren Beratungen im Bundestags-Finanzausschuss und den Verhandlungen mit den Ländern im Bundesrat ab.

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