Steuererklärung, Geld

Steuererklärung 2025: 87% bekommen Geld zurück – durchschnittlich 1.240 Euro

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 01:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Durchschnittlich 1.240 Euro Erstattung für 2025 erwartet. Abgabefrist endet am 31. Juli 2026, bei Steuerberatern bis März 2027.

Steuererklärung 2025: Hohe Rückzahlungen und wichtige Fristen
Ein aufgeräumter Schreibtisch mit Taschenrechner und Unterlagen als Symbol für die Steuererklärung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt meist Geld zurück. Satte 87 Prozent aller Erklärungen führen zu einer Rückerstattung. Für das Steuerjahr 2025 liegt die durchschnittliche Erstattung bei rund 1.240 Euro. Trotzdem verzichten schätzungsweise zwölf Millionen Arbeitnehmer darauf – obwohl sie mit einer Rückzahlung rechnen könnten.

Fristen: Bis wann die Erklärung beim Finanzamt sein muss

Für das Steuerjahr 2025 endet die allgemeine Abgabefrist am 31. Juli 2026. Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem Selbstständige sowie Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen oder für mehrere Arbeitgeber parallel tätig waren.

Wer einen Steuerberater beauftragt, profitiert von einer verlängerten Frist bis zum 1. März 2027. Nicht abgabepflichtige Bürger können ihre Erklärung freiwillig bis zum 31. Dezember 2029 einreichen.

Wer die Frist versäumt, zahlt drauf. Die Finanzbehörde kann einen Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat erheben – mindestens jedoch 25 Euro. Zudem drohen Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen oder Zwangsgelder. Bei Krankheit oder fehlenden Belegen lässt sich vor Ablauf der Frist eine formlose Verlängerung beantragen.

Erstattungspotenziale: Diese Pauschalen sollten Sie kennen

Die Werbungskostenpauschale für 2025 beträgt 1.230 Euro. Arbeitsmittel lassen sich pauschal mit 110 Euro ansetzen. Fürs Homeoffice sind 6 Euro pro Tag abziehbar, der Jahreshöchstbetrag liegt bei 1.260 Euro. Das entspricht auch der Pauschale für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn keine höheren tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden.

Bei Fahrtkosten gilt die Pendlerpauschale: 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Für beruflich veranlasste Abwesenheiten gibt es Verpflegungsmehraufwände: 14 Euro bei acht bis 24 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 952 Euro lassen sich als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort voll abschreiben.

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Digitalisierung: Pilotprojekt „Amsel“ und neue Krypto-Regeln

Die Finanzverwaltung treibt die Digitalisierung voran. Im Pilotprojekt „Amsel“ haben Behörden in Thüringen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein über 50.000 Steuerfestsetzungsvorschläge an Bürger verschickt. Betroffen sind vor allem Rentner, Pensionäre und Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte. Sie können den Vorschlägen noch bis Ende Juli 2026 zustimmen. Bisher hat etwa ein Drittel der Angeschriebenen diese Option genutzt.

Parallel verschärfen sich die Regeln für Krypto-Anleger. Seit Jahresbeginn 2026 sind Kryptodienstleister durch die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet, Nutzerdaten und Transaktionsdetails an die Steuerbehörden zu melden. Betroffen sind Plattformen wie Bison, Bitpanda, Kraken, Binance und Coinbase. Anleger müssen ihre Steueridentifikationsnummer hinterlegen – Falschangaben können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Nach einer Haltedauer von über einem Jahr sind sie komplett steuerfrei. Einnahmen aus Staking unterliegen ab einer Grenze von 256 Euro der Steuerpflicht.

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Einspruch und Betrugsschutz: Was Sie bei Fehlern und Phishing beachten müssen

Fehler im Steuerbescheid sind keine Seltenheit. Im Jahr 2024 wurden rund 5,9 Millionen Einsprüche eingelegt, von denen 2,8 Millionen zu einer Änderung führten – eine Erfolgsquote von 68 Prozent. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids erfolgen. Bei offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern ist eine Korrektur innerhalb von vier Jahren möglich. Seit neun Jahren gilt zudem eine Belegvorhaltepflicht: Belege müssen nicht mehr eingereicht, aber für Rückfragen aufbewahrt werden.

Vorsicht ist bei der digitalen Kommunikation geboten. Im Juli 2026 warnten Verbraucherschützer vor gefälschten E-Mails, die angeblich vom Online-Finanzamt ELSTER stammten. Die Phishing-Versuche forderten Nutzer unter dem Vorwand einer IMAP-Konto-Aktualisierung zur Preisgabe von Daten auf. Offizielle Stellen betonen: ELSTER verwendet niemals unpersönliche Anreden wie „Hallo“ und fordert nie zur Eingabe sensibler Daten über externe Links auf.

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