Schuldnerberatung, Bundestag

Schuldnerberatung: Bundestag erlaubt Gebühren mit Schutz vor Überlastung

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 22:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das neue Gesetz ermöglicht kostenpflichtige Beratung unter Verbraucherschutzauflagen; zugleich bietet der ARAG Day kostenlose Rechtsinformationen.

Schuldnerberatung: Bundestag erlaubt künftig angemessene Gebühren
Ein minimalistischer, lichtdurchfluteter Flur in einem modernen öffentlichen Gebäude mit poliertem Betonboden. Illustration mit AI erstellt.

Im Bereich der Rechts- und Schuldnerberatung zeichnen sich derzeit tiefgreifende Veränderungen ab. Während private Initiativen versuchen, den Zugang zu qualifiziertem Rechtsrat für sozial benachteiligte Gruppen zu verbessern, hat die Politik neue Rahmenbedingungen für die professionelle Schuldnerberatung verabschiedet.

Diese Entwicklungen finden vor dem Hintergrund eines komplexen Inkassomarktes statt, der sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner zunehmende Anforderungen an die Rechtssicherheit stellt.

Private Initiativen zur Förderung des Rechtszugangs

Im Rahmen des vierten internationalen ARAG Day werden kostenfreie Beratungs- und Informationsangebote für Menschen bereitgestellt, die üblicherweise nur eingeschränkten Zugang zu juristischer Expertise haben.

Die Initiative konzentriert sich an mehreren Standorten in Düsseldorf – namentlich in Garath, Hassels sowie erstmals in Derendorf und Gerresheim – vorrangig auf die Unterstützung von Kunden der Düsseldorfer Tafel e. V. Dabei liegen die inhaltlichen Schwerpunkte auf dem Sozial-, Miet- und Arbeitsrecht.

Zusätzlich werden Kooperationen mit dem SOS-Kinderdorf in Düsseldorf, Duisburg und Essen sowie der Senioren-Rechtshilfe und der Mietrecht Law Clinic Köln verfolgt.

Über die deutschen Standorte hinaus umfasst das Engagement internationale Maßnahmen: In Italien arbeitet der Versicherer mit AIAS Verona zu Themen wie Sozialleistungen und Vorsorgevollmachten zusammen, während in Österreich Beratungen für Schulabgänger zu Mietverträgen und Fahrzeugkäufen im Fokus stehen.

In den USA erfolgt eine Zusammenarbeit mit Iowa Legal Aid und United Way in Des Moines. Ergänzend dazu führt die ARAG Krankenversicherungs-AG Workshops an einer Münchner Mittelschule durch, und die ARAG Allgemeine bietet spezifische Webinare für Sportvereine an.

Neuregelung der Schuldnerberatung durch Vermittlungsausschuss und Bundestag

Parallel zu diesen privaten Angeboten hat die Gesetzgebung den rechtlichen Rahmen für die Schuldnerberatung angepasst. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielte am Abend des 23. September 2026 eine Einigung zum Schuldnerberatungsdienstegesetz. Ein wesentlicher Punkt des Kompromisses ist die Streichung der Vorgabe einer grundsätzlich kostenfreien Beratung.

Stattdessen ist es Beratungsstellen nun gestattet, Entgelte zu erheben. Diese dürfen jedoch keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen. Zudem besteht eine Informationspflicht über die voraussichtlichen Kosten vor Beginn der Beratung.

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Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 25. September 2026 mit den Stimmen von SPD und Union, woraufhin es auch die erforderliche Mehrheit im Bundesrat erhielt.

Während Vertreter der SPD, wie Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese, die damit verbundenen Verbesserungen und das bestehende dichte Netz in Deutschland hervorhoben, äußerten Kritiker wie der Grünen-Abgeordnete Andreas Audretsch deutliche Bedenken. Er bezeichnete es als falsch, Gebühren von Personen zu verlangen, die sich bereits in einer prekären finanziellen Lage befinden.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßte die Einigung. Präsidentin Anke Blietz-Weidmann betonte jedoch, dass die Schuldnerberatung als gesellschaftlich notwendiger Dienst idealerweise öffentlich finanziert werden sollte.

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Der BDIU vertritt rund 450 Mitgliedsunternehmen, die etwa 70 Prozent der Inkassodienstleister in Deutschland ausmachen. Mit etwa 15.000 Mitarbeitenden verwalten diese Unternehmen jährlich gut fünf Milliarden Euro aus mehr als 90 Millionen Bestandsforderungen, wobei in fast 80 Prozent der Fälle eine Klärung erzielt werde.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Schutz vor unberechtigten Forderungen

Die Komplexität des Forderungsmanagements zeigt sich auch in der notwendigen Differenzierung zwischen berechtigten Inkassoverfahren und unseriösen Praktiken.

Fachleute weisen darauf hin, dass Inkassoschreiben zunächst außergerichtliche Zahlungsaufforderungen sind und keinen gerichtlichen Titel oder eine unmittelbare Zwangsvollstreckung begründen. Ein wesentlicher Prüfschritt für Empfänger ist der Abgleich mit dem öffentlichen Register der zugelassenen Inkassodienstleister.

Seriöse Schreiben müssen klare Pflichtangaben enthalten, darunter den Namen des ursprünglichen Gläubigers, den Forderungsgrund sowie eine getrennte Aufschlüsselung von Hauptforderung, Zinsen und Inkassokosten. Letztere orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsrecht.

Warnsignale für Verbraucher sind extrem kurze Fristen wie 48 Stunden, Drohungen mit Haftbefehlen oder die Aufforderung zu Auslandsüberweisungen. Bei Zweifeln wird zu einem schriftlichen Widerspruch per Einschreiben geraten.

Für Gläubiger, etwa im Handwerk, stellt sich die Situation bei zahlungsunwilligen Kunden oft anders dar. Eine Justiziarin der Handwerkskammer zu Köln weist darauf hin, dass eine Schufa-Meldung bei Zahlungsunwilligkeit Druck erzeugen kann, dies jedoch eine entsprechende Vertragspartnerschaft voraussetzt.

Bei tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit des Schuldners besteht die Möglichkeit eines Gläubiger-Insolvenzantrags nach § 14 InsO beim zuständigen Amtsgericht.

Ein solcher Antrag erfordert jedoch präzise Belege und darf nicht als bloßes Drohmittel eingesetzt werden, da der Antragsteller bei Ablehnung die Verfahrenskosten trägt. Als präventive Maßnahme wird Unternehmen empfohlen, bereits bei Vertragsschluss vollständige Kundendaten inklusive ladungsfähiger Anschrift zu erfassen.

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