Rentenfreibetrag, Euro

Rentenfreibetrag: Bis zu 375 Euro statt 281 Euro geplant

Veröffentlicht am: 13.09.2026 um 17:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Alterssicherungskommission empfiehlt 20 oder 30 Prozent Rentenfreibetrag ab dem ersten Euro. Ein Gesetzentwurf fehlt bislang.

Rentenfreibetrag: Kommission schlägt neue Grundsicherungsmodelle vor
Ein minimalistischer, sonnendurchfluteter Raum mit einem leeren Stuhl vor einem Fenster mit Blick auf einen ruhigen Park. Illustration mit AI erstellt.

Die Alterssicherungskommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der die Anrechnung von Renteneinkommen auf die Grundsicherung im Alter grundlegend verändern könnte. Kern der Empfehlung Nummer 19: Ein Teil der gesetzlichen Rente soll künftig nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden – ein Schritt, der insbesondere Geringverdienern mit langen Erwerbsbiografien zugutekommen soll. Ein Gesetz liegt dazu bislang nicht vor.

Zwei Modelle, ein Ziel: mehr Netto von der Rente

Die Kommission diskutiert zwei Modelle, wie ein solcher Freibetrag ausgestaltet werden könnte. Beide sehen vor, dass ab dem ersten Euro entweder 20 oder 30 Prozent der Bruttorente geschützt werden, bevor eine Anrechnung auf die Grundsicherung erfolgt. Damit würde sich die bisherige Obergrenze deutlich verschieben: Aktuell liegt sie 2026 bei 281,50 Euro, was der halben Regelbedarfsstufe 1 entspricht. Nach den neuen Modellen könnte künftig bis zu zwei Drittel dieses Betrags zusätzlich geschützt werden, was rechnerisch rund 375,33 Euro entspräche.

Der Unterschied zur geltenden Regelung ist erheblich. Bislang greift ein Freibetrag nach Paragraf 82a SGB XII nur dann, wenn eine Person mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen kann. In diesem Fall werden 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Betrags nicht angerechnet.

Wer diese lange Beitragszeit nicht erreicht, profitiert bislang nicht von dieser Regelung – ein Umstand, den die neuen Modelle der Kommission offenbar aufbrechen wollen, indem der Schutz ab dem ersten Euro und unabhängig von einer Mindestversicherungszeit greifen würde.

Bedeutung für Betroffene

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Die Alterssicherungskommission hat zwei Modelle vorgelegt, nach denen künftig 20 oder 30 Prozent der Bruttorente ab dem ersten Euro nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet werden sollen — bislang greift der Freibetrag nur nach 33 Jahren Grundrentenzeiten. Unser kostenloser Report ordnet die Empfehlung ein, rechnet beide Varianten durch und zeigt, wer profitieren würde. Kostenlosen Report zum Rentenfreibetrag anfordern

Für Menschen mit kleinen Renten, die zusätzlich auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, hätte eine solche Reform spürbare finanzielle Auswirkungen.

Bislang führt jeder Euro Rente oberhalb der Freigrenze zu einer nahezu vollständigen Kürzung der Grundsicherungsleistung – ein Effekt, der von Sozialverbänden seit Langem als Fehlanreiz kritisiert wird, weil sich eigene Beitragszahlungen im Ergebnis kaum auszahlen.

Die von der Kommission diskutierten Modelle würden diesen Mechanismus entschärfen, indem ein größerer Anteil der selbst erarbeiteten Rente tatsächlich beim Empfänger verbleibt.

Offener Zeitplan

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Wer heute nur eine kleine Rente bezieht und zusätzlich Grundsicherung erhält, verliert von jedem Euro oberhalb der Freigrenze fast die gesamte Leistung — eigene Beitragszahlungen zahlen sich dadurch kaum aus. Der Report erklärt, wie die diskutierten Freibetrags-Modelle diesen Mechanismus entschärfen sollen und welche Beitragsjahre Voraussetzung bleiben. Report jetzt kostenlos anfordern

Trotz der konkreten Zahlen, die die Kommission in ihre Modellrechnungen einbezieht, handelt es sich bislang ausschließlich um Empfehlungen. Ein Gesetzentwurf, der die Vorschläge in geltendes Recht überführen würde, existiert nach aktuellem Stand nicht. Wie schnell und in welcher Ausgestaltung die Politik die Empfehlung Nummer 19 aufgreift, bleibt damit offen.

Klar ist jedoch, dass die Diskussion um eine bessere Verzahnung von Rente und Grundsicherung angesichts der wachsenden Zahl von Menschen, die im Alter auf ergänzende Leistungen angewiesen sind, an Bedeutung gewinnt. Ob sich die Politik für das 20- oder das 30-Prozent-Modell entscheidet oder eine gänzlich andere Lösung sucht, wird sich erst mit der weiteren gesetzgeberischen Beratung zeigen.

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