Renten-Sonderzahlung, Euro

Renten-Sonderzahlung: 10.000 Euro können rund 4.200 Euro Steuer zurückbringen

Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 13:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundesrechnungshof beziffert die Zusatzkosten des Rentenpakets bis 2040 auf 210 Milliarden Euro; ein neues Vorsorgedepot ist ab 2027 vorgesehen.

Rentenreform: Rechnungshof warnt vor steigenden Kosten bis 2040
Ein minimalistischer Schreibtisch mit einem Notizblock und einem Füllfederhalter in einer ruhigen, lichtdurchfluteten Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Die Debatte um die gesetzliche Rente erreicht gleich auf mehreren Ebenen neue Dringlichkeit. Während Ratgeber Wege aufzeigen, wie Versicherte durch Sonderzahlungen ihre spätere Rente verbessern können, warnt der Bundesrechnungshof vor den finanziellen Lasten geplanter Reformen. Parallel wird über eine neue private Altersvorsorge diskutiert, die zum 1. Januar 2027 starten soll.

Sonderzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen können Versicherte ab Vollendung des 50. Lebensjahres freiwillige Sonderbeiträge zahlen, um Abschläge bei vorgezogenem Rentenbeginn auszugleichen. Die Höhe wird individuell berechnet, die Zahlung kann als Einmalbetrag oder über mehrere Jahre erfolgen und ist steuerlich als Altersvorsorgeaufwand absetzbar.

Bei regulärem Rentenbeginn erhöhen solche Beiträge zudem die Altersrente. Die Rentenversicherung rät, einen entsprechenden Antrag noch 2026 zu stellen, da der Ausgleich wegen des höheren vorläufigen Durchschnittsentgelts 2027 teurer werden soll.

Grundlage ist § 187a SGB VI, wonach Versicherte ab 50 Sonderzahlungen leisten können, sofern voraussichtlich eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren zum geplanten Rentenbeginn erreicht wird.

Seit dem Steuerjahr 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar, mit einem Höchstbetrag von 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare pro Kalenderjahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent lassen sich bis zu 42 Prozent der Zuzahlung erstatten.

Ein Entgeltpunkt kostet derzeit rund 9.400 bis 9.600 Euro; eine Sonderzahlung von 10.000 Euro ergibt demnach etwa 4.200 Euro Steuererstattung und rund 5.800 Euro Eigenaufwand. Die Auskunft dazu lässt sich über das Formular V0210 beantragen, Zahlungen können über mehrere Jahre verteilt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg empfiehlt, die Rentenplanung fünf Jahre vor Rentenbeginn zu beginnen; Rentenberater Christian Hartmann hält drei Jahre für ausreichend. Der Rentenantrag RO100 sollte spätestens drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Ab 55 Jahren verschickt die Rentenversicherung alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft.

Durchschnittsrenten und Finanzierungsdruck

Die durchschnittliche gesetzliche Altersrente beläuft sich 2026 netto auf monatlich rund 1.449 Euro für Männer und 994 Euro für Frauen, bei einem Rentenwert von 42,52 Euro je Entgeltpunkt.

Nach 45 Versicherungsjahren ergibt sich eine maximale Rente von rund 3.742 Euro; 31.634 Rentner beziehen netto mindestens 3.000 Euro – das entspricht rund 0,15 Prozent von mehr als 21 Millionen Rentnern.

Ein am 2. Oktober 2026 veröffentlichter Bericht des Bundesrechnungshofs zeigt, wie stark der Bundeshaushalt bereits belastet ist: Der Bundeszuschuss bindet aktuell knapp 29 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes; bei unveränderter Rechtslage könnte dieser Anteil bis 2040 auf 36,7 Prozent steigen.

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Laut dem Bericht verursacht das Rentenpaket 2025 – mit einem Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 und einer ausgeweiteten Mütterrente – bis 2040 rund 210 Mrd. Euro Zusatzkosten, davon 145 Mrd. Euro für die sogenannte Haltelinie und 65 Mrd. Euro für die Mütterrente III.

Letztere soll ab 2028 für vor 1992 geborene Kinder die angerechnete Erziehungszeit von 2,5 auf 3 Jahre erhöhen, mit einem erwarteten Plus von rund 20 Euro monatlich je Kind. Im Bundeshaushalt entfällt laut dem Bericht bereits fast ein Viertel der Ausgaben auf die gesetzliche Rente.

Für die Bundesmittel der Rentenversicherung sind 127,4 Mrd. Euro im Haushaltsplan 2026 und 132,0 Mrd. Euro im Regierungsentwurf 2027 vorgesehen. Würden alle Vorschläge der Rentenkommission umgesetzt, könnte der Finanzierungsbedarf in den 2030er-Jahren laut dem Rechnungshof nahezu 46 Prozent der Steuereinnahmen erreichen.

Streit um die Reformelemente

In einem Aufruf vom 2. Oktober 2026 forderten 46 Ökonominnen und Ökonomen, die Empfehlungen der Rentenkommission als Gesamtpaket umzusetzen und die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren nicht abzuschwächen.

Die Rentenkommission selbst empfiehlt, das früheste Alter für die Rente nach 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 anzuheben und die Regelaltersgrenze künftig an die Lebenserwartung zu koppeln – im Verhältnis zwei Drittel Erwerbsphase zu einem Drittel Rentenphase.

Für Jahrgänge ab 1964 gilt derzeit: Rente nach 45 Jahren ab 65 abschlagsfrei, Rente nach 35 Jahren ab 63 mit bis zu 14,4 Prozent dauerhaftem Abschlag, Regelaltersrente grundsätzlich ab 67.

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Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche forderte laut einem Bericht vom 4. Oktober 2026 einen Beschluss der Rentenreform bis Jahresende sowie einen zügigen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas. Sie sprach sich gegen ein Aufweichen der Reformelemente und Empfehlungen der Rentenkommission aus.

Union und SPD wollten laut Innenminister Alexander Dobrindt offene Streitpunkte in den folgenden Tagen klären, darunter die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren.

Neue private Vorsorge: Das Altersvorsorgedepot

Parallel zur Debatte um die gesetzliche Rente soll zum 1. Januar 2027 das sogenannte Altersvorsorgedepot starten und die geförderte private Vorsorge ergänzen. Sparer können dabei zwischen Lösungen mit oder ohne Beitragsgarantie wählen.

Die Förderung sieht eine Grundzulage von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr vor, danach 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro, maximal 540 Euro jährlich. Zusätzlich sind Kinderzulagen von bis zu 300 Euro möglich. Auch Selbstständige sollen von dem Modell profitieren.

Das Kapital bleibt bis zur Auszahlungsphase gebunden, Ansparerträge sind steuerfrei, Auszahlungen werden nachgelagert besteuert. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weiterlaufen; bei einer Übertragung in das neue Produkt können jedoch Garantien und Vorteile entfallen.

Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Risiken: Wer mit 55 Jahren einsteigt und mit 65 die Auszahlung beginnt, hat nur rund zehn Jahre Anlagezeit – ein Depot ohne Garantie kann kurz vor Rentenbeginn Verluste erleiden. Die VR Bank Starnberg-Zugspitze empfiehlt daher, Förderung, Anlagehorizont und persönliche Situation gemeinsam zu bewerten.

Auch beim Wohn-Riester gibt es Änderungen: Die neue Förderung sieht ebenfalls 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und danach 25 Prozent bis 1.800 Euro vor, mit einer maximalen Grundzulage von 540 Euro statt bisher 175 Euro je Erwachsenem. Der Mindestbeitrag steigt von 60 auf 120 Euro jährlich.

Unter 25-Jährige erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro. Ab 2028 soll zudem die Besteuerung des Wohnförderkontos über fünf statt zwanzig Jahre laufen, die jährliche Erhöhung um 2 Prozent entfällt, und der Sonderausgabenhöchstbetrag steigt von 2.100 auf 2.340 Euro jährlich.

Eine einheitliche Mindestentnahme von 3.000 Euro soll ab 2028 gelten. Alte Verträge behalten Bestandsschutz, vor einem Wechsel sollten Garantien, Kosten und Förderhöhe verglichen werden.

Unsicherheit bei Verbrauchern

Eine YouGov-Umfrage im Auftrag von Commerzbank und Comdirect unter 1.517 Menschen im Alter von 18 bis 55 Jahren zeigt erhebliche Unsicherheit: 60 Prozent erwarten Einschränkungen im Alter, 57 Prozent glauben, dass die Rente den heutigen Lebensstandard nicht decken wird. Nur 39 Prozent kennen ihre persönliche Rentenlücke, und jeder Fünfte steuert bislang nicht dagegen.

Zum geplanten Altersvorsorgedepot gaben 35 Prozent an, das Modell gar nicht zu kennen, rund zwei Drittel wissen demnach zu wenig darüber. Dennoch würden 47 Prozent der 18- bis 25-Jährigen wahrscheinlich ein Depot eröffnen, bei Familien mit mehreren Kindern sind es 55 Prozent. Rund 30 Prozent der Befragten könnten sich monatliche Einzahlungen von 50 bis 100 Euro vorstellen.

Vermögensschutz bei Grundsicherung im Alter

Für Menschen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, gelten feste Schongrenzen: Geschützt sind grundsätzlich bis zu 10.000 Euro Geldvermögen je berücksichtigter volljähriger Person, bei Paaren insgesamt 20.000 Euro, zuzüglich 500 Euro je weiterer überwiegend unterhaltener Person.

Diese Grenzen gelten für das Gesamtvermögen, nicht je Konto. Zusätzlich können angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto und selbst genutztes Wohneigentum geschützt sein, ebenso eine angemessene Bestattungsvorsorge über eine Härtefallregelung.

Frei verfügbares Sparguthaben ist jedoch nicht allein deshalb ausgenommen, weil es als „Altersvorsorge“ bezeichnet wird. Kapitalerträge bis insgesamt 26 Euro im Kalenderjahr bleiben laut § 43 Abs. 2 SGB XII unberücksichtigt.

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