Reichensteuer: 45 Prozent sollen künftig schon ab 250.000 Euro greifen
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 23:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Streit um die geplante Steuerpolitik der Bundesregierung spitzt sich zu. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht das Einkommensteuerreformgesetz des Bundesfinanzministeriums, bei dem CDU-Fraktionsvize Mathias Middelberg mit einer Blockade droht.
Die Reform sei nicht zustimmungsfähig, solange kein praktikables Modell vorliege, das Personengesellschaften einen unkomplizierten Wechsel in die Körperschaftsteuer ermögliche. Zwar sah ein Koalitionsbeschluss von Anfang Juli vor, dass die Bundesregierung bis zum Herbst 2026 entsprechende Verbesserungen am Optionsmodell vorlegt, laut Middelberg fehlt ein solcher Vorschlag jedoch bislang.
Steuergefälle zwischen Rechtsformen sorgt für Unmut
Hintergrund des Konflikts ist eine wachsende steuerliche Kluft. Während die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf zehn Prozent bereits beschlossen ist, sieht die geplante Einkommensteuerreform eine Verschärfung der Reichensteuer vor. Dadurch würde die steuerliche Belastung je nach Rechtsform um sieben Prozentpunkte auseinanderfallen.
Nach den Plänen des Finanzministeriums soll der Steuersatz von 45 Prozent künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen, statt wie bisher ab 277.826 Euro.
Für jeden Euro oberhalb von 280.000 Euro ist zudem eine neue Stufe von 47 Prozent vorgesehen. Das Ministerium kalkuliert für 2027 mit Mehreinnahmen von 0,25 Milliarden Euro durch die erste und weiteren 2,4 Milliarden Euro durch die zweite Stufe.
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Ökonomen bewerten die Einnahmeerwartungen jedoch skeptisch. Felix Bierbrauer von der Universität Köln äußerte erhebliche Zweifel an den prognostizierten Summen und verwies darauf, dass der Höchststeuersatz inklusive Solidaritätszuschlag bei 49,6 Prozent läge, was nahe an oder über der Belastungsgrenze sei.
Florian Schuster-Johnson von der Denkfabrik Dezernat Zukunft rechnet zwar kurzfristig mit Mehreinnahmen, sieht ab 2028 jedoch das Risiko von Mindereinnahmen, falls vermehrt Personengesellschaften in die Körperschaftsteuer wechseln. Auch die Bundessteuerberaterkammer warnte vor einer übermäßigen Belastung des Mittelstands.
Differenzen über die kalte Progression und Haushaltslöcher
Zusätzliche Spannungen entstehen durch die Frage, wie stark die Steuerzahler entlastet werden sollen. Während die Bundesregierung für die Jahre 2027 und 2028 Entlastungen von über 10 Milliarden Euro in Aussicht stellt, rechnet der Bund der Steuerzahler mit höchstens 7 Milliarden Euro.
Institute wie das DIW stellen fest, dass eine Entlastung der arbeitenden Mitte praktisch ausfalle. Nach Berechnungen des Leibniz-ZEW bleibt die vorgesehene Entlastung für 98 Prozent der Steuerpflichtigen hinter dem Ausgleich der Inflation zurück.
Die Unionsfraktion fordert daher den vollständigen Ausgleich der kalten Progression, der nach Schätzungen rund vier Milliarden Euro kosten würde. Zudem verlangt CDU-Chef Friedrich Merz eine Stromsteuersenkung für alle Bürger und Betriebe mit einem Entlastungsvolumen von jährlich über 5 Milliarden Euro. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sieht für solche Vorhaben ohne Gegenfinanzierung jedoch keinen Spielraum.
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Stattdessen plant das Finanzministerium zur Deckung von Haushaltslöchern neue und höhere Abgaben auf Spirituosen, zuckerhaltige Getränke ab Juli 2027 sowie auf Plastikverpackungen und Kryptogeschäfte. Für den Bundeshaushalt 2027 sind Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro und eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro vorgesehen.
Vor dem Hintergrund gedämpfter Wachstumsprognosen forderte Unionsfraktionschef Thorsten Frei am 5. November 2026 umfassende Einsparungen im Bundeshaushalt, da nach Jahren ohne nennenswertes Wirtschaftswachstum kein Spielraum für zusätzliche Verteilungen bestehe.
