Psychotherapie-Honorare, Gericht

Psychotherapie-Honorare: Gericht stoppt geplante 4,5-Prozent-Kürzung

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 05:02 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Landessozialgericht setzt geplante Vergütungsabsenkung für Psychotherapeuten aus und kritisiert Berechnungsmethode als fehlerhaft.

Gericht stoppt Honorarkürzung für Psychotherapeuten vorerst
Ein Richterhammer ruht auf juristischen Dokumenten auf einem Holztisch, im Hintergrund verschwommen ein Gerichtssaal. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Eilbeschluss vom 9. Juli 2026 (Az. L 7 KA 11/26 KL ER) setzt die sofortige Vollziehung der geplanten Vergütungsabsenkung aus. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erzielte damit einen wichtigen Etappensieg gegen die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses.

Zweifelhafte Berechnungsgrundlage

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Methodik der Honoraranpassung für 2026. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte eine Kürzung um 4,5 Prozent zum 1. April beschlossen. Das Gericht äußerte nun erhebliche Zweifel an der Berechnungsmethode.

Konkret kritisieren die Richter eine zeitliche Inkonsistenz: Für die Vergleichsberechnung wurden die tatsächlichen Abrechnungszahlen der Fachärzte aus 2024 herangezogen. Für Psychotherapeuten legte man dagegen lediglich Prognosen für 2026 zugrunde. Das führe zu einer verzerrten Darstellung und verletze methodische Standards, so das Gericht.

Komplexe Kürzungspläne

Die ursprüngliche Planung war alles andere als einfach: Eine Absenkung der Grundhonorare um 4,5 Prozent stand Zuschlägen von 14 Prozent rückwirkend zum 1. Januar gegenüber. In der Gesamtbetrachtung ergab sich daraus nach KBV-Berechnungen eine Netto-Kürzung von 2,3 Prozent.

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Bundesweit hatten Psychotherapeuten bereits vor der Entscheidung protestiert. Das Gericht stellte nun fest: Kein besonderes öffentliches Interesse rechtfertige eine sofortige Vollziehung vor der endgültigen Klärung. Der Beschluss ist rechtskräftig – die Honorare dürfen vorerst nicht abgesenkt werden.

Scharfe Fronten zwischen den Akteuren

Der Fall offenbart tiefe Differenzen zwischen den Selbstverwaltungsorganen und der staatlichen Aufsicht. Das Bundesgesundheitsministerium hatte keine rechtlichen Einwände gegen die Kürzungsbeschlüsse erhoben. Die KBV bewertete das Vorgehen dagegen als systemwidrig und feierte die aktuelle Entscheidung als Meilenstein für die Versorgungssicherheit.

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Auch die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) begrüßte den gerichtlichen Stopp. Branchenvertreter fordern über den Einzelfall hinaus eine grundlegende Reform der Vergütungssystematik, mehr Kassensitze und eine Honorierung auf Augenhöhe mit anderen Facharztgruppen.

Wann das Hauptsacheverfahren abgeschlossen wird, bleibt offen. Der aktuelle Beschluss sichert den Praxen aber vorerst die bisherigen Vergütungssätze.

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