Psychotherapie: Bis zu 600 Minuten Akutbehandlung bleiben extrabudgetär
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 20:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 Ausnahmen von der geplanten Budgetierung in der ambulanten Psychotherapie beschlossen. Damit korrigierte das Parlament teilweise die Einschnitte, die im Juli mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) auf den Weg gebracht worden waren.
Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass psychotherapeutische Leistungen budgetiert werden, sodass ab einer bestimmten Stundenzahl das Honorar pro Stunde sinkt. Nach den Nachbesserungen werden die Behandlungen von Kindern und Jugendlichen nun voll extrabudgetär vergütet. Auch für schwer psychisch Erkrankte sowie für Fälle mit dringendem Behandlungsbedarf greifen Ausnahmeregeln.
Ausnahmeregelungen und Grenzen der Nachbesserung
Die beschlossenen Sonderregeln gelten neben Kindern und Jugendlichen auch für schwer erkrankte Menschen, basierend auf einer entsprechenden Skala, beispielsweise bei Suizidgedanken. Bei akutem, dringendem Behandlungsbedarf sind maximal 600 Minuten Akutbehandlung pro Jahr extrabudgetär möglich.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Vermittlung über die Terminservicestellen erfolgt. Wie der dringende Behandlungsbedarf genau abgegrenzt wird, muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch definieren.
Für andere Versorgungsbereiche bleibt die Deckelung hingegen bestehen. So wird die Gruppenpsychotherapie nicht extrabudgetär vergütet, und auch alle übrigen regulären Behandlungen fallen weiterhin unter die Budgetierung. Zudem wurde die Streichung der gesetzlichen Angemessenheitsprüfung der Vergütung nicht rückgängig gemacht.
Kontroverse Bewertungen aus Praxis und Wissenschaft
Die Neuregelung stößt in Fachkreisen auf geteilte Reaktionen. Nach Angaben der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) verfügen 70% der Therapeutinnen und Therapeuten mit Kassenzulassung lediglich über einen halben Kassensitz; sie würden durch die Neuregelung deutlich verlieren.
DPtV-Chef Enno Maaß warnte, dass Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum, die bislang teils ein Jahr auf einen Therapieplatz warten mussten, nun länger oder gar nicht mehr versorgt werden könnten.
Der Bundestag hat die Einschnitte bei der ambulanten Psychotherapie teilweise korrigiert: Kinder und Jugendliche werden voll extrabudgetär vergütet, für schwer Erkrankte und dringenden Behandlungsbedarf greifen Ausnahmen — bei akutem Bedarf bis zu 600 Minuten pro Jahr. Unser kostenloser Praxis-Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Fälle Sie wie abrechnen und worauf es bei der Vermittlung über die Terminservicestellen ankommt. Praxis-Leitfaden zur extrabudgetären Abrechnung anfordern
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnte vor einem Rückgang der Behandlungskapazitäten und längeren Wartezeiten für Erwachsene. BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke forderte, dass allein der konkrete Behandlungsbedarf über die Therapie entscheiden müsse und nicht eine starre Budgetgrenze.
Der GKV-Spitzenverband verwies hingegen darauf, dass sich die Ausgaben für Psychotherapie innerhalb von 10 Jahren verdoppelt hätten, ohne dass eine verbesserte Versorgung oder verkürzte Wartezeiten festzustellen seien.
Der Gesundheitsökonom Alexander Konnopka bewertete die Ausnahmen laut Science Media Center als geboten und wichtig, gab jedoch zu bedenken, dass sich therapeutische Kapazitäten künftig zugunsten vulnerabler Gruppen und zulasten anderer Hilfesuchender verschieben könnten.
Politische Einwände und verfahrensrechtliche Anpassungen
Aus den Reihen der parlamentarischen Opposition formulierte die Bundestagsabgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther Kritik an der Stoßrichtung des GKV-BStabG.
Zwar habe die Koalition Einsparungen teilweise zurückgenommen, doch verknappe eine gedeckelte ambulante Versorgung die Termine und führe zu einer höheren Inanspruchnahme von Notaufnahmen. Sie bemängelte unter anderem die fehlende Finanzierung der Versorgungskoordinierung für schwer Erkrankte, das Ausbleiben einer Bedarfsplanungsreform sowie ungelöste Fragen bei der Finanzierung der Weiterbildung und psychosozialer Angebote. Ein entsprechender Eilantrag der Grünen für eine strukturelle Stärkung war im Bundestag abgelehnt worden.
Parallel dazu beschloss der G-BA Anpassungen im bürokratischen Vorfeld einer Behandlung: Das Konsiliarverfahren vor einer ambulanten Psychotherapie wird gestrafft. Die Berichte werden inhaltlich reduziert und künftig digital direkt an Psychotherapeuten übermittelt, statt per Post an die Krankenkassen zu gehen.
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Liegt bereits eine ärztliche Überweisung oder eine Empfehlung nach einer stationären psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Behandlung vor, entfällt der Bericht künftig ganz.
Nach Einschätzung des Ausschusses betrifft dies rund die Hälfte aller Konsiliarberichte. Die Regelung tritt nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
