Primärversorgungszentren, AOK

Primärversorgungszentren: AOK fordert gesetzliche Verankerung in der Regelversorgung

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 05:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die AOK-Kassen verlangen eine feste Rechtsgrundlage und ein gemeinsames Finanzierungsmodell mit Kommunen und weiteren Kostenträgern.

AOK fordert gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren
Ein minimalistisches, modernes Interieur einer medizinischen Einrichtung mit klaren Linien und hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Reform der ambulanten Versorgung steht vor strukturellen Herausforderungen. Bei einem Fachtag an der Charité in Berlin berieten rund 200 Teilnehmende über Wege, wie sogenannte Primärversorgungszentren (PVZ) künftig fest in das Gesundheitssystem integriert werden können.

Nach Einschätzung der Initiatoren, zu denen die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Nordost gehören, reicht der bisherige Projektstatus nicht mehr aus. Beide Krankenkassen fordern daher eine formelle gesetzliche Verankerung dieser Einrichtungen in der ambulanten Regelversorgung.

Modellprojekte in Hamburg und Berlin zeigen Versorgungsansätze

Im Zentrum der Debatte stehen innovative Konzepte zur patientennahen Betreuung. Die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Nordost erproben Primärversorgungszentren mit NAVIGATION bereits in der Praxis an Standorten in Hamburg und Berlin.

Ziel dieser Einrichtungen ist es, medizinische Behandlungen enger mit pflegerischen, präventiven und sozialen Angeboten zu verzahnen, um insbesondere chronisch kranke Menschen sowie vulnerable Gruppen gezielter durch das Gesundheitssystem zu leiten.

Wie aus einem Bericht von eu-schwerbehinderung.eu vom 10. Oktober 2026 hervorgeht, sehen die Beteiligten in den bisherigen Erfahrungen eine wichtige Grundlage, um Primärversorgungszentren dauerhaft und flächendeckend aufzustellen. Anstelle isolierter Einzelpraxen sollen interdisziplinäre Teams die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten bilden und so auch bestehende Engpässe in der ambulanten Versorgung mindern.

Finanzierung von Teamarbeit und Beteiligung der Bevölkerung

Für eine erfolgreiche Überführung in die Regelversorgung verlangt die AOK über die gesetzliche Basis hinaus grundlegende Anpassungen bei den Vergütungsstrukturen.

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Die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Nordost fordern eine gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren in der ambulanten Regelversorgung — bisher sind die Einrichtungen reine Modellprojekte. Wer als Klinik oder Kommune früh planen will, braucht Klarheit über Vergütung, Trägerschaft und Übertragbarkeit. Jetzt kostenlosen PVZ-Leitfaden anfordern

Konkret fordern die Beteiligten eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung für Aufgaben abseits rein ärztlicher Leistungen. Dazu zählen insbesondere die Koordinationsarbeit, das Case Management, gezielte Maßnahmen zur Prävention sowie die strukturierte Teamarbeit innerhalb der Zentren.

Ebenso betonen die Akteure die Notwendigkeit einer verbindlichen Beteiligung der Bevölkerung. Patientinnen, Patienten und lokale Gemeinschaften sollen aktiv in die Weiterentwicklung der Versorgungsangebote vor Ort einbezogen werden, um den konkreten Bedarf im jeweiligen Einzugsgebiet passgenau zu erfassen und die Akzeptanz der Zentren zu stärken.

Erweiterte Trägerschaft jenseits der gesetzlichen Krankenversicherung

Ein zentraler Streitpunkt bei der Verstetigung solcher Versorgungsmodelle bleibt die Lastenverteilung. Nach Auffassung der AOK Nordost darf die finanzielle Verantwortung für Primärversorgungszentren nicht allein bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abgeladen werden.

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Noch fehlt die gesetzliche Basis für Primärversorgungszentren — und die Finanzierung von Teamarbeit, Case Management und Prävention ist offen. Die AOK Nordost verlangt, dass Kommunen und weitere Kostenträger mit in die Pflicht genommen werden, nicht allein die GKV. Unser Leitfaden zeigt, wie ein gemeinsames Trägermodell aussehen kann. Checkliste kommunale Trägerschaft jetzt sichern

Da die Zentren auch Aufgaben der Daseinsvorsorge, der sozialen Vernetzung und der lokalen Gesundheitsförderung übernehmen, müsse das Finanzierungsmodell breiter aufgestellt sein.

Die Kasse dringt darauf, neben der Gesetzlichen Krankenversicherung zwingend auch die Kommunen sowie weitere Kostenträger in die Pflicht zu nehmen. Nur durch ein gemeinsames Trägermodell, das kommunale Interessen und gesundheitspolitische Steuerung verbindet, lasse sich eine langfristig tragfähige Basis für die Primärversorgung der Zukunft schaffen.

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