Pflichtteil-Verjährung: BGH klarifiziert Frist für nichteheliche Kinder
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 22:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und Gesetzesänderungen verändern die Spielregeln für Erben und Erblasser.
Die Zehnjahresfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche beginnt bei Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt nicht zu laufen. Der Grund: Der Erblasser behält den wirtschaftlichen Genuss des Gegenstandes. Die Schenkung gilt im Sinne des Pflichtteilsrechts noch nicht als vollzogen. Bei Wohnrechten ist eine Einzelfallprüfung nötig.
Neue Verjährungsregeln für nichteheliche Kinder
Der BGH hat am 12. März 2025 (IV ZR 88/24) eine wichtige Klarstellung getroffen: Die dreijährige Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche beginnt erst mit Kenntnis der wirksamen Vaterschaftsfeststellung oder -anerkennung. Ohne diese Kenntnis läuft die Frist nicht – es sei denn, es liegt grob fahrlässige Unkenntnis vor. Die Frist startet mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Berechtigte die Kenntnis erlangt.
Wenn das Testament zur Falle wird
Gemeinschaftliche Testamente binden Erblasser oft stärker als gedacht. Zu Lebzeiten beider Partner ist ein notarieller Widerruf möglich. Nach dem Tod eines Partners bleiben nur begrenzte Optionen: Zuwendungsverzicht, Anfechtung oder Ausschlagung gegen Abfindung. Für die Ausschlagung gilt eine Frist von sechs Wochen.
Nach dem Erbfall gehen nicht nur Vermögenswerte auf die Erben über – auch vertragliche Verpflichtungen. Arbeitsverhältnisse enden mit dem Tod. Mietverträge hingegen gehen auf die Erben über und müssen unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden.
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Probleme bereitet oft die Abrechnung von Heimaufenthalten. Eine bundesweit einheitliche Frist für die Schlussabrechnung von Taschengeldkonten verstorbener Heimbewohner existiert nicht. Das führt im Einzelfall zu juristischen Auseinandersetzungen über Guthabenauszahlungen.
Vorsorgeregister und Scheinvaterschaften
Der Gesetzgeber hat das Zentrale Vorsorgeregister modernisiert. Seit dem 23. Juli 2026 ersetzt der Begriff „Registerinhalte" den bisherigen Begriff der „Registereintragungen". Die Änderung der Bundesnotarordnung setzt eine EU-Richtlinie um.
Der Bundesrat billigte am 10. Juli 2026 ein Gesetz zur Verhinderung von Scheinvaterschaften. Bei aufenthaltsrechtlichem Gefälle ist künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde für eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Vermutungstatbestände sollen den Behörden die Feststellung missbräuchlicher Anerkennungen erleichtern.
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Wenn Gerichte zu lange brauchen
Überlange Verfahren können teuer werden. Der BGH entschied am 9. Juli 2026 (III ZR 235/25): Zinsschäden durch unangemessene Verfahrensdauer sind als materieller Nachteil entschädigungspflichtig. Das betrifft Verzugs- und Prozesszinsen, die während der Verzögerung anwachsen.
Im Datenschutzrecht bejahte der BGH am 23. Juni 2026 (VI ZR 97/22) einen Entschädigungsanspruch nach DSGVO bei versehentlicher Datenweitergabe durch ein Kreditinstitut. Einen Unterlassungsanspruch verneinte das Gericht jedoch, sofern keine konkrete Wiederholungsgefahr besteht.
Reform der Insolvenzverwalter-Zulassung
Das Bundesjustizministerium plant eine umfassende Reform für die Verwaltung von Insolvenzverfahren. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht eine bundesweit einheitliche Zulassung und neue Aufsichtsstrukturen vor. Geplant sind ein Berufsträgerregister und mündliche Prüfungen für Berufseinsteiger. Stellungnahmen sind bis zum 25. September 2026 möglich.
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