Pflegereform: Neue Regeln für mehr als sechs Millionen Pflegebedürftige
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 00:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Betreuung Pflegebedürftiger im eigenen Zuhause stößt zunehmend an organisatorische und personelle Grenzen. Fachkongresse und aktuelle Erhebungen verweisen vermehrt auf die wachsenden Belastungen bei der häuslichen Versorgung sowie auf die dringende Notwendigkeit lückenloser Betreuungsstrukturen, insbesondere für Demenzpatienten. Während der weit überwiegende Teil der Pflegebedürftigen von Angehörigen versorgt wird, wächst der Druck auf Familien und Versorgungsnetze.
Hohe Quote ambulanter Versorgung trifft auf Datenlücken
Rund 85 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden nach Angaben des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) in den eigenen vier Wänden versorgt. KDA-Vorständin Dr. Alexia Zurkuhlen wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für diesen Versorgungsbereich kaum belastbare Daten gebe, und bezeichnete ihn als eine Art Black Box.
Das KDA setzt Hoffnungen auf die Einführung einer fachlichen Pflegebegleitung im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und wertet es als positiv, dass Rentenansprüche pflegender Angehöriger laut Kabinettsbeschluss nicht gekürzt werden sollen.
Regionale Daten verdeutlichen das Ausmaß der häuslichen Pflegeverantwortung:
- In Niedersachsen werden laut Landespflegebericht 85 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause betreut; im Jahr 2023 entsprach dies fast 530.000 Menschen, von denen rund 350.000 durch Familienmitglieder versorgt wurden.
- In Nordrhein-Westfalen wurden nach Erhebungen des Landesbetriebs NRW vor drei Jahren 1,22 Millionen Pflegebedürftige zu Hause gepflegt, was zwei Dritteln aller Pflegebedürftigen des Landes entspricht.
- Im Land Bremen versorgen nach offiziellen Angaben Familie und Freunde rund 33.500 Menschen – ein Anteil von 70 Prozent aller pflegebedürftigen Personen im Land.
Enorme volkswirtschaftliche Dimension unbezahlter Sorgearbeit
Der wirtschaftliche Stellenwert der familiären Pflege ist beträchtlich. Berechnungen der Hochschule Zittau-Görlitz für den Verein «Wir pflegen!» beziffern die Pflege durch Angehörige auf Basis eines Mindestlohns auf bundesweit über 200 Milliarden Euro; auf Niedersachsen entfallen dabei über 20 Milliarden Euro.
Für Nordrhein-Westfalen berechnete der Verband «Wir pflegen NRW» den wirtschaftlichen Wert der unbezahlten Pflegearbeit auf 206 Milliarden Euro. Eine Familie erhalte demgegenüber für Pflegegrad 4 lediglich 990 Euro von der Krankenkasse.
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Der Deutsche Juristinnenbund betonte in einer Stellungnahme vom 5. Oktober 2026, dass rund drei Viertel der Pflegebedürftigen zu Hause und zumeist über das Pflegegeld versorgt werden, und mahnte eine geschlechtergerechte Ausgestaltung der Pflegereform an.
Gesetzespläne und wachsende Kritik an Reformvorhaben
Die Bundesregierung legte Ende September 2026 den Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vor. Mehr als sechs Millionen Menschen sind pflegebedürftig; ohne Gegenmaßnahmen prognostiziert der Bund ab 2028 Defizite der Pflegeversicherung in zweistelliger Milliardenhöhe. Der Großteil der Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Geplant sind unter anderem eine Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent sowie ab dem 1. Januar 2028 ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatten. Zudem sieht der Entwurf ein jährliches Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5 vor.
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Aus Fachkreisen und Verbänden regt sich jedoch deutlicher Widerstand. Pflegeverbände, Wohlfahrtsorganisationen und Kassenvertreter kritisieren verschärfte Hürden bei Pflegegraden, steigende Eigenanteile und eine Mehrbelastung für Familien. Sie fordern einen verlässlichen Bundeszuschuss sowie bessere Arbeitsbedingungen.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) beanstandete, dass weitreichende Änderungen vorgenommen würden, bevor eine angekündigte Strukturkommission ihre Arbeit aufgenommen habe. Zudem warnte der Verband davor, dass steigende Löhne ohne vollständige Refinanzierung zu Standortschließungen führen könnten.
Verbraucherschützer raten pflegenden Angehörigen derweil zur zügigen Prüfung bestehender Ansprüche: Da für die Pflegegrade 1 bis 3 die Punktwerte ab 2027 angehoben werden, könnten leichtere Fälle von einer Antragstellung vor dem Jahresende 2026 profitieren.
Auch die bisherige Verhinderungspflege, für die zusammen mit der Kurzzeitpflege seit Juli 2025 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr bereitstehen, soll künftig umstrukturiert und auf mehrere Einzeltöpfe aufgeteilt werden.
