Pflegereform: Bis zu 20.000 Fachkräfte könnten aus der Versorgung abgezogen werden
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 14:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In Kiel formierte sich deutlicher Widerstand aus der Pflegepraxis: Rund 1.000 Pflegekräfte und Unternehmer demonstrierten mit einem Fahrzeugkorso von über 400 Autos gegen das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).
Getragen wurde die Aktion von Verbänden wie dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sowie der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger und Pflegekräfte (IGAP), wie aus einem Bericht vom 24. September 2026 hervorgeht.
Die Organisationen warnen vor schwerwiegenden Eingriffen in bestehende Versorgungsstrukturen, Ungleichbehandlungen bei der Gehaltsrefinanzierung sowie dem Verlust von bis zu 20.000 Pflegefachkräften, die bundesweit für eine neu geplante Pflegebegleitung aus der direkten Versorgung abgezogen werden könnten.
Sorgen um Arbeitsplätze und Versorgungsangebote vor Ort
Die Befürchtungen im ambulanten Sektor sind groß. Eine Blitzumfrage des bpa unter 100 ambulanten Diensten in Schleswig-Holstein legt hochgerechnet auf die rund 650 Dienste des Bundeslandes etwa 4.000 mögliche Stellenstreichungen in der Hauswirtschaft nahe.
Auch der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.) warnte laut einem Bericht vom 25. September 2026 davor, dass der Gesetzentwurf ambulante Versorgungsangebote gefährde und stationäre Pflege weiter verteuern könne.
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Zur finanziellen Belastung verweist der Verband auf Erhebungen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) vom 14. Juli 2026, wonach die durchschnittlichen Eigenanteile im ersten Aufenthaltsjahr in Nordrhein-Westfalen bei monatlich 3.671 Euro liegen.
Der bad e.V. forderte, bestehende Beratungsstrukturen ambulanter Pflegedienste für eine präventionsorientierte Pflegebegleitung auszubauen, anstatt neue Parallelstrukturen bei den Pflegekassen aufzubauen.
Geplante Schwellenwerte und finanzielle Einschnitte im Entwurf
Hintergrund der Proteste sind Sparpläne auf Bundesebene. Für das Jahr 2027 wird bei den Pflegekassen ein Defizit von rund 8 Milliarden Euro erwartet. Der Referentenentwurf der Bundesregierung, der auf den 5. Juni 2026 datiert und bislang nicht beschlossen ist, sieht unter anderem höhere Schwellen für Einstufungen vor.
Pflegegrad 1 soll künftig erst ab 15 statt 12,5 Punkten erreicht werden, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 Punkten und Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Die Grade 4 und 5 verbleiben bei 70 beziehungsweise 90 Punkten. Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der AOK liegt rund jede fünfte Erstbegutachtung in diesem künftig entscheidenden 2,5-Punkte-Korridor.
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Zusätzlich sieht der Entwurf vor, den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1 zu streichen, was rechnerisch einem Wegfall von 1.572 Euro im Jahr entspricht. Bei einer erstmaligen Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 soll das Pflegegeld in den ersten drei Monaten deutlich gekürzt werden.
Bei Pflegegrad 2, der aktuell mit 347 Euro monatlich vergütet wird, würde eine Halbierung über drei Monate rund 520 Euro kosten. Durch die Pflegegeldkürzung könnten 2027 laut Entwurf rund 900 Millionen Euro eingespart werden. Bundesminister Carsten Linnemann erklärte, dass die zwischenzeitlich geplante Kürzung der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger auf 70 Prozent entfallen solle.
Kritik an Einschränkungen bei Pflegehilfsmitteln
Gleichzeitig schlagen Verbände wie BPI, BVMed, DAV, IHO und VVHC Alarm: Laut einem Bericht vom 24. September 2026 warnen sie davor, dass der eigenständige Sachleistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich 42 Euro entfallen soll. Für Pflegegrad 1 fiele der Zugang komplett weg, während die Hilfsmittel bei den Pflegegraden 2 bis 5 in allgemeine Budgets integriert werden sollen.
Die Branchenverbände befürchten dadurch einen erschwerten Zugang zu Schutz- und Hygienemitteln für die Betroffenen. Angesichts von rund 5,6 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, von denen der überwiegende Teil im häuslichen Umfeld versorgt wird, mahnen sie an, den zweckgebundenen Anspruch beizubehalten. Die Kabinettsentscheidung über den Referentenentwurf ist für den 30. September 2026 vorgesehen.
