Pflegeneuordnungsgesetz: 131 Euro Entlastungsbetrag sollen für Neuzugänge entfallen
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 19:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Tagespflegeeinrichtungen und teilstationäre Betreuungsangebote gewinnen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels stetig an Bedeutung. Sie sollen pflegende Angehörige entlasten, soziale Isolation verhindern und kognitive sowie motorische Fähigkeiten von Senioren fördern.
Während Kommunen und Wohlfahrtsverbände vielerorts neue Projekte initiieren, verschärfen finanzielle Belastungen und geplante gesetzliche Neuregelungen die wirtschaftliche Situation vieler Träger.
Regionale Initiativen und aktivierende Betreuungsansätze
Vor Ort setzen Betreiber auf eine Kombination aus sozialer Teilhabe, Alltagsstrukturierung und therapeutischer Unterstützung. In Hagenow öffnet die Tagespflege „Neue Heimat“ am 7. Oktober 2026 von 10 bis 16 Uhr ihre Räumlichkeiten zum Tag der Tagespflege für Interessierte.
Neben Besichtigungen und Beratungsgesprächen ermöglicht die Einrichtung den Gästen individuelle Betreuungstermine sowie den Zugang zu Angeboten wie Friseur, Fußpflege oder Ergotherapie.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern richtet sich die Tagespflege Villa Auguste in Malchow an Senioren ab Pflegegrad 2. In dem von 1902 bis 1904 erbauten und 2014/2015 sanierten Gebäude betreut ein fünfköpfiges Team 15 Frauen und Männer aus der Stadt und dem Umland. Das Programm umfasst Bewegung, Spiele, Ausflüge und Gedächtnistraining auf freiwilliger Basis.
Im rheinland-pfälzischen Kaiserslautern eröffnete das Deutsche Rote Kreuz am 12. März 2026 den kostenlosen PflegeTreff als ersten Baustein des Pilotprojekts CareQuartier Plus. Seit dem 19. März 2026 steht das Angebot in der DRK-Sozialstation donnerstags von 15 bis 19 Uhr offen und verbindet ambulante wie stationäre Pflege, Beratung, Therapie, Ehrenamt und ein Notfallgästezimmer.
Das Vorhaben soll bis Ende 2027 wissenschaftlich ausgewertet werden; im Jahr 2023 war laut dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz mehr als ein Drittel der Stadtbevölkerung mindestens 65 Jahre alt.
Vergleichbare Ansätze zeigen sich auch im internationalen Raum: Im nordmazedonischen Ohrid nahm am 1. Oktober 2026 ein Tageszentrum für aktives Altern den Betrieb auf.
Die Weltbank und das Ministerium für Sozialpolitik, Demografie und Jugend stellten 1.250.919 Denar bereit, während sich die Gemeinde Ohrid mit 438.000 Denar beteiligte und die Nebenkosten übernimmt. Für die derzeit rund 30 Nutzer stehen neben einem Kleinbus Angebote für Bewegung, geistige Aktivität und generationenübergreifende Begegnungen bereit.
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Wirtschaftliche Herausforderungen und Auslastungsprobleme
Trotz des Bedarfs stehen Einrichtungen vor wirtschaftlichen Hürden. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Hamburg warnte vor Versorgungslücken, Personalabbau und Auslastungsproblemen; ein wirtschaftlicher Betrieb sei mit lediglich 70 Prozent Auslastung dauerhaft nicht darstellbar.
Im hessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg, wo Ende 2025 laut Kreissprecher 117.103 Menschen lebten – darunter 40.369 über 60 Jahre –, ist die Zahl der 133 Tagespflegeplätze rückläufig. Insgesamt galten dort zuletzt 9.574 Personen als pflegebedürftig, von denen 6.646 zu Hause versorgt wurden.
In der Tagespflege der Diakonie Rotenburg werden täglich 18 Senioren und pro Woche bis zu 78 Personen versorgt. Bei Pflege-Sachleistungen erhalten Betroffene mit Pflegegrad 2 monatlich 796 Euro und mit Pflegegrad 3 monatlich 1.497 Euro, während für Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 jährlich 3.539 Euro zur Verfügung stehen.
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Gesetzliche Reformpläne und deren Konsequenzen
Zusätzliche Dynamik bringt die Bundespolitik. Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, das noch Bundestag und Bundesrat passieren muss. Laut Dienstleister Solitas stiegen die Gesamtausgaben der Pflegeversicherung von rund 17 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf mehr als 70 Milliarden Euro im Jahr 2025 bei rund 6 Millionen Leistungsempfängern.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für künftige Neuzugänge mit Pflegegrad 1 der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro entfällt, während Bestandsfälle geschützt bleiben. Für die pflegegrade 2 bis 5 soll ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro im Monat für niedrigschwellige Alltagsangebote geschaffen werden, das jedoch nicht für reguläre ambulante Pflegedienste genutzt werden darf.
Beschäftigte in den Regionen befürchten, dass ein Wegfall der bisherigen Entlastungsbeträge die Nachfrage weiter dämpfen und bestehende Betreuungsangebote gefährden könnte.
