Pflegeguthaben: Entlastungsbetrag verfällt am 30. Juni unwiederbringlich
11.06.2026 - 01:21:49 | boerse-global.de
Und ein neues Gesetz kündigt für 2027 harte Einschnitte an.
Nur noch bis 30. Juni: Restguthaben aus 2025 sichern
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag – das sind 1.572 Euro pro Jahr. Wer das Geld aus 2025 noch nicht komplett abgerufen hat, muss sich beeilen: Der Anspruch verfällt am 30. Juni 2026 unwiederbringlich.
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Die Mittel sind zweckgebunden. Sie fließen etwa in Haushaltshilfen, Betreuungsleistungen oder Tages- und Nachtpflege. Eine Barauszahlung gibt es nicht. Die Pflegekasse erstattet die Kosten nach Einreichung der Belege.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus 2025 gilt eine separate Frist: Hier müssen Belege bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen. Seit Juli 2025 steht Versicherten ab Pflegegrad 2 zudem ein kombiniertes Entlastungsbudget nach § 42a SGB XI von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Pflegeneuordnungsgesetz: Das ändert sich ab 2027
Ein Referentenentwurf, der Anfang Juni 2026 bekannt wurde, plant tiefgreifende Einschnitte. Ab 1. Januar 2027 soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1 komplett entfallen.
Für höhere Pflegegrade ist ein neues Entlastungsbudget geplant – gestaffelt nach Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 386 Euro
- Pflegegrad 3: 638 Euro
- Pflegegrad 4: 889 Euro
- Pflegegrad 5: 1.079 Euro
Die bisherige monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel (42 Euro) soll in dieses Budget integriert werden. Besonders hart trifft es Neuzugänge: Wer ab Januar 2027 erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, erhält in den ersten drei Monaten nur 50 Prozent des Budgets. Für bereits eingestufte Personen gilt Bestandsschutz. Das Bundesgesundheitsministerium erhofft sich dadurch Einsparungen von rund 900 Millionen Euro im Jahr 2027.
Kritik: Verbände warnen vor Existenzgefährdung
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Die Reform kommt nicht aus heiterem Himmel. Der Pflegeversicherung droht ein Defizit von rund 22 Milliarden Euro. Gleichzeitig steigen die Kosten für Heimbewohner: Im ersten Jahr stationärer Pflege liegt der durchschnittliche Eigenanteil 2026 bei rund 3.245 Euro pro Monat.
Fachverbände wie der Bundesverband für Senioren-Assistenten (BdSAD) üben scharfe Kritik. Sie befürchten, dass der Wegfall der planbaren Verhinderungspflege und der erschwerte Zugang zu Budgets Dienstleister in Existenznot bringt. Auch die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent sowie schärfere Kriterien für die Pflegegrad-Einstufung stoßen auf Widerstand.
Ein weiterer Vorschlag: Die Zuschussstaffelung für Heimbewohner soll zeitlich gestreckt werden – die erste Erhöhung des Leistungszuschusses erst nach 18 statt bisher 12 Monaten. Das könnte Betroffene laut Modellrechnungen über viereinhalb Jahre mit bis zu 20.000 Euro extra belasten.
