Thema: Pflegeguthaben

Pflegeguthaben, Entlastungsbetrag

Pflegeguthaben: Entlastungsbetrag verfällt am 30. Juni unwiederbringlich

Ein Kalenderblatt mit dem 30. Juni, Münzen und eine Sanduhr symbolisieren eine finanzielle Frist. - Foto: über boerse-global.de
Ein Kalenderblatt mit dem 30. Juni, Münzen und eine Sanduhr symbolisieren eine finanzielle Frist. - Foto: über boerse-global.de

Bis Ende Juni 2026 müssen Pflegebedürftige ihr Restguthaben aus 2025 nutzen. Ab 2027 plant die Regierung deutliche Einschnitte bei den Entlastungsbeträgen.

boerse-global.de, 11.06.26 01:21 Uhr