Pflegegeld, Euro

Pflegegeld: 131 Euro monatlich – Frist für Abruf endet 30. Juni

11.06.2026 - 08:16:17 | boerse-global.de

Rasant steigende Demenzzahlen belasten Angehörige. Pflegekassen bieten Entlastungsbeträge und Rentenansprüche, doch Reformpläne sorgen für Kritik.

Demenz in Deutschland: Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige
Pflegegeld - Hände einer älteren Person mit Demenz und eines pflegenden Angehörigen, die sich sanft halten. Fokus auf Empathie und Unterstützung. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Aktuell leben rund 1,8 Millionen Betroffene im Land, bis 2050 könnten es 2,8 Millionen sein. Für pflegende Angehörige wird das zur Zerreißprobe – finanziell, zeitlich und emotional.

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Diese finanziellen Hilfen gibt es

Ab Pflegegrad 1 zahlen die Pflegekassen einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich – das sind 1.572 Euro im Jahr. Das Geld ist zweckgebunden: Es fließt in Haushaltshilfe, Betreuung oder Tages- und Nachtpflege.

Wichtig: Ungenutzte Mittel aus 2025 lassen sich noch bis zum 30. Juni 2026 abrufen. Voraussetzung sind eingereichte Quittungen.

Wer mindestens zehn Stunden pro Woche unentgeltlich pflegt (ab Pflegegrad 2), kann Rentenansprüche erwerben. Seit dem 1. Januar 2026 übernimmt die Pflegekasse monatliche Beiträge zwischen 139,04 Euro und 735,63 Euro. Das bringt pro Pflegejahr zwischen 7,04 und 37,27 Euro monatliche Rente.

Dazu kommen eine beitragsfreie Unfallversicherung und unter bestimmten Bedingungen Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

Streit ums Pflegeneuordnungsgesetz

Die Politik will die Regeln neu fassen – und erntet dafür heftige Kritik. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) äußerte sich am 10. Juni 2026 zu den Entwürfen für ein neues Pflegeneuordnungsgesetz.

Zwar begrüßt die Gesellschaft den Ausbau der Beratung und die Einführung von Budgets. Doch sie warnt vor geplanten Kürzungen. Besonders umstritten: mögliche Einschnitte beim Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 und der drohende Wegfall der Verhinderungspflege. Bisher stehen dafür bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Die DAlzG schlägt Alarm: Eine geplante Absenkung der Rentenbeiträge für Pflegende um 30 Prozent könnte das Armutsrisiko für Angehörige massiv erhöhen. Langfristig drohten höhere Folgekosten fürs Sozialsystem.

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Kostenlose Kurse für Pflegende

Das Gesetz sieht vor: Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Helfer haben einen Rechtsanspruch auf kostenlose Pflegekurse (§ 45 SGB XI). Die Grundkurse für Einsteiger umfassen 16 bis 30 Unterrichtseinheiten, Aufbaukurse für Fortgeschrittene 16 bis 20 Einheiten.

Die Inhalte reichen von Mobilisation und Körperpflege über den Umgang mit Demenz bis zu rechtlichen Grundlagen.

Neue Entlastungsangebote vor Ort

Im Landkreis Nürnberger Land schlossen im Juni neun Frauen eine sechswöchige Schulung zur ehrenamtlichen Demenzbegleitung ab. Sie sollen Familien künftig stundenweise im häuslichen Umfeld unterstützen.

Auch Gesprächskreise und Austauschformate helfen bei der mentalen Entlastung. Am 18. Juni 2026 eröffnet ein neuer Gesprächskreis in Drensteinfurt, zeitgleich startet das „Café Auszeit“ in Dreis-Brück. Das Demenznetz Viernheim feiert am 24. Juni Sommerfest, regelmäßige Treffen gibt es in Blaufelden und Oberwaltersdorf.

Die Formate kombinieren Informationsvermittlung mit persönlichem Austausch – in einem geschützten Rahmen.

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