Pflege-Eigenanteil, Euro

Pflege-Eigenanteil: 256 Euro mehr Zuzahlung für Millionen Betroffene

Veröffentlicht am: 20.09.2026 um 11:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die geplante Pflegereform soll Beiträge stabilisieren, während Verbände vor höheren Eigenanteilen und neuen Befristungen von Pflegegraden warnen.

Pflegereform 2027: Milliardenlücke und steigende Heimkosten
Ein heller, moderner Krankenhausflur mit einfallendem Tageslicht und minimalistischer Architektur. Illustration mit AI erstellt.

Angesichts einer drohenden Finanzierungslücke in der sozialen Pflegeversicherung und steigender Kosten für Pflegebedürftige wird in der Politik und bei Sozialverbänden derzeit über die Ausgestaltung der Pflegereform 2027 debattiert. Verschiedene Berichte und Stellungnahmen aus dem September 2026 verdeutlichen den Handlungsbedarf: Ohne regulatorische Maßnahmen fehlen laut dem Bundesgesundheitsministerium für das Jahr 2027 rund 8 Milliarden Euro.

Strategische Neuausrichtung und Sparziele des Bundes

Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann, der das Amt am 29. Juli 2026 von Nina Warken übernahm, kündigte die Einsetzung einer Strukturkommission Pflege an. Diese soll bis zum Jahr 2027 Ergebnisse vorlegen, um das System langfristig zu stabilisieren. Das geplante Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNOG) sieht vor, die Pflegebeiträge im kommenden Jahr stabil zu halten.

Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt dabei ambitionierte Ziele: Bis zum Jahr 2030 sollen Einsparungen von über 20 Milliarden Euro realisiert werden. Der Bundeshaushalt 2027 sieht im Einzelplan 15 rund 14,33 Milliarden Euro für den Bereich vor.

Aktuell sind über 6 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig; Prognosen zufolge wird diese Zahl bis zum Jahr 2050 auf etwa 7,5 Millionen ansteigen. Derzeit werden 86 Prozent der Betroffenen zu Hause versorgt.

Kritik an den Entwürfen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes

Der aktuelle Entwurf zum PNOG stößt bei Fachverbänden auf Widerstand. Die Seniorenhilfe SMMP kritisiert unter anderem, dass Zuschüsse zur Senkung des pflegebedingten Eigenanteils künftig später greifen könnten, was Heimbewohner finanziell länger belasten würde. Zudem wird befürchtet, dass Beratungsleistungen ambulanter Dienste Ende 2027 auslaufen, was zu einem Erlösrückgang von rund 20 Prozent führen könnte.

Ein weiterer Punkt des Entwurfs betrifft die Befristung von Pflegegraden. Während diese bisher in weniger als 0,1 Prozent der Begutachtungen befristet wurden, soll dies künftig bereits bei einer begründeten Wahrscheinlichkeit einer Besserung für maximal drei Jahre möglich sein.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) unter der Leitung von Präsidentin Vera Lux mahnt zudem an, dass das PNOG nicht auf kurzfristige Finanzierungsmaßnahmen begrenzt bleiben dürfe. Der Verband fordert unter anderem eine verbindliche Beteiligung von Pflegefachpersonen sowie die Stärkung der ambulanten Versorgung.

Steigende finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige

Die wirtschaftliche Situation vieler Betroffener verschärft sich zusehends. Laut Daten des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) lag die durchschnittliche Eigenbelastung im ersten Jahr eines Heimaufenthalts zum 1. Juli 2026 bei 3.364 Euro pro Monat – ein Anstieg um 256 Euro gegenüber dem Vorjahr.

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Die durchschnittliche Eigenbelastung im ersten Heimjahr liegt zum 1. Juli 2026 bei 3.364 Euro pro Monat — 256 Euro mehr als im Vorjahr. Ein kostenloser Leitfaden ordnet ein, welche Zuschüsse greifen, welche Pflegegeld-Sätze 2026 gelten und warum ein Antrag bis Jahresende Bestandsschutz sichern kann. Kostenlosen Pflege-Leitfaden anfordern

Diese Summe setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil (1.775 Euro), Kosten für Unterkunft und Verpflegung (1.068 Euro) sowie Investitionskosten (521 Euro) zusammen.

DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt warnte in diesem Zusammenhang davor, dass Pflege zur Armutsfalle werde, und forderte eine Deckelung der Eigenanteile. Auch der Deutsche Städtetag, vertreten durch Präsident Burkhard Jung, plädiert für einen Deckel des Eigenanteils auf höchstens 1.500 Euro pro Monat sowie die Einführung einer Pflegevollversicherung.

Regionale Beispiele wie das Pflegeheim "Schwester Elisabeth Rivet" in Neubrandenburg illustrieren den Trend: Dort steigen die Kosten ab Oktober 2026 um bis zu 650 Euro auf bis zu 4.362 Euro monatlich.

Empfehlungen zur Antragstellung und geltende Sätze 2026

Für das Jahr 2026 bleiben das Pflegegeld und die Sachleistungsbudgets auf dem Niveau von 2025. Das Pflegegeld beträgt monatlich:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro

Die Pflegesachleistungen bewegen sich je nach Pflegegrad zwischen 796 Euro und 2.299 Euro. Eine gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

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Der Entwurf zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz sieht vor, Pflegegrade künftig bereits bei begründeter Wahrscheinlichkeit einer Besserung auf maximal drei Jahre zu befristen — bisher betrifft das weniger als 0,1 Prozent der Begutachtungen. Wer seinen bestehenden Pflegegrad absichern will, findet im kostenlosen Leitfaden die wichtigsten Schritte und Argumente für einen Widerspruch. Leitfaden Widerspruch gegen Befristung sichern

Aufgrund der geplanten Änderungen, wie dem möglichen Wegfall des Entlastungsbetrags von 131 Euro für Pflegegrad 1, raten Experten des VdK Pflegebedürftigen dazu, einen Pflegegrad noch vor Ablauf des Jahres 2026 zu beantragen.

Ein Antrag bis zum 31. Dezember 2026 sichere den Bestandsschutz nach bisherigem Recht. Bestehende Pflegegrade seien von den geplanten Neuregelungen durch einen Bestandsschutz geschützt. Eine Herabstufung, etwa von Pflegegrad 3 auf 2, würde für Betroffene einen finanziellen Verlust von 252 Euro pro Monat bedeuten.

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