Organspende-Register, Bürger

Organspende-Register: 570.000 Bürger digital registriert

19.06.2026 - 06:05:51 | boerse-global.de

570.000 Bürger sind im Online-Register eingetragen. Neues Transplantationsgesetz stärkt Spenderschutz und ermöglicht komplexere Modelle.

Organspende-Register: Deutlicher Anstieg bei digitalen Eintragungen
Organspende-Register - Digital interface for organ donation, showing a stylized form and abstract anatomical shapes representing organs. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Aktuelle Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zeigen: Bis Juni 2026 haben sich 570.000 Bürger im nationalen Organspende-Register eingetragen – ein Plus von 120.000 gegenüber Ende 2025.

Digitales Register gewinnt an Fahrt

Das Online-Portal, das seit März 2024 für die Öffentlichkeit zugänglich ist, verzeichnet eine stetig wachsende Nutzung. Allein im Jahr 2025 gaben 223.000 Menschen ihre Erklärung ab. Besonders bemerkenswert: Rund 81 Prozent der Teilnehmer stimmten der Organspende uneingeschränkt zu. Weitere sieben Prozent erteilten ihre Zustimmung mit bestimmten Einschränkungen, während etwa zehn Prozent das Portal für eine Ablehnung nutzten.

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Die digitale Zugänglichkeit erweist sich als entscheidender Faktor. 2025 griffen 73 Prozent der Registrierten über die Apps ihrer Krankenkassen auf das System zu. Allerdings bleibt die Notwendigkeit einer Online-Ausweisfunktion samt PIN ein Kritikpunkt. Das Register wurde seit seinem Start kontinuierlich ausgebaut: Krankenhäuser erhielten im Juli 2024 Zugriff, und im Januar 2025 kam ein eigener Bereich für Gewebespenden hinzu.

Neues Transplantationsgesetz stärkt Spenderschutz

Seit dem 1. Juni 2026 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes in Kraft. Es bringt sofortige Verbesserungen beim Spenderschutz mit sich. Die Transplantationseinrichtungen müssen nun strengere Informations- und Bewertungsauflagen erfüllen. Komplexere Spendenmodelle – darunter Cross-Over-Nierenspenden und anonyme Lebendspenden – sollen bis 2029 umgesetzt werden.

Die Bundesregierung treibt zudem die Integration medizinischer Daten voran. Auf einer Fachkonferenz im Juni 2026 betonten Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums die Priorität des Medizinforschungsgesetzes. Ziel ist es, Datensilos aufzubrechen und Gesundheitsdaten besser für die Forschung zu nutzen. Das Gesundheitsforschungsdatenzentrum hat bislang 200 Anträge erhalten – bis Oktober 2026 sollen es 300 sein.

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Rekordjahr für posthume Spenden

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) meldet für 2025 einen Rekord: Mit 985 posthumen Spendern wurde der höchste Stand seit 2012 erreicht – ein Plus von 32 gegenüber dem Vorjahr. Das entspricht 11,8 Spendern pro Million Einwohner.

Insgesamt wurden 2025 in Deutschland 3.020 Organe transplantiert:
- 1.495 Nieren
- 823 Lebern
- 315 Herzen
- 308 Lungen
- 76 Bauchspeicheldrüsen
- 3 Därme

Trotz dieser Steigerung warteten Ende 2025 noch 8.199 Menschen auf ein Spenderorgan. Im Bereich der Stammzellspenden gab es 2025 mit 9.049 Spenden deutscher Bürger einen neuen Rekord. Allerdings sanken die Neuregistrierungen auf 412.371 – der niedrigste Wert seit 2010.

Große regionale Unterschiede

Die Bereitschaft zur Organspende variiert in Deutschland erheblich. Eine Forsa-Umfrage zeigt: 86 Prozent der Bevölkerung stehen der Organspende positiv gegenüber, aber nur 40 Prozent besitzen einen Spenderausweis.

In den südlichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg liegt die Quote bei rund 50 Prozent. Ganz anders sieht es in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aus: Hier haben nur etwa 20 Prozent einen Ausweis. Ironischerweise verzeichneten genau diese ostdeutschen Länder 2025 die höchste Zahl posthumer Spender pro Kopf – 16,3 Spender pro Million Einwohner, satte 38 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.

Deutschland bleibt beim Modell der „Entscheidungslösung": Organe dürfen nur entnommen werden, wenn der Verstorbene oder seine Angehörigen ausdrücklich zugestimmt haben. Länder wie Norwegen oder Spanien setzen dagegen auf die „Widerspruchslösung", bei der die Zustimmung grundsätzlich angenommen wird, sofern kein Widerspruch vorliegt.

de | wissenschaft | 69579053 |