Apothekenreform, Impfungen

Apothekenreform: Impfungen und Blutentnahmen ab Sommer erlaubt

19.06.2026 - 06:01:46 | boerse-global.de

Der Bundesrat billigt das ApoVWG. Apotheken dürfen künftig Impfungen, Blutentnahmen und assistierte Telemedizin anbieten.

Apothekenreform 2026: Neue Leistungen und Telemedizin ab Juli
Apothekenreform - Eine Apothekerin in einem modernen, hellen Apothekeninterieur berät einen Patienten vor einem digitalen Tablet mit medizinischen Informationen. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni 2026 das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) gebilligt. Die neuen Regeln treten im Sommer in Kraft und erweitern die Kompetenzen der Apotheken massiv. Ziel ist eine bessere Verzahnung von digitaler Versorgung und lokalen Angeboten – besonders auf dem Land.

Impfungen, Tests und Blutentnahmen in der Apotheke

Apotheken übernehmen künftig Aufgaben, die bisher Arztpraxen vorbehalten waren. Dazu zählen Impfungen mit Totimpfstoffen gegen Tetanus, FSME, Keuchhusten und Polio. Lebendimpfstoffe bleiben weiterhin ausgenommen.

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Hinzu kommen diagnostische Leistungen: Apotheken dürfen venöse Blutentnahmen bei Menschen ab 18 Jahren durchführen. Auch Schnelltests auf Influenza-, Noro-, RSV- und Rotaviren sind erlaubt. Präventive Risikomessungen für Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören ebenfalls zum neuen Portfolio. In Notfällen ist sogar die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept möglich.

Die Bremer Apothekerkammer begrüßt die Reform als Chance für breitere Versorgungsangebote. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hausärzteverband sehen das kritisch. Sie warnen vor Risiken für die Patientensicherheit und einem höheren Dokumentationsaufwand in den Praxen.

Assistierte Telemedizin startet im Juli

Ab dem 1. Juli 2026 können Apotheken Patienten bei Videosprechstunden unterstützen. Das Bundesgesundheitsministerium hat die entsprechende Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband nicht beanstandet.

Das Angebot richtet sich an Versicherte ohne eigene Technik oder mit Unterstützungsbedarf. Die Apotheke stellt die Infrastruktur und hilft beim Ablauf – die Diagnose bleibt beim Arzt. Pro Fall gibt es zunächst 30 Euro Vergütung. Ab Juli 2029 sinkt der Satz auf 21,50 Euro.

E-Rezept und Honorare: Der Fahrplan

Die Digitalisierung der Arzneimittelversorgung geht weiter. Seit Januar 2024 ist das E-Rezept für gesetzlich Versicherte Pflicht. Nun folgen weitere Stufen:

  • Ab 1. Juli 2025: Betäubungsmittel elektronisch verordnen
  • Ab 1. Januar 2027: Heilmittel per E-Rezept
  • Ab 1. Juli 2027: Hilfsmittel elektronisch verordnen

Auch die Honorare steigen. Das Apotheken-Fixum pro Packung erhöht sich zum 1. Juli 2026 auf 9,00 Euro, zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro. Der Kassenabschlag steigt 2027 auf 2,07 Euro. Für eine Durchschnittsapotheke mit rund 4 Millionen Euro Umsatz bedeutet das einen Ertragszuwachs von etwa 15.400 Euro im zweiten Halbjahr 2026.

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Rückgang der Apotheken hält an

Die Reform kommt nicht von ungefähr. Innerhalb von zehn Jahren sank die Zahl der Apotheken in Deutschland von rund 20.000 auf etwa 16.600. In Sachsen schrumpfte die Anzahl der Standorte zwischen 2019 und 2024 von 938 auf 887.

Politiker fordern deshalb verstärkte Kontrollen und Förderinstrumente. Besonders mobile Angebote auf dem Land sollen die flächendeckende Versorgung langfristig sichern. Ob die neuen Aufgaben den Trend stoppen können, bleibt abzuwarten.

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