Organspende, Bundestag

Organspende: Bundestag debattiert zwei Reformansätze am 24. September

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

58 Abgeordnete lehnen die Widerspruchslösung ab, 254 befürworten sie. Am 24. September berät der Bundestag erstmals über beide Ansätze.

Organspende-Reform: Bundestag berät über zwei gegensätzliche Modelle
Ein heller, steriler Krankenhausflur ohne Personen, der eine ruhige und nachdenkliche Atmosphäre vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

In der politischen Auseinandersetzung um die Reform der Organspende in Deutschland zeichnen sich unterschiedliche gesetzgeberische Ansätze ab. Eine Gruppe von 58 Abgeordneten aus den Fraktionen von Union, SPD, Grünen und Linken hat einen Antrag vorgelegt, der sich explizit gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung richtet.

Die Parlamentarier begründen diesen Schritt damit, dass Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden dürfe. Stattdessen setzt diese Initiative auf eine verstärkte Aufklärung der Bevölkerung sowie auf eine offizielle Aufforderung zur persönlichen Entscheidung nach Erreichen der Volljährigkeit.

Dieser Entwurf steht in Konkurrenz zu den Bestrebungen einer deutlich größeren Gruppe im Bundestag. Insgesamt 254 Abgeordnete fordern die Einführung der Widerspruchslösung, bei der jeder Bürger als potenzieller Spender gilt, sofern er nicht aktiv widersprochen hat. Der Bundestag, dem insgesamt 630 Abgeordnete angehören, ist für den 24. September 2026 zur ersten Beratung über diese Reformansätze einbestellt.

Diskrepanz zwischen Spendenbereitschaft und Wartelisten

Die Notwendigkeit einer Reform wird durch aktuelle Kennzahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) unterstrichen. Im Jahr 2025 verzeichnete die DSO mit 985 Organspendern den höchsten Stand seit 2012. Dennoch standen zum Ende desselben Jahres rund 8.200 Patienten auf den Wartelisten für ein Spenderorgan. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Mainz sterben jährlich mehr als 600 Menschen, während sie auf eine lebensrettende Transplantation warten.

Frühere Versuche, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ändern, zeigten bisher nur begrenzte Wirkung. Eine Widerspruchsregelung war bereits im Jahr 2020 im Bundestag gescheitert. Ein als Alternative eingeführtes Online-Register zur Dokumentation der Spendebereitschaft nahm erst im Jahr 2024 den Betrieb auf.

Regionale Initiativen und statistische Unterschiede

Auf Länderebene wird der Druck auf die Bundesgesetzgebung erhöht. Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat sich mehrheitlich für einen gemeinsamen Antrag von CDU und SPD ausgesprochen. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, eine entsprechende Bundesrat-Initiative für die Widerspruchslösung auf den Weg zu bringen.

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Am 24. September berät der Bundestag erstmals über zwei konkurrierende Reformansätze zur Organspende — eine Widerspruchsregelung und ein Modell, das auf verstärkte Aufklärung setzt. Wer die Unterschiede kennt, kann die eigene Entscheidung rechtzeitig und rechtssicher festhalten. Kostenlosen Leitfaden zur Organspende-Reform anfordern

Gesundheitsminister Clemens Hoch betonte in diesem Zusammenhang die Dringlichkeit einer Neuregelung. Die Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag kritisierten jedoch das Verfahren, wobei einige Abgeordnete den Antrag trotz inhaltlicher Zustimmung ablehnten.

Statistische Erhebungen verdeutlichen regionale Unterschiede bei den Spendenzahlen. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2025 lediglich 35 Organspenden registriert, was einer Quote von 8,9 Spendern pro Million Einwohner entspricht. Damit lag das Land unter dem bundesweiten Durchschnitt von 11,8. In den ersten acht Monaten des Jahres 2026 wurden in Rheinland-Pfalz 32 Spender und 102 entnommene Organe gezählt, was eine leichte Steigerung zum Vorjahreszeitraum darstellt. Dennoch lag die Quote mit 11,7 Spendern pro Million Einwohner weiterhin unter dem Bundeswert von 12,4.

Medizinische Fachgesellschaften fordern Erweiterung der Kriterien

Parallel zur politischen Debatte über die Entscheidungsregelung fordern Mediziner eine Ausweitung der Entnahmekriterien. Eine Arbeitsgruppe der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat sich in einem Positionspapier dafür ausgesprochen, Organspenden auch nach einem kontrollierten Herzkreislaufstillstand zu ermöglichen.

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Rund 8.200 Menschen standen zuletzt auf den Wartelisten für ein Spenderorgan, während jährlich mehr als 600 beim Warten sterben. Ob eine Widerspruchsregelung kommt, ist offen — doch Ihre eigene Spendebereitschaft lässt sich schon heute in drei Schritten dokumentieren. Schritt-für-Schritt-Anleitung jetzt sichern

Bisher ist eine Organentnahme in Deutschland ausschließlich nach Feststellung des Hirntods zulässig. Laut DIVI trifft die Diagnose Hirntod jedoch nur bei höchstens 3 Prozent der Todesfälle auf Intensivstationen zu.

In europäischen Nachbarländern wie der Schweiz, den Niederlanden, Österreich, Frankreich und Spanien ist die Spende nach einem kontrollierten Herzkreislaufstillstand unter strengen Voraussetzungen bereits etablierte Praxis. Der Landtag in Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung zudem beauftragt, die rechtliche Prüfung einer solchen Ausweitung auf nationaler Ebene zu unterstützen.

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