Medikamentenfehler, Gericht

Medikamentenfehler: Gericht verurteilt Arzt und Pflegerin wegen Tötung

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 22:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nach einer missverständlich notierten Dosierung starb ein 86-Jähriger an den Folgen einer Überdosis; das Grazer Berufungsgericht bestätigte die Strafen.

OLG Graz bestätigt Urteil nach tödlicher Medikamentenverwechslung
Ein steriler, minimalistischer Behandlungsraum in einer Pflegeeinrichtung mit einem Metallwagen bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Graz wirft ein Schlaglicht auf eine der grundlegendsten Gefahren in der ambulanten und stationären Pflege: die Fehlinterpretation ärztlicher Verordnungen.

Das Gericht bestätigte die Verurteilung eines Hausarztes und einer Pflegerin wegen grob fahrlässiger Tötung eines 86-jährigen Heimbewohners in Deutschlandsberg in der Steiermark. Der Fall zeigt exemplarisch, wie eine missverständliche Notation und mangelnde Rückfragen im Pflegealltag zu einer siebenfachen Überdosierung eines Medikaments führen können.

Der Fehler in der Verordnung

Ursache des tödlichen Vorfalls war eine ärztliche Anweisung, die in der Formulierung „1 tgl WD: 6 Stück" festgehalten war. Gemeint war damit eine Tablette an sechs Tagen der Woche. Verstanden und umgesetzt wurde die Verordnung jedoch als sechs Tabletten täglich.

Aus der vorgesehenen Menge von 6 Tabletten pro Woche wurden dadurch 42 Tabletten pro Woche – die siebenfache Dosis. Der 86-jährige Heimbewohner starb laut medizinischem Gutachten unter anderem infolge dieser Überdosis an einer Hirnblutung.

Rechtskräftige Verurteilung nach Berufung

Das Straflandesgericht Graz hatte den Hausarzt und die Pflegerin bereits erstinstanzlich wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Gegen das Urteil legten beide Beschuldigte Berufung ein. Das Oberlandesgericht Graz wies diese Rechtsmittel jedoch zurück und bestätigte das Ersturteil vollumfänglich, das damit rechtskräftig wurde.

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Die verhängten Strafen fallen unterschiedlich aus: Der Hausarzt wurde zu einer Geldstrafe von 28.000 Euro sowie zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Pflegerin erhielt eine Geldstrafe von 9.000 Euro, ebenfalls verbunden mit vier Monaten bedingter Haft.

Die Differenz in der Strafhöhe spiegelt offenbar die unterschiedliche Verantwortung wider, die den beiden Beteiligten im Verfahren zugeschrieben wurde – der Arzt als Verfasser der missverständlichen Verordnung, die Pflegerin als ausführende Person, die die Dosierung verabreichte, ohne die Diskrepanz zwischen üblicher Praxis und tatsächlicher Anordnung zu hinterfragen.

Strukturelle Schwachstellen in der Medikamentenverabreichung

Der Fall aus Deutschlandsberg steht stellvertretend für ein wiederkehrendes Problem in der Pflege- und Schmerzversorgung: die Übertragung ärztlicher Anordnungen in konkrete Handlungsanweisungen für Pflegepersonal.

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Abkürzungen und verkürzte Notationsformen, wie sie im klinischen Alltag verbreitet sind, bergen ein erhebliches Fehlerpotenzial, wenn sie nicht eindeutig sind oder von unterschiedlichen Personen unterschiedlich interpretiert werden können.

Insbesondere bei vulnerablen Patientengruppen wie hochbetagten Heimbewohnern, bei denen bereits geringe Abweichungen in der Medikamentendosis schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben können, verdeutlicht der Fall die Notwendigkeit klarer, unmissverständlicher Kommunikation zwischen verordnenden Ärzten und ausführendem Pflegepersonal.

Rückfragen bei Unklarheiten, standardisierte Verordnungsformulare ohne Raum für Interpretationsspielräume sowie Kontrollmechanismen bei der Medikamentenausgabe gelten in der Fachdiskussion als zentrale Ansatzpunkte, um vergleichbare Vorfälle künftig zu verhindern.

Das rechtskräftige Urteil aus Graz dürfte über den konkreten Einzelfall hinaus als Mahnung an Pflegeeinrichtungen und behandelnde Ärzte wirken, Verordnungsprozesse kritisch zu überprüfen. Die grob fahrlässige Tötung eines Patienten durch eine vermeidbare Verwechslung in der Dosierungsangabe zeigt, welche gravierenden Konsequenzen scheinbar kleine sprachliche Unklarheiten in der Medikamentenverordnung nach sich ziehen können.

Mehr zum Thema bei DER STANDARD: „Siebenfache Dosis verabreicht: Hausarzt und Pflegerin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt - Panorama“

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