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Madrid: 87-Jährige nach 71 Jahren aus ihrer Wohnung zwangsgeräumt

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 12:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nach drei gerichtlich gestoppten Versuchen wurde die Räumung vollzogen; der UN-Ausschuss hatte zuvor eine Aussetzung gefordert.

Madrid: 87-jährige Mieterin nach 71 Jahren zwangsgeräumt
Eine ruhige, historische Wohnstraße im Madrider Stadtteil Retiro mit alten Wohngebäuden und traditionellen Balkonen. Illustration mit AI erstellt.

Der Fall einer 87-jährigen Mieterin im Madrider Stadtteil Retiro verdeutlicht die zunehmenden Spannungen auf dem spanischen Wohnungsmarkt. María del Carmen Abascal, die einen Behinderungsgrad von 50 Prozent aufweist, wurde am 23. September 2026 aus ihrer Wohnung in der Calle Alcalde Sainz de Baranda 46 zwangsgeräumt. Sie bewohnte die Immobilie seit 1956, was einer Mietdauer von 71 Jahren entspricht.

Grundlage des Mietverhältnisses war ein historischer Altmietvertrag, eine sogenannte „renta antigua“, den ursprünglich ihre Eltern abgeschlossen hatten.

Ökonomische Hintergründe und gescheiterte Einigungsversuche

Die Eigentümerstruktur des Gebäudes änderte sich im Jahr 2018, als das Unternehmen Urbagestión Desarrollo e Inversión S.L. die Immobilie erwarb. In der Folge kam es zu erheblichen Differenzen über die Mietkonditionen. Die bisherige monatliche Miete von Abascal belief sich auf 500 Euro, während ihre monatliche Rente bei rund 1.350 Euro lag.

Laut Medienberichten forderte die Eigentümergesellschaft zunächst eine Anhebung der Miete auf 2.650 Euro pro Monat, was einer Steigerung von 247 Prozent entsprach. In späteren Verhandlungen wurde die Forderung auf 1.650 Euro pro Monat reduziert.

Ein Schlichtungsversuch durch eine anonyme Spenderin, bei der es sich Berichten des Mieterinnen- und Mietersyndikats Madrid zufolge um eine Schriftstellerin handelte, blieb erfolglos. Die Spenderin hatte angeboten, die Differenz zur geforderten Miete in Höhe von bis zu 2.150 Euro monatlich zu übernehmen. Die Eigentümerin Urbagestión lehnte diesen Vorschlag jedoch ab.

Juristische Auseinandersetzung und internationale Empfehlungen

Der Räumung am 23. September 2026 waren langwierige rechtliche Auseinandersetzungen vorausgegangen. Insgesamt drei frühere Räumungsversuche konnten gerichtlich gestoppt werden. Im März 2026 entschied jedoch der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) zugunsten der Eigentümerseite und schuf damit die Grundlage für den Vollzug der Maßnahme.

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Der Fall einer 87-jährigen Madriderin, die nach 71 Jahren aus ihrer Wohnung zwangsgeräumt wurde, zeigt, wie angreifbar historische Altmietverträge heute sind: Die Miete war von 500 auf zunächst 2.650 Euro monatlich gefordert worden, die Rente lag bei rund 1.350 Euro. Wer verstehen will, welche Rechte bei langjährigen Mietverhältnissen noch greifen und wie Verhandlungen mit Eigentümern ablaufen können, findet in diesem kostenlosen Leitfaden die wichtigsten Grundlagen. Kostenlosen Mieterrechts-Leitfaden anfordern

Interventionen gab es auch auf internationaler Ebene. Im Juni 2026 forderte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte eine Aussetzung der Räumung. Dennoch wurde der Beschluss am 23. September 2026 umgesetzt, nachdem die Nationalpolizei das Gebäude nach 06:00 Uhr morgens gesichert hatte.

Ablauf der Räumung und politische Reaktionen

Die polizeiliche Maßnahme wurde von massiven Protesten begleitet. Rund 400 Unterstützer hatten ein Protestcamp vor dem Gebäude errichtet, das von der Polizei unter Einsatz von Pfefferspray geräumt wurde.

Unter den Anwesenden befanden sich prominente Persönlichkeiten wie die Schauspieler Javier Bardem und Ana Belén sowie politische Vertreter. Die EU-Abgeordnete Irene Montero (Podemos) und der Abgeordnete Enrique Santiago (Sumar) waren vor Ort präsent, wobei die Polizei Montero wegen angeblicher Anstiftung verwarnte.

Anwältin Beatriz Duro bezeichnete den Polizeieinsatz als völlig unverhältnismäßig. Nach dem Abschluss der Räumung gegen 13 Uhr musste María del Carmen Abascal aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands in ein Krankenhaus gebracht werden.

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Wenn Eigentümer die Miete in einem historischen Vertrag deutlich anheben wollen, entscheidet oft nicht der Verhandlungsspielraum, sondern der Gang durch die Instanzen — im Madrider Fall gab erst der Oberste Gerichtshof im März 2026 der Eigentümerseite recht, nachdem drei frühere Räumungsversuche gestoppt worden waren. Dieser kostenlose Leitfaden bündelt, welche Schlichtungsstellen und Hilfsangebote vor einer Zwangsräumung eingeschaltet werden können und wie Betroffene ihre Position dokumentieren. Leitfaden zu Schlichtung und Hilfsangeboten sichern

Auf politischer Ebene löste der Vorfall scharfe Kritik aus. Wohnungsbauministerin Isabel Rodríguez kritisierte das Vorgehen der Eigentümergesellschaft und griff zudem die Parteien PP, Vox und Junts politisch an.

Sozialminister Pablo Bustinduy sowie Vizepräsidentin Yolanda Díaz hatten sich im Vorfeld vergeblich für einen Stopp der Maßnahme ausgesprochen. Die rechtlichen Nachwehen halten an: Urbagestión fordert derzeit einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro vom Mieterinnen- und Mietersyndikat Madrid.

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