Kunststofftragetaschen: Gericht zwingt Handel zur Recycling-Gebühr
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Stabile Kunststofftragetaschen unterliegen der Systembeteiligungspflicht. Händler müssen sich an den Entsorgungskosten beteiligen.
Mit Urteil vom 23. Juli 2026 (Az. 10 C 6.25) wies das Gericht die Revision eines großen Handelsunternehmens zurück. Der Konzern mit rund 3.300 Märkten hatte gegen eine Verfügung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geklagt.
Langlebigkeit ändert nichts an der Funktion
Die ZSVR hatte bereits 2019 festgelegt: Auch langlebige Tragetaschen sind Serviceverpackungen. Der Händler argumentierte dagegen – und scheiterte in allen Instanzen.
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Das Gericht stellte klar: Entscheidend ist nicht die Haltbarkeit, sondern die Funktion. Die Taschen dienen dazu, Waren an der Kasse zu verpacken. Dass Kunden sie später als Sport- oder Badetasche nutzen, ändert nichts an der rechtlichen Einordnung.
Konkret ging es um Taschen aus recyceltem PET mit 35 Litern Fassungsvermögen und 20 Kilogramm Traglast. Der Händler sah darin eigenständige Waren – das Gericht nicht.
Millionenbeträge für den Handel
Der Streitwert lag bei rund 2,33 Millionen Euro – das entspricht den jährlichen Kosten für die Systembeteiligung. Betroffen sind nicht nur Lebensmittelhändler, sondern auch Drogerien, Möbelhäuser, Baumärkte und Gartencenter.
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2023 brachten Unternehmen bundesweit rund 99 Millionen dickwandige Kunststofftragetaschen in Verkehr. Jetzt müssen alle Erstinverkehrbringer Lizenzentgelte an die dualen Systeme zahlen.
Gunda Rachut, Vorständin der ZSVR, nannte das Urteil einen „wichtigen Meilenstein für den Umweltschutz und den fairen Wettbewerb“. Es sorge für ein Level-Playing-Field: Für alle Tragetaschen – ob dünn oder stabil – müssen Recyclinggebühren abgeführt werden. Das Verursacherprinzip des Verpackungsgesetzes werde damit konsequent umgesetzt.
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