Krankschreibung: Neue Regeln ab Tag eins statt ab Tag vier
03.07.2026 - 11:42:29 | boerse-global.de
Arbeitnehmer sollen künftig schon am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Die telefonische Krankschreibung, die in der Pandemie eingeführt wurde, soll komplett wegfallen.
Was genau plant die Koalition?
Bisher reichte es, wenn Arbeitnehmer ab dem vierten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung vorlegten. Diese Frist soll auf den ersten Tag verkürzt werden. Parallel dazu entfällt die Möglichkeit, sich nach einem Telefonat mit dem Hausarzt krankschreiben zu lassen.
Bundeskanzler Friedrich Merz und Vizekanzler Lars Klingbeil verteidigen das Vorhaben. Man wolle zu den Regelungen zurückkehren, die vor der Corona-Pandemie galten, so Merz. Allerdings bedeute die Nachweispflicht ab Tag eins nicht zwingend, dass jeder Patient persönlich in die Praxis kommen müsse.
Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigte eine Prüfung der Pläne an. Der Vorschlag stamme nicht aus ihrem Ressort.
Ärzte und Krankenkassen schlagen Alarm
Der Widerstand gegen die Reform ist massiv. Andreas Storm, Chef der DAK-Gesundheit, warnt vor überfüllten Wartezimmern. Die Kombination aus AU-Pflicht ab Tag eins und Wegfall der telefonischen Krankschreibung werde die Praxen überlasten.
Markus Blumenthal-Beier vom Hausärzteverband rechnet mit Millionen zusätzlichen Patientenkontakten. Die Begründung für die Reform sei unzureichend. Daten der OECD zeigten, dass der Krankenstand in Deutschland seit über einem Jahrzehnt konstant bei etwa 6,8 Prozent liege.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die AOK Plus befürchten eine „Misstrauenskultur“ gegenüber Arbeitnehmern. Zudem bestehe das Risiko, dass Ärzte bei Praxisbesuchen eher längere Krankschreibungen ausstellen.
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Arbeitgeber begrüßen die Pläne
Auf der anderen Seite unterstützt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände die Reform. Auch der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn verteidigt die Verschärfung. Eine durchschnittliche Krankheitsquote von 18 Tagen pro Jahr sei auch eine Frage der Fairness gegenüber den Kollegen.
Digitale Alternativen als Ausweg?
Gesundheitsministerin Warken setzt auf den Ausbau der Videosprechstunde. Sie soll als digitale Alternative zum Praxisbesuch dienen. Allerdings zeigen Daten der Barmer und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung: Die telefonische Krankschreibung machte zwischen 2020 und 2023 nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller AU-Fälle aus.
Ein weiterer Punkt ist die sogenannte Teilkrankschreibung. Arbeitnehmer sollen zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsunfähig geschrieben werden können. In der Ärzteschaft stößt das Modell auf Skepsis – der bürokratische Aufwand sei zu hoch.
Politische Fronten bleiben verhärtet
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Die Opposition, allen voran Grüne und Linke, kritisiert die Pläne als Belastung für Patienten und Ärzte. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst sieht noch erheblichen Klärungsbedarf. Aus Kreisen der SPD-Bundestagsfraktion heißt es, die Neuregelung sei das „kleinere Übel“ gegenüber noch restriktiveren Maßnahmen wie der Wiedereinführung von Karenztagen.
Ob die Reform kommt, hängt nun von den angekündigten Prüfungen ab. Entscheidend wird sein, ob die digitale Infrastruktur die zusätzliche Last auffangen kann.
