Krankenhaus-Qualität, AOK

Krankenhaus-Qualität: AOK warnt vor Abbau von Strukturvorgaben

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 07:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Carola Reimann verteidigt Strukturvorgaben in Kliniken, während der AOK-Bundesverband neue Preis- und Prüfregeln für DiGA verlangt.

AOK warnt vor Abbau von Klinikstandards und fordert strengere DiGA-Regeln
Ein heller, steriler Krankenhausflur mit minimalistischer Architektur und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die AOK-Bundesverbandsvorsitzende Carola Reimann hat sich in die Debatte um Qualitätsvorgaben in Krankenhäusern eingeschaltet und dabei vor einem einseitigen Abbau bestehender Standards gewarnt.

Auf dem Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) widersprach Reimann Forderungen, die Versorgungsqualität künftig allein anhand von Behandlungsergebnissen zu bewerten. Zugleich brachte der AOK-Bundesverband ein Positionspapier ein, das strengere Regeln für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verlangt.

Struktur und Prozesse als Grundlage für gute Ergebnisse

Reimann hält den Fokus auf Ergebnisqualität zwar grundsätzlich für berechtigt, warnt aber davor, Struktur- und Prozessvorgaben wie Mindestmengen und Leistungsgruppen aufzuweichen oder ganz zu streichen.

Aus ihrer Sicht bedingen gerade diese organisatorischen Vorgaben erst die besseren Behandlungsergebnisse, die am Ende gemessen werden. Eine alleinige Fokussierung auf Ergebnisse ohne die zugrunde liegenden Strukturen zu erhalten, greife daher zu kurz.

Als Beleg führt Reimann die WiZen-Studie aus dem Jahr 2022 an. Diese habe gezeigt, dass die Versorgung in von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierten Zentren zu einem höheren Überleben nach einer Krebserkrankung führt – ein Effekt, der laut Reimann gerade durch die Prozess- und Strukturvorgaben dieser Zentren zustande kommt.

Ergänzend verweist sie auf Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), das über die vergangenen zwei Jahrzehnte für eine Vielzahl von Indikationen nachgewiesen habe, dass höhere Fallzahlen und eingespielte Versorgungsketten mit besseren Patientenergebnissen einhergehen.

Finanzielle Lage der Kliniken und der GKV

Neben der Qualitätsfrage äußerte sich Reimann auch zur finanziellen Situation im Krankenhausbereich. Das im Rahmen des GKV-Sparpakets vorgesehene Sparvolumen sei im Klinikbereich bereits aufgeweicht worden: Den Kliniken fließen demnach zusätzlich 550 Millionen Euro zu.

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Während auf dem Krankenhausgipfel über weniger Dokumentation und mehr Ergebnisorientierung diskutiert wird, warnt der AOK-Bundesverband davor, Mindestmengen und Leistungsgruppen dabei aufzuweichen — denn diese Strukturen bedingen laut WIdO-Auswertungen erst die besseren Behandlungsergebnisse. Wer die Qualitätsdebatte für sein Haus einordnen muss, findet hier die zentralen Positionen, Belege und offenen Punkte in einem Dokument. Klinik-Qualitäts-Report 2026 jetzt anfordern

Rechnet man weitere Erlössteigerungen und Effizienzgewinne hinzu, etwa durch den Wegfall der Pflegepersonalregelung 2.0, ergebe sich für die Krankenhäuser ein Plus von mehr als 8 Milliarden Euro gegenüber dem laufenden Jahr. Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen demnach 2027 mehr als 120 Milliarden Euro erreichen.

Forderungen nach strengerer DiGA-Regulierung

Parallel zur Klinikdebatte hat der AOK-Bundesverband ein Positionspapier vorgelegt, das schärfere Regeln für Digitale Gesundheitsanwendungen verlangt.

Kern der Forderungen ist die Abschaffung unregulierter Einführungspreise: Hersteller sollen die Preise für ihre Anwendungen in den ersten zwölf Monaten nach Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht mehr eigenständig festlegen dürfen. Stattdessen soll direkt nach der Aufnahme eine Pflicht zu Preisverhandlungen greifen.

Die AOK fordert zudem einen strengeren Nutzennachweis, wie er auch für andere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Die Nutzenbewertung solle künftig durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgen und nicht mehr durch das BfArM.

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Parallel zur Klinikdebatte fordert der AOK-Bundesverband schärfere Regeln für Digitale Gesundheitsanwendungen: keine unregulierten Einführungspreise mehr, Preisverhandlungen direkt nach Aufnahme ins Verzeichnis, Nutzenbewertung künftig durch den G-BA statt durch das BfArM. Wer DiGA-Erstattung und Verordnungspraxis verantwortet, sollte die fünf Forderungen kennen, bevor sie in die Regulierung einfließen. DiGA-Regulierungs-Leitfaden jetzt sichern

Ergänzend verlangt der Verband einen verpflichtenden 14-tägigen Testzeitraum für Versicherte, der gegebenenfalls mit einer Kostenbeteiligung verbunden sein könnte, sowie ein Ende kommerzieller Verordnungsservices, die von Telemedizinanbietern oder Kooperationspartnern der Hersteller betrieben werden.

Reimann begründete die Forderungen damit, dass Hersteller beim Markteintritt fast durchgehend sehr hohe Preise ansetzten, die in keinem angemessenen Verhältnis zu Nutzen und Innovationswert der Anwendungen stünden.

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