KI-Regulierung: Bundestag beschließt Gesetz mit bis zu 50.000 Euro Bußgeldern
13.06.2026 - 10:37:10 | boerse-global.de
Juni 2026 lese die Meta AI automatisch alle WhatsApp-Chats mit. IT-Sicherheitsexperten und Faktenchecker widersprechen – die Warnung sei schlicht falsch.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt aktiv
Fachleute von SRF und WDR stellen klar: Meta AI hat keinen standardmäßigen Zugriff auf private Unterhaltungen. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt aktiv, Nachrichten sind für den Betreiber unlesbar.
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Ein Zugriff der KI erfolgt nur dann, wenn Nutzer den Chatbot aktiv in ein Gespräch einbinden – etwa durch eine direkte Anfrage oder Erwähnung in einer Gruppe.
In Deutschland ist Meta AI seit März 2025 verfügbar, in anderen EU-Ländern wie Belgien seit August 2025. WhatsApp bietet zudem eine Funktion für erweiterten Chat-Datenschutz an. Damit lässt sich die Nutzung von KI-Assistenten in Gruppenchats unterbinden.
Die Verarbeitung von Daten durch die KI dient vorrangig dem Training der Modelle und der Verweildauer der Nutzer.
EU-Regulierung: WhatsApp muss KI-Assistenten anderer Anbieter zulassen
Die Integration von KI-Diensten in Messaging-Plattformen steht unter genauer Beobachtung der europäischen Regulierungsbehörden. Der Digital Markets Act (DMA) verpflichtet Meta zur Interoperabilität. WhatsApp muss künftig nicht nur die hauseigene Meta AI, sondern auch KI-Assistenten anderer Anbieter zulassen.
Der Deutsche Bundestag verabschiedete Mitte Juni 2026 zudem ein nationales Umsetzungsgesetz zur EU-KI-Verordnung. Als zentrale Marktüberwachungsbehörde für künstliche Intelligenz fungiert die Bundesnetzagentur.
Die Kosten für die Aufsicht: jährlich rund 15,9 Millionen Euro beim Bund und 33,1 Millionen Euro bei den Ländern. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
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Urteil: Google haftet für KI-Falschinformationen
Das Landgericht München I präzisierte Mitte Juni 2026 die rechtliche Verantwortlichkeit für KI-Inhalte. Betreiber wie Google haften direkt für Falschinformationen, die durch ihre KI-Zusammenfassungen verbreitet werden. Solche Ausspielungen gelten als eigene, zurechenbare Inhalte des Anbieters – nicht als bloße Verlinkungen.
Chatkontrolle: Noch keine Einigung
Parallel dazu debattiert die EU weiter über die sogenannte Chatkontrolle. Bei den Verhandlungen zur CSAM-Verordnung im Mai 2026 konnte keine vollständige Einigung erzielt werden. Parlament und Rat einigten sich vorläufig darauf, verschlüsselte Inhalte von automatisierten Durchsuchungen auszunehmen – entgegen den weitreichenden Scanpflichten der EU-Kommission.
Ein weiterer Trilog ist für Ende Juni 2026 angesetzt.
Der Bundesrat forderte unterdessen erweiterte Befugnisse für Landespolizeien im Rahmen eines Gesetzesentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung. Wirtschaftsverbände wie eco warnen vor einer Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse und den Kosten für die Internetwirtschaft.
