Karlsruhe, Medikamente

Karlsruhe verhandelt: Darf dm apothekenpflichtige Medikamente online verkaufen?

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 08:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Landgericht Karlsruhe prüft dm-med und die Trennung vom Drogeriesortiment. Das Urteil könnte den Arzneimittelhandel im Einzelhandel prägen.

dm vor Gericht: Streit um Online-Verkauf von Medikamenten
Ein minimalistisch gestalteter Innenraum mit Glaswänden und hellem Tageslicht in einem modernen Gebäude. Illustration mit AI erstellt.

Vor dem Landgericht Karlsruhe wird über eine Klage der Wettbewerbszentrale e.V. gegen die Drogeriekette dm verhandelt, die grundsätzliche Fragen zum Online-Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel klären soll. Im Kern geht es darum, ob dm über eine eigens gegründete Tochtergesellschaft rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente verkaufen darf – und ob dieses Angebot rechtlich ausreichend vom klassischen Drogeriesortiment getrennt ist.

Worum es in dem Verfahren geht

Die Wettbewerbszentrale fordert von dm die Unterlassung des Anbietens, Verkaufens und Inverkehrbringens apothekenpflichtiger Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern. Sie beruft sich dabei auf das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.

Streitpunkt vor Gericht ist neben diesen wettbewerbsrechtlichen Fragen vor allem, ob die Tochtergesellschaft dm-med als eigenständiges Angebot gelten kann oder faktisch ein Angebot von dm selbst darstellt.

Hintergrund ist, dass dm kurz vor Weihnachten 2025 begonnen hatte, nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Medikamente online zu verkaufen – über eine eigens gegründete Tochtergesellschaft mit Sitz in Tschechien. dm-med ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet.

Seit Anfang September 2026 bewirbt dm zudem einen gemeinsamen Bestellvorgang von Drogerieartikeln und Apothekenprodukten und startete eine bundesweite Kampagne unter dem Titel „Alles zusammen. Einfach bestellt“.

Positionen der Beteiligten

dm-Geschäftsführer für Marketing und Beschaffung, Sebastian Bayer, äußerte sich überzeugt, dass das Unternehmen rechtlich konform agiere. Er strebe Rechtssicherheit an und rechne damit, dass das Verfahren letztlich bis zum Bundesgerichtshof gehen könnte.

Die Wettbewerbszentrale sieht das anders. Ihr Jurist Alexander Strobel argumentierte, eine Apothekenecke in der Drogerie sei stationär unzulässig – online könne für dasselbe Modell nichts anderes gelten.

Sollte eine der Parteien gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vorgehen, wäre als nächste Instanz das Oberlandesgericht Karlsruhe zuständig, danach könnte der Bundesgerichtshof entscheiden.

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Das Landgericht Karlsruhe verhandelt über die Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Online-Verkauf apothekenpflichtiger Medikamente durch eine Drogeriekette — und damit über die Frage, wie ein solches Angebot rechtlich vom übrigen Sortiment getrennt sein muss. Für Apotheken und E-Commerce-Verantwortliche lohnt der Blick auf die Argumente: Arzneimittelgesetz, Apothekenbetriebsordnung und die Abgrenzung zwischen Drogerie und Apotheke. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die Streitpunkte ein und zeigt, welche Compliance-Punkte Sie jetzt prüfen sollten. Kostenlosen Rechts-Leitfaden anfordern

Nutzungsverhalten und Expansionspläne

Nach Angaben von dm nutzen die Kunden das neue Angebot erwartungsgemäß: 25 Prozent der dm-med-Kunden bestellen ausschließlich aus dem dm-med-Sortiment, 75 Prozent legen zusätzlich andere Drogerieartikel in den Warenkorb. dm-med-Kunden seien im Schnitt älter, der Männeranteil höher als im klassischen Drogeriegeschäft. Zum Umsatzanteil von dm-med machte das Unternehmen keine Angaben.

dm prüft laut eigenen Angaben eine Ausweitung auf Tierarzneimittel sowie eine Versandapotheke in Österreich, wo strengere Regularien gelten, oder in Polen, wo die Vorschriften lockerer sind und etwa Aspirin auch in Filialen verkauft werden darf.

Am Landgericht Karlsruhe läuft parallel eine zweite Klage gegen ein dm-Augenscreening-Angebot in acht Filialen, unter anderem in Stuttgart.

Reaktionen aus der Branche

Der Deutsche Apothekerverband hatte bereits beim Start von dm-med vor Verunsicherung gewarnt. ABDA-Präsident Thomas Preis bezeichnete den Versandhandel als Störfaktor für die wohnortnahe Versorgung.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel verweist darauf, dass der Online-Medikamentenumsatz in Deutschland im Vorjahr um 6 Prozent gestiegen sei – unter anderem wegen des seit 2024 eingeführten E-Rezepts.

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Während das Verfahren in Karlsruhe läuft, kündigen weitere Handelsketten eigene Versandapotheken an — der Wettbewerbsdruck auf Vor-Ort-Apotheken wächst. Wer sein eigenes Online-Angebot absichern will, braucht eine belastbare Prüfung der rechtlichen Vorgaben, bevor Unterlassungsforderungen ins Haus flattern. Unser kostenloser Leitfaden fasst die relevanten Compliance-Punkte zusammen und hilft Ihnen, Ihr Angebot klar vom Drogeriesortiment abzugrenzen. Compliance-Check für Online-Apotheken sichern

Der Trend zum digitalen Medikamentenkauf zeigt sich auch bei Wettbewerbern: Rossmann kündigte eine eigene Versandapotheke zum Ende dieses Jahres an, inklusive E-Rezept-Einlösung. Sowohl Rossmann als auch Lidl hatten zudem grundsätzliches Interesse am Ausgang des Karlsruher Verfahrens angemeldet.

Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe dürfte damit über den konkreten Fall hinaus Signalwirkung für die gesamte Drogerie- und Einzelhandelsbranche entfalten, die zunehmend in den bislang den Apotheken vorbehaltenen Markt für apothekenpflichtige Arzneimittel vordringt.

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