Indiens, Wahlkommission

Indiens Wahlkommission: 14 Einwände in zehn Monaten lösen Prüfforderungen aus

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 15:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Opposition und Kläger verlangen Untersuchungen zur Wahlkommission; der Supreme Court verwies eine Klage zum Ernennungsgesetz an den Chief Justice.

Indiens Wahlkommission: Einwände lösen Prüf- und Absetzungsforderungen aus
Die Fassade eines neoklassizistischen Regierungsgebäudes in New Delhi bei goldenem Licht mit großen Steinsäulen und einem leeren Vorplatz. Illustration mit AI erstellt.

Rechtliche und politische Akteure in Indien fordern eine formale Prüfung der Verfahrensweisen der nationalen Wahlkommission (ECI). Auslöser sind Berichte über mindestens 14 formelle Einwände der Wahlkommissare Sukhbir Singh Sandhu und Vivek Joshi gegen Entscheidungen zur sogenannten Special Intensive Revision (SIR) innerhalb von zehn Monaten.

Teile der Opposition, linke Parteien sowie juristische Kläger verlangen neben einer Überprüfung der Arbeitsweise des Gremiums teils auch die Absetzung des obersten Wahlleiters Gyanesh Kumar.

Opposition fordert personelle Konsequenzen und Prüfungen

Mehrere Oppositionsparteien forderten nach Bekanntwerden der internen Differenzen die Suspendierung oder Absetzung des Chief Election Commissioner (CEC) Gyanesh Kumar sowie einen Stopp oder die Aufhebung der SIR.

Rahul Gandhi erklärte, die Vorgänge würden Kumar einholen, während Priyanka Gandhi Vadra von einem Angriff auf die Demokratie sprach. Bereits am 24. April 2026 hatten 73 Oppositionsabgeordnete einen Absetzungsantrag gegen Kumar eingereicht, der nach Angaben des Politikers Jairam Ramesh weiterhin anhängig war.

Der Parteichef der Aam Aadmi Party (AAP), Arvind Kejriwal, forderte die Rücknahme der SIR-Änderungen und die Wiedereinsetzung früherer Wählerlisten. Die Partei CPI(M) und weitere linke Gruppierungen verlangten einen sofortigen Stopp der Revision und die Entlassung Kumars.

Der CPI(M)-Abgeordnete John Brittas wandte sich an Präsidentin Droupadi Murmu mit der Bitte um ein Eingreifen. Brittas gab an, dass in Entwurfslisten aus 30 Bundesstaaten und Unionsterritorien über 13 crore Namen gestrichen und über 33 lakh Wähler in Delhi vorgeladen worden seien.

Die Cockroach Janta Party (CJP) verlangte einen Rücktritt Kumars binnen 48 Stunden und drohte mit Protesten; sie bezifferte die Ausschlüsse ebenfalls auf über 13 crore Namen, darunter über 2 crore in Maharashtra und Uttar Pradesh sowie rund 1 crore in Karnataka.

Juristische Schritte und Verfassungsklagen

Auch vor Gericht formiert sich Widerstand. Der Anwalt Shailendra Mani Tripathi reichte eine Public Interest Litigation (PIL) beim Supreme Court ein. Die Klageschrift führt an, dass die Wahlkommissare Sandhu und Joshi zwischen November 2025 und August 2026 mindestens 14-mal schriftlich Bedenken geäußert hätten. Zudem habe es von Mai bis September 2026 über vier Monate lang keine formelle Vollsitzung gegeben.

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Tripathi beanstandet unter anderem eine digitale Änderung des Antragsformulars Form 6 im Juli 2026 trotz interner Einwände, 16,10 lakh nicht autorisierte Berufungen in Westbengalen sowie technische Probleme, die zur Nicht-Wiederherstellung von 97 Wahlberechtigten in Goa geführt hätten. Die Klage fordert eine unabhängige Untersuchung und ein Audit der Systeme ERONet und ECINet.

Der Jurist Brajesh Singh beantragte zudem beim Attorney General R. Venkataramani die Zustimmung für ein strafrechtliches Missachtungsverfahren gegen Kumar, da der CEC als Gleicher unter Gleichen gelte und nicht einseitig agieren dürfe.

Am 23. September 2026 befasste sich der Supreme Court mit dem zugrundeliegenden Ernennungsverfahren. Ein geteilter Zweiersenat verwies die Klage gegen das Ernennungsgesetz von 2023 an den Chief Justice of India zur Prüfung einer Verfassungsbank.

Richter Satish Chandra Sharma hielt eine mindestens fünfköpfige Verfassungsbank für erforderlich, um den Ausschluss neutraler Vertreter im Auswahlgremium zu prüfen.

Richter Dipankar Datta sah eine größere Bank hingegen nicht als notwendig an und äußerte Bedenken, dass die Opposition in dem aus Premierminister, einem Kabinettsminister und dem Oppositionsführer bestehenden Gremium lediglich eine dekorative Funktion einnehme.

Wahlkommission verteidigt interne Abläufe

Die Wahlkommission wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass es sich bei den Einwänden um übliche verwaltungsinterne Beratungen in Entwurfsphasen gehandelt habe. Sämtliche Entscheidungen des vergangenen Jahres seien einstimmig getroffen worden, darunter Wahlen in sechs Bundesstaaten und Unionsterritorien sowie 40 neue Initiativen.

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Bezüglich Form 6 sei lediglich eine zusätzliche Erklärung ergänzt worden. Zur Software ERONet und ECINet erklärte die Behörde, Sicherheitsvorkehrungen schützten vor unbefugten Manipulationen. Nach geltender Rechtslage gilt innerhalb der Kommission das Mehrheitsprinzip, sofern keine Einstimmigkeit erzielt wird; ein Vetorecht des Vorsitzenden besteht nicht.

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