Immobilienpreise: 6,8 Prozent Anstieg im Q2 2026
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 07:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bestandsimmobilien verteuerten sich im zweiten Quartal 2026 um 6,8 Prozent im Jahresvergleich – auf durchschnittlich 3.226 Euro pro Quadratmeter. In München knacken Bestandswohnungen bereits die 8.000-Euro-Marke. Zeit, sich mit legalen Steuersparmodellen zu beschäftigen.
Freibeträge clever nutzen
Das Kernstück der Steuervermeidung: die mehrfache Ausnutzung persönlicher Freibeträge. Eltern können jedem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Da dieser Betrag pro Elternteil gilt, sind bei gemeinsamer Übertragung bis zu 800.000 Euro pro Kind möglich.
Noch mehr Spielraum bieten Kettenschenkungen. Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 Euro, Schwiegerkinder immerhin 20.000 Euro. Wer das Vermögen frühzeitig über mehrere Jahrzehnte verteilt, senkt die Steuerlast enorm – denn nach zehn Jahren stehen die Freibeträge erneut voll zur Verfügung.
Das steuerfreie Familienheim
Eine besondere Privilegierung sieht das Gesetz für selbstgenutzte Immobilien vor. Voraussetzung: Der Erblasser nutzte die Immobilie bis zum Tod selbst, der Erbe wohnt mindestens zehn Jahre weiterhin darin. Die Steuerfreiheit gilt allerdings nur für maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche. Alles darüber hinaus wird regulär besteuert – sofern keine anderen Freibeträge greifen.
Nießbrauch senkt den Steuerwert
Wer zu Lebzeiten schenkt, kann den steuerlichen Wert durch Wohn- oder Nießbrauchsrechte drücken. Bleibt die Nutzungsmöglichkeit beim Schenker, sinkt der kapitalisierte Immobilienwert. Das führt zu einer signifikanten Steuerersparnis – besonders bei Objekten, die den persönlichen Freibetrag überschreiten.
Steigende Immobilienpreise und die angekündigte Reform der Erbschaftssteuer setzen Erben unter Druck. Wer jetzt die richtigen Stellschrauben kennt, kann Steuern legal minimieren – mit Freibeträgen, Familienheim-Regelung und Nießbrauch. Jetzt kostenlosen Steuerspar-Report anfordern
Bei vermieteten Immobilien kann ein Verkauf an die Nachkommen statt einer Schenkung sinnvoll sein. Ein Verkauf auf Rentenbasis oder gegen Einmalzahlung schafft neue Abschreibungspotenziale, die der Erwerber steuerlich geltend machen kann.
Politik plant Reform
Die Steuerlandschaft könnte sich bald ändern. Ostbeauftragte Elisabeth Kaiser kündigte im Juli 2026 eine Reform der Erbschaftssteuer an. Ziel: bestehende Ausnahmeregelungen prüfen, die vor allem Bezieher hoher Vermögen begünstigen. Zudem erwartet die Fachwelt 2026 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Privilegien bei Betriebsvermögen.
Dass geerbtes Vermögen nicht vor dem Sozialstaat geschützt ist, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom Juni 2025. Eine Erbin mit über 1,2 Millionen Euro verlor ihren Bürgergeldanspruch – das Immobilienvermögen galt als verwertbar.
Nebenkosten und neue Urteile
Die Reform der Erbschaftssteuer kommt – Ostbeauftragte Kaiser kündigte sie für Juli 2026 an. Wer sein Immobilienvermögen schützen will, sollte vorher handeln. Dieser Report zeigt, wie Sie mit Kettenschenkungen und Nießbrauch Ihre Steuerlast drastisch senken. Steuerspar-Report jetzt sichern
Neben der Erbschaftssteuer belaufen steigende kommunale Abgaben die Eigentümer. In Nordrhein-Westfalen haben 2026 bereits 140 von 396 Kommunen die Grundsteuer-Hebesätze angehoben – Spitzenwerte bis 1240 Punkte.
Auch bei Maklerprovisionen gibt es Neues. Der Bundesgerichtshof präzisierte am 16. Juli 2026 den Halbteilungsgrundsatz: Er gilt zwingend nur beim Erwerb von Einfamilienhäusern. Bei Zweifamilienhäusern darf die Provision weiterhin vollständig einer Partei auferlegt werden – selbst wenn der Käufer später ein Einfamilienhaus daraus machen will.
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