Immobilienerbe: Zwei Jahre für Sanierung, sonst drohen Strafen
22.06.2026 - 10:09:39 | boerse-global.de
Besonders bei energetischer Sanierung und Altlasten drohen böse Überraschungen.
Zwei Jahre Zeit für die energetische Nachrüstung
Nach dem Eigentumsübergang greifen die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Neue Eigentümer müssen innerhalb von zwei Jahren bestimmte Maßnahmen umsetzen. Dazu gehören die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs, die Isolierung von Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen und der Austausch veralteter Heizkessel.
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Ein Energieausweis wird erst beim Verkauf oder der Neuvermietung Pflicht. Bereits vorhandene Ausweise behalten zehn Jahre ihre Gültigkeit.
Streit ums Gebäudemodernisierungsgesetz
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 20. Juni 2026 stellt den Entwurf eines neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) infrage. Der Plan: Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, wenn der Anteil an Biokraftstoffen steigt – die sogenannte Biotreppe. Ab 2029 sind zehn Prozent Pflicht, ab 2040 dann 60 Prozent.
Das Gutachten warnt: Diese Regelung könnte mit der Klimaschutz-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 kollidieren. Die Klimaziele für 2045 seien durch zu langsame Schritte gefährdet. Zudem soll die Vorlagepflicht für Energieausweise künftig auch bei Verlängerungen bestehender Mietverträge gelten.
Asbest-Gefahr in Altbauten
Bei Immobilien, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden, müssen Eigentümer grundsätzlich mit asbesthaltigen Materialien rechnen. Bei Schäden – etwa durch Brände – liegt die Verantwortung für Prüfung und fachgerechte Entsorgung beim Eigentümer. Asbesthaltiger Schutt gilt als gefährlicher Abfall und darf nur über zertifizierte Stellen entsorgt werden.
Ein Urteil des Landgerichts Bremen aus Februar 2020 zeigt zudem: Handwerker können schadenersatzpflichtig werden, wenn sie Bauherren nicht auf erkennbare Mängel wie Schädlingsbefall hinweisen.
Fallstricke bei Erbe und Schenkung
Sozialhilfe nach SGB XII ist nachrangig – vorhandenes Vermögen muss zuerst eingesetzt werden. Ein selbstgenutztes Eigenheim ist nur geschützt, wenn es angemessen groß ist und von engen Angehörigen bewohnt wird. Verschenkte Immobilien können Sozialämter innerhalb von zehn Jahren zurückfordern.
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Bei Erbschaften gilt: Pflichtteilsansprüche verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Jahresende, in dem der Berechtigte vom Erbfall erfährt. Höchstfristen liegen bei zehn oder 30 Jahren.
Sanierte Immobilien bringen Preisaufschläge
Der vdp-Index für Wohnimmobilienpreise stieg im ersten Quartal 2026 bundesweit um 2,3 Prozent. Marktexperten sehen klare Vorteile für sanierte Objekte: Sie erzielen Preisaufschläge zwischen fünf und 15 Prozent. Bei Bauzinsen von rund vier Prozent (Juni 2026) gewinnt Energieeffizienz für Käufer und Eigentümer wirtschaftlich an Bedeutung.
