Hitzebelastung: 50 Prozent Leistungseinbußen ab 35 Grad
18.06.2026 - 07:02:35 | boerse-global.de
Während sich Mitteleuropa auf immer häufigere Extremwetterereignisse einstellen muss, rücken präventive Maßnahmen und angepasste Arbeitszeitmodelle in den Fokus.
Hitzefrei im Büro? Das sagt das Arbeitsrecht
Einen generellen Rechtsanspruch auf „Hitzefrei“ gibt es am Arbeitsplatz nicht. Stattdessen greifen gesetzliche Temperaturschwellen:
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Ab 26 Grad Celsius im Innenraum müssen Arbeitgeber erste Maßnahmen prüfen – etwa angepasstes Lüften oder Ventilatoren. Bei 30 Grad Celsius werden Schutzmaßnahmen verpflichtend. Dazu zählen Gleitzeitregelungen, um die kühleren Morgenstunden zu nutzen.
Erreicht die Raumtemperatur 35 Grad Celsius, gilt der Raum nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz – es sei denn, technische oder organisatorische Vorkehrungen schaffen Abhilfe. Für Home-Office-Beschäftigte gelten diese Regeln nicht: Die Gestaltung des häuslichen Arbeitsplatzes liegt in ihrer Eigenverantwortung.
Bauarbeiter besonders betroffen: Neue UV-Schutzregeln
Für Tätigkeiten im Freien gelten verschärfte Anforderungen. Seit August 2025 verpflichtet die Technische Regel A5.1 Arbeitgeber bereits ab einem UV-Index von 3 zu Schutzmaßnahmen. Experten empfehlen Kleidung mit UV-Schutzfaktor über 50. Die Berufsgenossenschaft Bau unterstützt die Anschaffung finanziell.
In der Schweiz wird noch strenger kontrolliert: Die Unfallversicherung Suva greift ab 30 Grad Außentemperatur durch. Ab 28 Grad müssen Sonnenschutz und Trinkwasser bereitstehen. Bei 33 Grad fordern Gewerkschaften eine Reduzierung schwerer körperlicher Arbeit sowie eine stündliche Pause von 15 Minuten – die zur Arbeitszeit zählt.
Hohe Kosten: Wenn die Hitze die Produktivität killt
Die wirtschaftlichen Folgen sind enorm. Volkswirtin Katharina Utermöhl von der Allianz warnt: Deutschland befinde sich in einer gefährlichen Zone, weil Hitzeschutz in Unternehmen noch nicht ausreichend institutionalisiert sei. Diskutiert wird sogar eine Siesta nach südeuropäischem Vorbild.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) liefert harte Zahlen: Ab 30 Grad sinken Reaktionsgeschwindigkeit und Koordination um rund 25 Prozent. Bei 32,5 Grad steigt das Unfallrisiko um sechs Prozent. Und bei 35 Grad sind Leistungseinbußen von bis zu 50 Prozent zu beobachten.
Hitzefrei in der Schule: Diese Regeln gelten je nach Bundesland
Die Entscheidung über hitzebedingten Unterrichtsausfall liegt bei den Schulleitungen – die Bundesländer geben unterschiedliche Orientierungswerte vor:
- Baden-Württemberg: Hitzefrei bei mindestens 25 Grad um 11 Uhr
- Nordrhein-Westfalen: Ab 27 Grad Raumtemperatur, unter 25 Grad kein Ausfall
- Brandenburg: Bei 25 Grad zwischen 10 und 11 Uhr maximal Unterricht bis 12 Uhr
- Sachsen: Keine festen Richtwerte – Schulleitungen können auf Freiluft-Unterricht oder Projekttage ausweichen
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In der Sekundarstufe II wird Hitzefrei kaum gewährt, um die Abiturvorbereitung nicht zu gefährden. Klausuren sollen aber nach Möglichkeit in kühlere Zeiträume verlegt werden.
Profisport: Trinkpausen werden Pflicht
Auch der organisierte Sport reagiert. Die DFL und UEFA verzichten zwar auf generelle neue Spielregeln, entscheiden aber situativ über zusätzliche Trinkpausen. Für die WM 2026 sind sie bereits fest eingeplant: Schiedsrichter unterbrechen jede Halbzeit nach rund 22 Minuten für drei Minuten. Kritiker befürchten, dass diese Pausen zunehmend für kommerzielle Sponsoring-Einblendungen genutzt werden könnten.
