Hilfsmittel: 4.200 Euro Eigenanteil trotz Rezept bei privater Versicherung
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln gerät gleich von zwei Seiten unter Druck. Branchenverbände warnen vor der diskutierten Wiedereinführung von Ausschreibungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, während der PKV-Ombudsmann in seinem Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, dass auch Privatversicherte trotz ärztlicher Verordnung mit erheblichen Eigenanteilen konfrontiert sein können.
Beide Entwicklungen zusammen zeichnen das Bild eines Systems, in dem Kostendruck zunehmend auf dem Rücken von Patientinnen und Patienten ausgetragen wird.
Verbände warnen vor Rückkehr zu Ausschreibungen
20 Verbände der Hilfsmittel- und Medizintechnikbranche, darunter der BVMed, haben sich in einem gemeinsamen Positionspapier gegen die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei medizinischen Hilfsmitteln gestellt und fordern die Bundesregierung auf, entsprechende Pläne zu stoppen.
BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll bezeichnete Ausschreibungen als in der Vergangenheit „krachend gescheitert": Sie hätten zu Qualitätseinbußen geführt, ohne die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich zu senken.
Marcus Kuhlmann, Leiter Medizintechnik bei SPECTARIS, betonte, Hilfsmittel seien kein Produkt „von der Stange" – individuelle Auswahl, Anpassung, Einweisung, Reparaturen und Betreuung seien notwendig.
Die Verbände verweisen auf Erfahrungen aus der Zeit vor der Abschaffung von Ausschreibungen im Jahr 2019: Preisgetriebener Wettbewerb habe damals zu weniger Wahlfreiheit, häufigeren Versorgungswechseln, zusätzlichen Wegen für Patienten und einer insgesamt weniger individuellen Versorgung geführt, ohne dass ein nachhaltiger Einspareffekt belegbar gewesen sei.
Konkret führte das Billigstbieterprinzip bei Inkontinenz- und Stomaversorgung nach Angaben der Verbände zu Qualitätseinbußen, Versorgungslücken und eingeschränkter Wahlfreiheit. Vor dem gesetzlichen Verbot 2019 hätten reine Preiswettbewerbe bei Inkontinenzhilfen, Stoma-Artikeln und Rollstühlen zu minderwertigen Produkten, Hautkomplikationen und teuren Folgebehandlungen geführt.
Auch der Deutsche Apothekerverband und weitere Hilfsmittelhersteller warnten in einem gemeinsamen Positionspapier, Ausschreibungen gingen zulasten der Versorgungsqualität und der Patienten und schwächten gewachsene Versorgungsstrukturen.
Die Verbände sehen zudem die Gefahr, dass ein stark preisorientiertes Ausschreibungsmodell kleinere und mittelständische Anbieter verdrängen, wohnortnahe Strukturen schwächen und zu stärkerer Marktkonzentration führen könnte. Sie fordern stattdessen einen Fokus auf Versorgungsqualität, gesicherte Wahlfreiheit, Bürokratieabbau und gerechte Vergütungsstrukturen – und weisen darauf hin, dass die Ausgaben für Hilfsmittel trotz demografischen Wandels bislang nur moderat und unterdurchschnittlich gestiegen seien.
Hintergrund der Debatte ist das GKV-Spargesetz, das Nachbesserungen erhalten soll, die eine Wiedereinführung von Hilfsmittel-Ausschreibungen ermöglichen würden. Die Vergabeverfahren waren mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz 2019 weitgehend zurückgedrängt worden; seither sollen Krankenkassen vorrangig Verträge mit mehreren Leistungserbringern schließen und Qualitätskriterien stärker berücksichtigen.
Zusätzlich sieht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz einen pauschalen Vergütungsabschlag von 3 Prozent für Hilfsmittelversorgungen in den Jahren 2027 und 2028 vor, von 2027 bis 2029 kommt zusätzlich ein Prozentpunkt Abschlag auf mögliche Steigerungen hinzu. BIV-OT-Präsident Alf Reuter verweist darauf, dass die Renditen vieler Betriebe ohnehin nur zwischen 1 und 6 Prozent liegen.
Sanitätshaus Aktuell rechnet vor: Bei 100 Euro Umsatz und 4 Euro Überschuss blieben nach 3 Euro Abschlag nur noch 1 Euro übrig. Zudem sollen die Festbeträge ausgeweitet werden – der GKV-Spitzenverband soll weitere festbetragsrelevante Produktgruppen bestimmen, wobei begründete Abweichungen bis 10 Prozent möglich bleiben.
Die Bundesregierung erwartet ab 2029 Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 500 Millionen Euro jährlich; der entsprechende Beschluss fiel gegen 25.000 Stimmen und mehr als 6.000 fachliche Hinweise.
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Aus Koalitionskreisen von Union und SPD verlautete zudem, dass auch Zytostatika-Ausschreibungen wieder eingeführt werden sollen. Änderungsanträge zur Notfallreform als Omnibusgesetz wurden erwartet, zudem seien optionale Ausschreibungen für Hilfsmittel und weitere Sparmaßnahmen mündlich konsentiert worden. Apotheken sind bereits durch einen erhöhten Kassenabschlag ab 2027 mit rund 200 Millionen Euro jährlich belastet.
Privatversicherte: Hohe Eigenanteile trotz Rezept
Während sich die Debatte um GKV-Ausschreibungen zuspitzt, zeigt der Tätigkeitsbericht 2025 des PKV-Ombudsmanns, dass auch privat Versicherte erhebliche finanzielle Risiken bei Hilfsmitteln tragen.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Problem: Bei einem Rollstuhl für 5.200 Euro und einer Hörgeräteversorgung für 3.400 Euro – zusammen 8.600 Euro – stehen tarifliche Obergrenzen von 2.800 Euro beziehungsweise 1.600 Euro gegenüber, insgesamt also nur 4.400 Euro. Daraus resultiert ein Eigenanteil von 4.200 Euro, den Versicherte trotz ärztlicher Verordnung selbst tragen müssen.
Grundlage ist § 192 Abs. 1 VVG, wonach die Erstattung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Die Spannbreite der Tarife ist erheblich: Der HUK-COBURG Komfort-Tarif erstattet laut Stand Januar 2020 1.500 Euro je Hörhilfe und 2.500 Euro für Krankenfahrstühle, während die Hallesche NK.select XL nach Stand Juni 2026 grundsätzlich 100 Prozent der Kosten übernimmt.
Nach § 192 Abs. 8 VVG besteht bei voraussichtlichen Kosten über 2.000 Euro ein Auskunftsanspruch; die Antwort der Versicherung muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen, in dringenden Fällen innerhalb von 2 Wochen.
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Der PKV-Ombudsmann verzeichnete 2025 insgesamt 9.755 Schlichtungsanträge, ein Anstieg von 41,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In 702 Fällen ging es konkret um Streit über die Erstattung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Das Ombudsmann-Verfahren ist für Versicherte kostenfrei; etwa ein Drittel der 2025 abgeschlossenen Verfahren endete mit einer Einigung.
Zwei Systeme, ein gemeinsames Problem
Die Beispiele aus gesetzlicher und privater Versicherung offenbaren ein strukturelles Muster: Kostendämpfung im Hilfsmittelbereich – ob durch Ausschreibungen im GKV-System oder durch tarifliche Erstattungsgrenzen in der PKV – verlagert finanzielle und qualitative Risiken auf die Versorgungsebene der Patienten.
Während Branchenverbände vor einer Wiederholung der Erfahrungen aus der Zeit vor 2019 warnen, zeigen die steigenden Schlichtungszahlen beim PKV-Ombudsmann, dass auch im privaten System die Diskrepanz zwischen ärztlich verordnetem Bedarf und tatsächlicher Kostenübernahme wächst.
