Handy-Roaming: Bis zu 3 Euro pro Minute in Schweizer Grenznähe
Veröffentlicht: 05.07.2026 um 21:05 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Besonders in Grenznähe zu Nicht-EU-Staaten und auf See lauern teure Überraschungen.
Gefahr im Grenzgebiet zur Schweiz
Im Bodensee-Raum, Schwarzwald oder Dreiländereck kann das Smartphone unbemerkt ins Schweizer Netz wechseln. Die Schweiz fällt nicht unter die EU-Roaming-Regulierung. Die Folge: Bis zu drei Euro pro Minute können fällig werden. In Einzelfällen führte das bereits zu fünfstelligen Rechnungen.
Vodafone bietet spezielle Tagespässe für solche Risikogebiete an. Die Telekom drosselt gezielt die Sendeleistung ihrer Masten in Grenznähe, um ausländische Signale auf deutschem Gebiet zu minimieren.
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Teure Netze auf See und in Drittstaaten
Auch maritime Netze auf Fähren und Kreuzfahrtschiffen sind eine Kostenfalle. Sie laufen oft über Satelliten und fallen nicht unter die EU-Regulierung. Gleiches gilt für Länder wie die Türkei, Ägypten oder Tunesien.
Erst bei 60 Euro greift ein automatisches Kostenlimit und löst eine Warn-SMS aus. Experten raten zu härteren Maßnahmen: Mailbox deaktivieren, Datenroaming komplett ausschalten und die manuelle Netzwahl bevorzugen. Bei Diebstahl oder Verlust des Handys ist die sofortige SIM-Sperrung Pflicht.
Reise-Chaos auch abseits der Handy-Rechnung
Die Warnungen kommen zu einer Zeit massiver Reiseprobleme. Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr verzeichnete im ersten Halbjahr über 29.400 Beschwerden – ein Rekord. 83 Prozent betreffen den Flugverkehr, 14 Prozent die Bahn. Wetterbedingte Annullierungen und Streiks belasten die Luftfahrt, während die marode Bahn-Infrastruktur für massive Verspätungen sorgt.
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Barcelona plant zudem eine Verdopplung der Tourismusabgabe für Kreuzfahrt-Tagestouristen auf acht Euro. Bereits seit April gelten dort erhöhte Kurtaxen für Übernachtungsgäste.
Seit Oktober 2025 müssen Reisende aus Drittstaaten beim EES-System biometrische Daten abgeben. Der Flughafenverband ACI berichtet von Wartezeiten bis zu fünf Stunden. Eine Entschädigung für verpasste Anschlussflüge gibt es nicht.
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