Häusliche Pflege: Vollzeitbeschäftigte verlieren 1,3 Rentenpunkte
Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 19:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat den Zugang zu neuen Datensätzen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) für die wissenschaftliche Forschung offiziell freigeschaltet. Die Bereitstellung dieser Daten ermöglicht eine detaillierte Analyse der Lebensbedingungen älterer Menschen in Deutschland und liefert neue Erkenntnisse über die sozioökonomischen Herausforderungen, mit denen insbesondere pflegende Angehörige konfrontiert sind.
Finanzielle Einbußen für pflegende Erwerbstätige
Eine aktuelle Auswertung des DZA verdeutlicht die wirtschaftlichen Folgen der häuslichen Pflege für die Rentenbiografie. Laut den Studienergebnissen verlieren vollzeitbeschäftigte Personen, die parallel Angehörige pflegen, im Durchschnitt 1,3 Rentenpunkte. Dieser Rückgang der künftigen Rentenansprüche resultiert primär aus der notwendigen Reduzierung der Arbeitszeit oder der vollständigen Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, um die Pflegeleistungen erbringen zu können.
Besonders betroffen sind laut DZA pflegende Angehörige, die einer Erwerbsarbeit von mehr als 30 Stunden pro Woche nachgehen. In dieser Konstellation besteht kein Anspruch auf zusätzliche Rentenpunkte durch die Pflegetätigkeit. Die Studie unterstreicht damit die strukturellen Hürden für die Vereinbarkeit von Vollzeitbeschäftigung und intensiver häuslicher Pflege.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Rentenansprüche
Wer einen Angehörigen pflegt und mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, erhält laut DZA-Studie keine Rentenpunkte für die Pflege. Die Folge: im Schnitt 1,3 Rentenpunkte weniger. Unser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihre Ansprüche prüfen und optimieren können. Ratgeber jetzt kostenlos anfordern
Die Vergabe von Rentenpunkten für Pflegeleistungen ist an strikte gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Nach Angaben des DZA müssen mindestens drei Kriterien erfüllt sein: Die pflegebedürftige Person benötigt mindestens Pflegegrad 2, der zeitliche Aufwand für die Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche betragen, und die eigene Erwerbsarbeit des Pflegenden darf 30 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) beziffert die Auswirkungen dieser Regelungen auf die monatliche Rente nach aktuellem Stand. Bei der Pflege einer Person mit Pflegegrad 2 ergibt sich pro Jahr ein Rentenzuwachs von circa 10 Euro pro Monat. Bei einem höheren Pflegeaufwand, etwa bei Pflegegrad 5, steigt dieser Zuwachs auf circa 40 Euro monatlich pro Jahr an. Die DRV weist zudem darauf hin, dass eine rückwirkende Zahlung von Rentenpunkten für bereits in der Vergangenheit erbrachte Pflegeleistungen grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Politische Neuausrichtung und geplante Reformen
Eine rückwirkende Zahlung von Rentenpunkten für bereits erbrachte Pflege ist ausgeschlossen – umso wichtiger, jetzt die Weichen richtig zu stellen. Mit unserem Leitfaden behalten Sie den Überblick über Voraussetzungen und geplante Reformen. Leitfaden für Pflegende anfordern
Die Situation pflegender Angehöriger steht auch im Zentrum geplanter politischer Veränderungen. Im Rahmen einer angestrebten Pflegereform sieht die Bundesregierung vor, die Beiträge auf 70 Prozent zu kürzen. Diese Reform soll voraussichtlich im Herbst im Bundestag beraten werden.
Begleitet wird dieser Prozess von personellen Umbesetzungen in der Bundesregierung. Nach aktuellen Planungen soll die bisherige Gesundheitsministerin Warken die Position der Kanzleramtschefin übernehmen. Als ihr Nachfolger im Amt des Bundesgesundheitsministers ist Linnemann vorgesehen. Diese personellen Weichenstellungen werden als entscheidend für die Umsetzung der anstehenden gesetzlichen Anpassungen im Pflegesektor eingestuft.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
