Google-Kartellstrafe, EuGH

Google-Kartellstrafe: EuGH bestätigt 4,1 Milliarden Euro endgültig

02.07.2026 - 22:27:40 | boerse-global.de

Die höchste EU-Kartellstrafe ist rechtskräftig. Google zahlte Hersteller für die Vorinstallation seiner Dienste auf Android-Geräten.

EuGH bestätigt Rekordstrafe: Google muss 4,1 Milliarden Euro zahlen
Google-Kartellstrafe - Hightech-Hammer trifft auf Block, symbolisiert Gerichtsurteil. EU-Flaggenfarben und digitale Elemente integriert. 02.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der US-Konzern muss rund 4,1 Milliarden Euro zahlen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag die letzte Klage Googles gegen die Rekordstrafe ab. Die Richter bestätigten, dass der Technologiekonzern sein Android-Betriebssystem jahrelang missbraucht habe, um die Marktmacht seiner Suchmaschine auszubauen. Das Urteil ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. Es handelt sich um die höchste je von der EU verhängte und nun bestätigte Kartellstrafe.

Der Fall: Wie Google seine Macht ausnutzte

Die ursprüngliche Strafe verhängte die EU-Kommission bereits 2018 in Höhe von 4,34 Milliarden Euro. Die Wettbewerbshüter warfen Google vor, mit Android „Rivalen blockiert“ und das eigene Such-Imperium gestärkt zu haben.

2022 senkte ein niedrigeres Gericht die Strafe auf rund 4,125 Milliarden Euro – ein Betrag, den der EuGH nun endgültig bestätigte. Von der Gesamtsumme haftet die Muttergesellschaft Alphabet für 1,52 Milliarden Euro. Google muss zudem die Verfahrenskosten tragen.

Drei Praktiken, die den Wettbewerb erstickten

Der EuGH bestätigte mehrere Verstöße. So zwang Google die Smartphone-Hersteller, die Google-Suche und den Chrome-Browser vorzuinstallieren – als Bedingung für die Lizenz des Google Play Store.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest:
- Google zahlte großen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Geld, damit diese ausschließlich die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallierten.
- Hersteller wurden durch sogenannte Anti-Fragmentierungs-Vereinbarungen daran gehindert, Geräte mit abgewandelten Android-Versionen zu verkaufen.
- Die Voreinstellungen und Vorinstallationen schufen einen „Status-quo-Effekt“, der Googles Dienste einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffte.

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EU-Kurs gegen Google bleibt hart

Der Fall ist kein Einzelfall. Zwischen 2017 und 2019 verhängte die EU Kartellstrafen von insgesamt über acht Milliarden Euro gegen Google. Erst im September 2025 folgte eine weitere Strafe von 2,95 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Googles Werbetechnologie.

Obwohl Google seine Lizenzvereinbarungen 2018 anpasste, steht der Konzern weiter unter Beobachtung. Der Digital Markets Act (DMA) der EU verlangt tiefgreifende Änderungen an der Funktionsweise von Android, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

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Reaktionen: „Großer Sieg für Verbraucher“

Verbraucherschützer und Branchenverbände begrüßten das Urteil. Der europäische Verbraucherverband BEUC sprach von einem „bedeutenden Erfolg für europäische Verbraucher“. Die Industrieallianz FairSearch nannte das Urteil einen „wichtigen Sieg für den Wettbewerb“. An der Börse reagierten Anleger verhalten: Alphabet-Aktien gaben im vorbörslichen Handel um rund ein Prozent nach.

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