GKV-Reform, Zuzahlungen

GKV-Reform ab Januar 2027: Zuzahlungen und Leistungen sinken

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 00:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das neue GKV-Gesetz bringt höhere Zuzahlungen und sinkende Zuschüsse. Gutverdiener und Ehepartner werden besonders belastet.

GKV-Reform 2026: Höhere Kosten und weniger Leistungen für Versicherte
Nahaufnahme von Euro-Münzen und -Banknoten auf einem Schreibtisch mit einem Taschenrechner im Hintergrund, der Gesundheitskosten symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bundestag und Bundesrat verabschiedeten das Paket am 10. Juli 2026. Es soll ein prognostiziertes Defizit von 18,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 abfedern. Experten taxieren das Einsparvolumen auf 16 bis 19 Milliarden Euro.

Für Versicherte bedeutet das: höhere Kosten und weniger Leistungen.

Mehrbelastung für Gutverdiener

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt bei 2,9 Prozent stabil. Trotzdem steigen die effektiven Kosten. Grund ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Sie soll 2027 auf rund 6.400 Euro im Monat klettern – 300 Euro mehr als ohnehin geplant.

Fachkräfte und Gutverdiener trifft das hart. Die Mehrbelastung: bis zu 800 Euro pro Jahr. Arbeitgeber zahlen die Hälfte. Selbstständige, die beide Anteile tragen, müssen mit dem Doppelten rechnen.

Die Zusatzbeiträge der Kassen streuen stark. Günstigste Option im Juli 2026: die bkk firmus mit 2,18 Prozent (zehn Bundesländer). Die bundesweit geöffnete TUI BKK liegt bei 2,50 Prozent. Schlusslicht ist die BKK24 mit 4,39 Prozent.

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Weniger Leistung, höhere Zuzahlungen

Ab 1. Januar 2027 gelten die Einschnitte. Medikamenten-Zuzahlungen steigen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro pro Präparat.

Weitere Änderungen:
- Zahnersatz: Der Festzuschuss sinkt von 60 auf 50 Prozent.
- Homöopathie: Krankenkassen erstatten diese Leistungen nicht mehr.
- Hautkrebsscreening: Wird gestrichen oder massiv eingeschränkt.
- Knie-OPs: Vor dem Eingriff ist eine ärztliche Zweitmeinung Pflicht.

Auch Ärzte und Kliniken müssen ran: Ihre Vergütungsanstiege werden begrenzt, Extravergütungen fallen weg. Apotheken und Pharmaunternehmen bekommen strengere Rabattregeln.

Neue Belastung für Ehepartner

Ein dicker Brocken kommt 2028. Dann wird für beitragsfrei mitversicherte Ehegatten ein Zuschlag von 2,5 Prozent fällig. Ausnahmen: Wer Kinder unter 12 Jahren erzieht, Angehörige pflegt oder eine Behinderung hat. Auch Rentner sind befreit.

Ein Beispiel: Bei 5.000 Euro Bruttoeinkommen des Hauptversicherten entstehen 125 Euro Mehrbelastung pro Monat.

Positiv: Das Modell der Teil-Krankschreibung kommt. Versicherte können künftig zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsunfähig geschrieben werden. Das soll den Wiedereinstieg in den Job erleichtern.

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Nur ein Aufschub?

Die Reform ist dringend nötig. 2025 gab die GKV 336 Milliarden Euro aus. Allein im ersten Quartal 2026 stiegen die Ausgaben um 8 Prozent. Hauptkostentreiber: Krankenhäuser und Arzneimittel.

Doch die Maßnahmen kaufen wohl nur Zeit. Expertenkommissionen warnen: Eine dauerhafte Deckung des Defizits sei nur bis 2029 gesichert. Langfristig seien tiefgreifende Strukturreformen nötig.

Dazu zählen:
- Weniger Krankenhausbetten (Deutschland: 8 pro 1.000 Einwohner, Dänemark: 2,5)
- Stärkung der ambulanten Versorgung und eines Primärarztsystems
- Ausbau digitaler Erstanlaufstellen zur Patientensteuerung

Parallel läuft ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Ein Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 sieht ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro monatlich vor. Die Pläne sind aber noch nicht beschlossen.

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