Fluggastrechte, EU-Parlament

Fluggastrechte: EU-Parlament beschließt kostenloses Handgepäck ab 2027

Veröffentlicht am: 07.07.2026 um 21:45 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das EU-Parlament verabschiedet eine Reform der Fluggastrechte, die kostenloses Handgepäck vorschreibt. Ein Urteil des OLG Hamm stärkt zudem die Position der Verbraucher.

EU-Parlament beschließt: Handgepäck wird ab 2027 kostenlos
Ein moderner Handgepäckkoffer und eine kleine Tasche auf einem Flughafen-Gepäckband, mit unscharfen Reisenden im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Europäische Parlament hat am Dienstag weitreichende Reformen der Fluggastrechte beschlossen. Gleichzeitig untermauert ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm die Rechte von Reisenden.

Gericht kippt Handgepäck-Gebühren

Das OLG Hamm bestätigte ein Versäumnisurteil gegen die Fluggesellschaft Vueling. Die Beschränkung auf nur ein kostenloses Handgepäckstück in den AGB ist unwirksam. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Das Gericht argumentierte: Eine solche Einschränkung sei nicht plausibel begründet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da die Revision nicht zugelassen wurde, kann Vueling eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen. Die Tendenz ist klar: Mehr als ein Gepäckstück in der Kabine wird zunehmend als Standardleistung ohne Zusatzkosten gesehen.

EU-Parlament zieht nach

Parallel dazu stimmte das Europäische Parlament mit 646 Stimmen für ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Fluggastrechte. Airlines müssen künftig Handgepäck – bestehend aus Kabinenkoffer und kleiner Tasche – grundsätzlich in den Ticketpreis einschließen. Die Preise müssen inklusive dieser Leistungen angezeigt werden.

Die neuen Regeln sehen auch Erleichterungen bei der Buchung vor: Die Korrektur von Namensfehlern auf Tickets soll bis 48 Stunden vor Abflug kostenlos sein. Inkrafttreten sollen die Regelungen Anfang 2027, spätestens zum Sommer. Die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten gilt als Formsache.

Familien profitieren besonders

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Kinder unter 14 Jahren, Menschen mit Behinderungen und Schwangere sollen künftig kostenlos neben ihren Begleitpersonen sitzen können. Das beendet die Praxis mancher Airlines, für zusammenhängende Sitzplätze extra zu kassieren.

Bei Entschädigungen bleibt der bestehende Rahmen weitgehend erhalten. Ab drei Stunden Verspätung gibt es 250 bis 600 Euro, gestaffelt nach Flugdistanz. Konkret: Bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometern werden bei drei bis vier Stunden Verspätung 300 Euro fällig, ab vier Stunden 600 Euro.

Klare Fristen für Airlines

Die Reform präzisiert die Pflichten der Airlines bei Unregelmäßigkeiten:

  • Airlines müssen Passagiere innerhalb von 96 Stunden über ihre Rechte informieren
  • Entschädigungen sollen innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt werden
  • Ansprüche können innerhalb von neun Monaten geltend gemacht werden
  • No-Show-Klauseln – die Verweigerung des Rückflugs bei nicht angetretenem Hinflug – werden verboten
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Verbraucherschützer bleiben dran

Der vzbv prüft zudem eine Sammelklage gegen Airlines, die Steuern und Gebühren bei nicht angetretenen Flügen nicht automatisch erstatten. Betroffen sind oft 25 bis 30 Euro pro Flugstrecke. Eine entsprechende Umfrage unter Verbrauchern wurde bereits gestartet.

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