Firefox 149: Mozilla startet kostenloses VPN mit 50 GB/ Monat
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 18:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Mozilla bringt einen kostenlosen VPN-Dienst direkt in den Firefox-Browser – pünktlich zu weitreichenden Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden zum Umgang mit IP-Daten und KI-Inhalten.
Firefox startet nativen IP-Schutz
Die neue Funktion wird ab heute als kostenlose Beta in Deutschland, Großbritannien, den USA und Frankreich ausgerollt. Voraussetzung: ein Mozilla-Konto und Firefox Version 149 oder höher. Das integrierte Tool bietet 50 Gigabyte Datenvolumen pro Monat und verschleiert die IP-Adresse der Nutzer über einen Fastly-Proxy.
Mozilla betont, dass der Dienst weder Werbung einblendet noch Browserdaten an Dritte verkauft. Ein wichtiger Unterschied zu vielen kostenlosen VPN-Angeboten, die oft mit Nutzerdaten handeln.
OLG Frankfurt stärkt Datenschutz bei IP-Adressen
Parallel zu den neuen Browser-Features hat das Oberlandesgericht Frankfurt heute die rechtlichen Grenzen der IP-Datenweitergabe präzisiert. Das Gericht wies die Berufung eines Klägers ab, der Auskunft über die Übermittlung seiner IP-Adresse an Google verlangte.
Die Begründung ist bemerkenswert: Der Website-Betreiber habe die vollständigen IP-Adressen gar nicht gespeichert. Die Teilanonymisierung technischer Logs schränkt demnach den Umfang von Auskunftsansprüchen ein – eine Klarstellung mit Signalwirkung für viele Website-Betreiber.
KI-Suchmaschinen als Medienanbieter eingestuft
Noch grundlegender ist eine Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) von gestern. Die Regulierungsbehörde stellte fest, dass Google AI Overviews und Perplexity keine neutralen Vermittler sind, sondern als Inhalteanbieter gelten.
Die rechtliche Einstufung von KI-Systemen verschärft sich zusehends und fordert von Unternehmen eine präzise Einhaltung neuer Standards. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet Ihnen einen kompakten Überblick über alle Anforderungen, Pflichten und Risikoklassen des EU AI Acts. EU AI Act in 5 Schritten verstehen
Die Konsequenz: Die üblichen Haftungsprivilegien des Digital Services Act (DSA) greifen nicht. KI-Suchmaschinen unterliegen damit dem deutschen Medienrecht – inklusive Transparenz- und Diskriminierungsverboten. Die Entscheidung folgt einem Urteil des Landgerichts München von Ende Mai, das Google für fehlerhafte KI-Aussagen haftbar machte. Google kündigte bereits rechtliche Schritte an.
Tracking-Skandal auf Regierungsseiten
Für Aufsehen sorgte Anfang der Woche ein Fall aus dem öffentlichen Sektor. Das Nationale Designstudio hatte auf vier Regierungswebsites Tracking-Codes eingebettet, die über First-Party-Hosting klassische Ad-Blocker umgingen. Die Analyse umfasste sogar Sitzungsaufzeichnungen – und das ohne die vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung.
Nach ersten Nachfragen wurden einige Tracking-Funktionen deaktiviert. Besonders brisant: Die betroffene Infrastruktur wurde auch für eine Vorschau der Vote.gov-Seite genutzt. Kritiker warnen vor Vertrauensverlust in digitale Wahlhilfen.
Fälle wie der aktuelle Tracking-Skandal zeigen, wie schnell fehlende Dokumentationen zu massiven rechtlichen Problemen führen können. Sichern Sie Ihr Unternehmen ab und erstellen Sie eine rechtssichere Datenschutz-Folgenabschätzung mit dieser kostenlosen Muster-Vorlage und Experten-Checkliste. Kostenlose Muster-DSFA herunterladen
Neue Regeln für Datentransfers in die USA
Der europäische Datenschutz entwickelt sich weiter. Anfang Juli verabschiedete der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) neue Leitlinien zur Anonymisierung. Sie führen ein Risikobewertungssystem mit drei Kriterien ein: keine Identifizierbarkeit Einzelner, keine Verknüpfbarkeit von Datensätzen und keine Rückschlussmöglichkeiten.
Gleichzeitig geraten die Datentransfers in die USA wieder unter Druck. Ein Urteil des US-Supreme Court Ende Juni schränkte die Unabhängigkeit der Federal Trade Commission (FTC) ein. Datenschutzaktivisten sehen darin eine Gefahr für das aktuelle Angemessenheitsbeschlusses des Trans-Atlantic Data Privacy Framework (TADPF). Neue Klagen gegen das Abkommen gelten als wahrscheinlich.
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