Milliarden, Euro

EU vs. Meta: Bis zu 12 Milliarden Euro Strafe für Sucht-Design

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 20:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission verlangt von Meta Design-Änderungen gegen Abhängigkeit. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu zwölf Milliarden Euro.

EU-Kommission fordert von Meta Ende von Sucht-Designs
Nahaufnahme einer Hand, die ein Smartphone hält, dessen Bildschirm einen unscharfen, unendlichen Scroll-Feed zeigt, im Hintergrund verschwommen digitale Linien. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Im Rahmen des Digital Services Act (DSA) fordert sie von Meta weitreichende Designänderungen. Besonders der Schutz Minderjähriger steht im Fokus der Untersuchung.

Meta im Visier der Aufsicht

Die Kommission hat konkrete Mechanismen der Nutzerbindung ins Visier genommen. Das „unendliche Scrollen“ auf Plattformen wie Instagram und Facebook, bei dem Inhalte ohne Pause nachgeladen werden, steht ebenso in der Kritik wie die Autoplay-Funktion für Videos. Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse zeigen: Diese Features zielen darauf ab, die Verweildauer durch psychologische Reize künstlich zu verlängern.

Auch die algorithmischen Empfehlungssysteme sind ein Streitpunkt. Sie seien aktuell darauf ausgelegt, Interaktion und Bindung zu maximieren. Die Kommission fordert eine Neuausrichtung, bei der personalisierte Empfehlungen weniger stark auf der reinen Nutzungsdauer basieren. Zudem gelten Push-Benachrichtigungen als Faktor, der zwanghaftes Nutzungsverhalten fördern kann.

Bis zu zwölf Milliarden Euro Strafe möglich

Das Verfahren gegen Meta läuft seit Mai 2024. Rechtsgrundlage ist der Digital Services Act, der große Plattformen verpflichtet, systemische Risiken für die Gesundheit ihrer Nutzer zu bewerten und zu minimieren.

Setzt Meta die geforderten Anpassungen nicht um, drohen empfindliche Sanktionen. Der DSA sieht Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für Meta könnte das eine Summe von über zwölf Milliarden Euro bedeuten. Das Unternehmen kann zu den Vorwürfen Stellung nehmen, verwies aber bereits auf bestehende Schutzmaßnahmen wie spezielle Teenager-Konten und Zeitmanagement-Tools.

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Die konkreten Forderungen der EU

Um die Abhängigkeit von sozialen Medien zu reduzieren, verlangt die Kommission technische Anpassungen:

  • Standardmäßige Deaktivierung: Unendliches Scrollen und Autoplay sollen ab Werk ausgeschaltet sein
  • Effektive Pausen: Wirksame Bildschirmpausen sollen Nutzer aktiv zum Abschalten bewegen
  • Altersverifikation: Parallel laufen Verfahren zur Durchsetzung des Mindestalters von 13 Jahren – Meta setzt dabei verstärkt auf KI-gestützte Prüfungen

Interne Bewertungen der Kommission zeigen: Bestehende Elternkontrollen sind oft nur mit technischem Fachwissen nutzbar. Zeitmanagement-Tools ließen sich zudem zu leicht deaktivieren. Die Behörde mahnt daher eine nutzerfreundlichere Gestaltung dieser Sicherheitsfunktionen an.

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Internationaler Druck auf die Tech-Branche

Die aktuellen Maßnahmen sind Teil einer breiten Regulierungswelle. Bereits im Februar erhielt TikTok ähnliche Auflagen. Auch international steigt der Druck: In den USA verhängte ein Gericht drei Millionen Dollar Schadenersatz gegen Meta und YouTube – ein Zeichen für die zunehmende juristische Aufarbeitung der Suchtproblematik.

Eine Expertenkommission wird voraussichtlich bald weitere Empfehlungen zu einem möglichen Social-Media-Verbot für bestimmte Altersgruppen vorlegen. Ein entsprechender Gesetzentwurf auf EU-Ebene wird für den Herbst erwartet. Ziel ist es, die digitale Souveränität der Nutzer zu stärken und die negativen Folgen eines auf Aufmerksamkeitsmaximierung ausgelegten Plattformdesigns zu begrenzen.

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