EU stuft AWS und Azure als Gatekeeper ein: Strenge DMA-Regeln ab 2026
27.06.2026 - 06:42:44 | boerse-global.de
Das teilte die Brüsseler Behörde am 25. Juni mit. Betroffen sind die Dienste Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure – zwei der größten Cloud-Plattformen weltweit. Der Schritt ist eine deutliche Ausweitung des strengen Digital Markets Act (DMA) auf den Cloud-Sektor, den Analysten auf rund 220 Milliarden Euro beziffern.
Qualitatives Urteil statt reiner Zahlen
Die Entscheidung beruht nicht auf den üblichen quantitativen Schwellenwerten des DMA. Stattdessen stützt sich die Kommission auf eine qualitative Bewertung nach einer siebenmonatigen Marktuntersuchung, die am 18. November 2025 begann. Die Regulierer kamen zu dem Schluss, dass AWS und Azure trotz fehlender Umsatz- oder Nutzerzahlen als essenzielle Zugangstore für Geschäftskunden zu Endverbrauchern dienen.
Ausschlaggebend waren demnach der enorme Markteinfluss, die hohen Investitionen und die zentrale Rolle der Cloud-Ökosysteme im boomenden KI-Sektor. Besonders betont die Kommission die hohen Wechselkosten und sogenannten Lock-in-Effekte: Kunden können ihre Daten und Anwendungen kaum zu anderen Anbietern migrieren.
Strenge Auflagen ab 2026
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Wird die vorläufige Einstufung bestätigt, müssen AWS und Azure strenge DMA-Pflichten erfüllen. Dazu gehören:
- Technische Interoperabilität mit Konkurrenzdiensten
- Verbesserte Datenportabilität für Kunden
- Ein striktes Verbot der Selbstbevorzugung eigener Software oder Dienste
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Eine endgültige Entscheidung erwartet die Kommission bis Dezember 2026. Nach der formellen Bestätigung hätten die Unternehmen sechs Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Parallel läuft eine dritte Untersuchung, ob die DMA-Regeln speziell für die Cloud-Branche weiter angepasst werden müssen – Ergebnisse sollen bis Mai 2027 vorliegen.
Uneinigkeit bei Unternehmen und internationaler Vergleich
Die betroffenen Konzerne wehren sich. Amazon und Microsoft haben ihren Unmut über die vorläufigen Ergebnisse deutlich gemacht. Microsoft verwies darauf, dass Google Cloud Platform nicht auf der Liste steht – ein Hinweis auf eine möglicherweise ungleiche Anwendung der Regeln.
Unterstützung kommt dagegen vom Open Markets Institute. Die Organisation berief sich auf eigene Forschung vom Februar 2026, die eine strengere Kontrolle der sogenannten Hyperscaler forderte. Sie drängt die Kommission, auch andere große Anbieter einzubeziehen.
Der EU-Vorstoß steht im Gegensatz zur aktuellen Entwicklung in Großbritannien. Die dortige Wettbewerbsbehörde CMA lehnte am 31. März 2026 ab, Cloud-Anbietern einen „Status von strategischer Marktbedeutung“ zuzuerkennen. Stattdessen akzeptierte sie freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie. Die EU schlägt mit ihrer Entscheidung einen deutlich interventionistischeren Weg ein – mit dem Ziel, die digitale Souveränität zu stärken und heimischen Cloud-Anbietern bessere Chancen zu verschaffen.
